Glücksspiel Schleswig-Holstein Verbot | IT-Medienrecht

Erfahren Sie: OVG Schleswig bestätigt Verbot von Online-Glücksspiel in SH. Schutz vor unerlaubtem Glücksspiel gemäß Glücksspielstaatsvertrag. Jetzt…

Das Wichtigste in Kürze

  • Das OVG Schleswig hat die Unionsrechtskonformität und Durchsetzbarkeit des Glücksspielstaatsvertrages bestätigt.
  • Anbieter unerlaubter Online-Glücksspiele in Schleswig-Holstein müssen sich weiterhin an die bestehenden Regelungen halten.
  • Die Argumente des klagenden Anbieters bezüglich Dienstleistungsfreiheit und Risikobewertung wurden vom Gericht zurückgewiesen.
  • Das Urteil unterstreicht die Gültigkeit des aktuellen Internetverbotes, ungeachtet zukünftiger politischer Liberalisierungsbestrebungen.

OVG Schleswig bestätigt: Glücksspielstaatsvertrag unionsrechtskonform und weiter durchsetzbar

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig hat eine wegweisende Entscheidung getroffen: Die geltenden Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages der Länder sind unionsrechtskonform. Anbieter unerlaubter öffentlicher Glücksspiele müssen diese auch in Schleswig-Holstein weiterhin beachten.

Hintergrund des Verfahrens gegen Online-Glücksspielanbieter

Eine auf Malta ansässige Gesellschaft, die ohne die erforderliche Erlaubnis Online-Casino- und Pokerspiele in Schleswig-Holstein anbot, war die Antragstellerin. Sie wehrte sich im Wege eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens gegen ein Verbot des Innenministeriums des Landes.

Die Antragstellerin machte geltend, dass der Erlaubnisvorbehalt und das Internetverbot des Glücksspielstaatsvertrages gegen die europarechtliche Dienstleistungsfreiheit verstießen. Zudem seien neuere Erkenntnisse über den Grad der Gefährlichkeit einzelner Glücksspiele nicht ausreichend berücksichtigt worden. Ein weiteres Argument war das politische Ziel Schleswig-Holsteins, das öffentliche Glücksspiel zu liberalisieren.

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig

Der Eilantrag der maltesischen Gesellschaft blieb auch in zweiter Instanz erfolglos. Die vom Innenministerium ausgesprochene Untersagung kann somit vollzogen werden.

Begründung des Gerichts zum Glücksspielstaatsvertrag

Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts gab es keine überzeugenden Belege dafür, dass die Risiken von Online-Casinospielen überbewertet werden. Auch der Umstand, dass die Landesregierung für die Zeit nach Auslaufen des Glücksspielstaatsvertrages am 30. Juni 2021 andere Regulierungskonzepte verfolgt, war kein ausreichender Beleg für die Ungeeignetheit des derzeit geltenden Internetverbotes.

Es steht den Ländern frei, zwischen unterschiedlichen Regulierungsmodellen zu wählen. Solange das bestehende Internetverbot jedoch gültig ist, muss es durchgesetzt werden.

Der Beschluss des OVG Schleswig ist unanfechtbar.

Fazit

Das Urteil des OVG Schleswig stärkt die Position des aktuellen Glücksspielstaatsvertrages. Es unterstreicht die Notwendigkeit, sich an die geltenden Regelungen zu halten, auch wenn zukünftige Gesetzesänderungen diskutiert werden. Anbieter unerlaubter Glücksspiele müssen weiterhin mit Konsequenzen rechnen.

Häufig gestellte Fragen

Was hat das OVG Schleswig im Zusammenhang mit dem Glücksspielstaatsvertrag entschieden?
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat bestätigt, dass die Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages unionsrechtskonform und in Schleswig-Holstein weiterhin durchsetzbar sind. Dies bedeutet, dass Anbieter unerlaubter öffentlicher Glücksspiele die geltenden Vorschriften beachten müssen.
Welche Argumente brachte der Online-Glücksspielanbieter vor dem Gericht vor?
Die Antragstellerin machte geltend, dass der Erlaubnisvorbehalt und das Internetverbot des Glücksspielstaatsvertrages gegen die europarechtliche Dienstleistungsfreiheit verstoßen. Zudem argumentierte sie, dass neuere Erkenntnisse über die Gefährlichkeit einzelner Glücksspiele nicht ausreichend berücksichtigt wurden und verwies auf das politische Ziel Schleswig-Holsteins zur Liberalisierung des Glücksspiels.
Warum wies das OVG Schleswig die Klage des Glücksspielanbieters ab?
Das Gericht sah keine überzeugenden Belege dafür, dass die Risiken von Online-Casinospielen überbewertet werden. Auch der Umstand, dass die Landesregierung für die Zeit nach Auslaufen des Glücksspielstaatsvertrages andere Regulierungskonzepte verfolgt, war kein ausreichender Beleg für die Ungeeignetheit des derzeit geltenden Internetverbotes.
Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem Urteil für Anbieter unerlaubter Glücksspiele in Schleswig-Holstein?
Das Urteil stärkt die Position des aktuellen Glücksspielstaatsvertrages. Anbieter unerlaubter Glücksspiele müssen weiterhin mit Konsequenzen rechnen und die geltenden Regelungen beachten, da die vom Innenministerium ausgesprochene Untersagung vollzogen werden kann.