Das Wichtigste in Kürze
- Das Landgericht Frankfurt hat Ubers Fahrtenvermittlung an Mietwagenunternehmen als wettbewerbswidrig eingestuft.
- Hauptkritikpunkte waren das Fehlen einer eigenen Mietwagenkonzession, Verstöße gegen die Betriebssitzpflicht und die Missachtung der Rückkehrpflicht.
- Das Gericht sah Uber als direkten Anbieter der Beförderungsleistung an und bemängelte unzureichende Kontrolle der Partnerfirmen.
- Das Urteil trat sofort in Kraft, ist aber noch nicht rechtskräftig und kann angefochten werden.
- Die Entscheidung unterstreicht die Notwendigkeit für digitale Vermittlungsdienste, bestehende Personenbeförderungsgesetze und Wettbewerbsregeln vollumfänglich einzuhalten.
Landgericht Frankfurt: Uber-Fahrtenvermittlung wettbewerbswidrig
Das Landgericht Frankfurt hat entschieden, dass die Vermittlung von Fahrten an Mietwagenunternehmen durch Uber wettbewerbswidrig ist. Die zuständige Kammer sah in dem Geschäftsmodell von Uber verschiedene Verstöße gegen das geltende Wettbewerbsrecht.
Wettbewerbswidriges Geschäftsmodell von Uber
Ein wesentlicher Kritikpunkt des Gerichts war das Fehlen einer eigenen Mietwagenkonzession bei Uber. Diese Konzession ist für die Übermittlung von Fahrten an Mietwagenfahrer in dem vorliegenden Fall jedoch zwingend notwendig.
- Uber erbringt aus Sicht des Fahrgastes die Dienstleistung selbst.
- Uber tritt durch Werbung als direkter Anbieter der Beförderungsleistung auf.
- Uber wählt den konkreten Fahrer aus.
- Uber bestimmt den Fahrpreis.
Verstoß gegen die Betriebssitzpflicht und mangelnde Kontrolle
Das Gericht stellte ferner fest, dass Uber gegen die Verpflichtung verstoßen hat, wonach Mietwagen nur Beförderungsaufträge ausführen dürfen, die zuvor am Betriebssitz des Mietwagenunternehmens eingegangen sind.
Die klagende Taxivereinigung wies dies durch zwei Testfahrten nach. Diese Fahrten belegten, dass Mietwagenfahrer über die Uber-App Aufträge annahmen, ohne die Beförderungsanfrage zuvor auf dem Unternehmer-Smartphone zu beantworten. Obwohl Uber die Mietwagenunternehmen zur Einhaltung der gesetzlichen Regeln auffordert, befand die Kammer, dass Uber seine Partnerfirmen nicht ausreichend kontrolliert hatte.
Missachtung der Rückkehrpflicht
Ein weiterer Verstoß betraf die sogenannte Rückkehrpflicht. Diese besagt, dass ein Mietwagenfahrer nach Beendigung einer vermittelten Fahrt unverzüglich zum Betriebssitz zurückkehren muss. Eine Ausnahme besteht nur, wenn er zwischenzeitlich einen neuen Beförderungsauftrag erhalten hat.
Auch hier konnte die Taxivereinigung Beweise vorlegen. Ein Fahrer hatte vor einem Beförderungsauftrag mittels Uber-App über längere Zeit in der Nähe des Frankfurter Flughafens gewartet, anstatt direkt zum Betriebssitz zurückzukehren.
Unmittelbare Wirkung des Urteils
Die mit dem Urteil ausgesprochene Untersagung der Fahrtenvermittlung durch Uber trat ab sofort in Kraft. Das Landgericht Frankfurt am Main gewährte dem Unternehmen keine Umstellungsfrist.
Das Gericht begründete dies damit, dass Uber aufgrund einer vorangegangenen Abmahnung und anderer gerichtlicher Verfahren mit einer solchen Untersagung hätte rechnen müssen. Es ist wichtig zu beachten, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und mit der Berufung zum Oberlandesgericht Frankfurt am Main angefochten werden kann.
Hintergrund des Verfahrens
Bereits im Jahr 2015 hatte das Landgericht Frankfurt am Main Uber untersagt, über die Applikation „Uber Pop“ Fahrten an Privatfahrer zu vermitteln. Das nun entschiedene Verfahren betrifft eine neuere Applikation von Uber, die mittlerweile in mehreren deutschen Städten verfügbar ist. Über diese App können Fahrten mit Mietwagenfahrern gebucht werden.
- BGH erklärte "Uber Black" für wettbewerbswidrig.
- Verbraucherzentrale klagte erfolgreich gegen ein Online-Dating-Portal (als Beispiel für unlautere Geschäftspraktiken).
- LG München verbot Uber-Apps.
Ein weiteres Beispiel für gerichtliche Maßnahmen gegen Uber-Dienste ist das Verbot von Uber-Apps durch das LG München, was die fortwährende rechtliche Auseinandersetzung um das Geschäftsmodell von Uber verdeutlicht.
Fazit
Das Urteil des Landgerichts Frankfurt unterstreicht die Notwendigkeit für digitale Vermittlungsdienste wie Uber, die bestehenden Personenbeförderungsgesetze und Wettbewerbsregeln vollumfänglich einzuhalten. Es zeigt auf, dass Geschäftsmodelle, die Graubereiche der Legalität ausnutzen, letztlich gerichtlich untersagt werden können. Die Entscheidung sendet ein klares Signal an die Branche hinsichtlich der Bedeutung von Lizenzen und Kontrollpflichten.