Vertriebsverbot? Onlinehändler und Verpackungsgesetz!

Achtung! Ab Dienstag gibt es, beispielsweise für Onlinehändler, eine neue gesetzliche Hürde, nämlich das neue Verpackungsgesetz. Laut unverifizierten…

Das Wichtigste in Kürze

  • Onlinehändler müssen sich bis zum 31.12.2018 bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister anmelden.
  • Eine fehlende Registrierung führt ab dem 01.01.2019 zu einem Vertriebsverbot und kann hohe Bußgelder nach sich ziehen.
  • Das Gesetz basiert auf dem Prinzip der erweiterten Produktverantwortung und betrifft alle Inverkehrbringer von Verkaufsverpackungen, die beim privaten Endverbraucher anfallen.
  • Neben der Registrierung sind auch die Lizenzierung bei einem dualen System sowie die Dokumentation der Verpackungsmengen und -arten Pflicht.
  • Auch kleine Händler und Dropshipping-Modelle sind vollumfänglich betroffen und müssen die Vorgaben beachten.

Achtung!

Ab Dienstag gibt es, beispielsweise für Onlinehändler, eine neue gesetzliche Hürde, nämlich das neue Verpackungsgesetz. Laut unverifizierten Zahlen sollen sich bis aktuell nur ca. 10 % der eigentlich dazu verpflichten Unternehmen und Unternehmer bei der zuständigen Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister registriert haben.

Dies kann sich aber schnell rächen, denn eine fehlende Registrierung bis zum 31.12.2018 führt ab Dienstag, nicht nur theoretisch, zu einem Vertriebsverbot. Ein Verstoß gegen das Vertriebsverbot kann mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.

Am besten gleich anmelden

Die Anmeldung hier und das Kümmern um eine Anmeldung beim Dualen System (Achtung, hier ist eine weitere Anmeldung bei einem Partner, der zum eigenen Bedarf passt, notwendig) ist also dringend anzuraten. Das gilt insbesondere, da unter diesem Link, sogar automatisiert, als Verpflichtung aus § 9 VerpackG, einfach durch Eingabe der Umsatzsteuer ID oder der Steuernummer, nachgesehen werden kann, ob ein Unternehmen registriert ist oder nicht.

Ich halte es also nicht für unwahrscheinlich, dass Abmahner dies nutzen und gezielt Onlinehändler zu belangen versuchen. Rechtsprechung gibt es dazu natürlich noch nicht. Aber auch Bußgelder können sicherlich, gerade kleineren Unternehmen, wie auch ebay-Händler oder Amazon-Verkäufern, sehr weh tun. Tückisch ist bei eBay und Amazon auch die Verwendung von Dropshipping. Auch wenn in diesem Fall eigentlich der, oft im Ausland sitzende, Verpacker/Versender verantwortlich ist, dürfte dieser – meist – erst recht nicht korrekt lizenziert haben.

An was muss man sonst noch denken?

Mehr Details zum Gesetz zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen findet man direkt im Bundesgesetzblatt. Eine Zusammenfassung bietet diese FAQ.

Bei Interesse werde ich nächste Woche zu den weiteren Verpflichtungen ein paar weitere Posts veröffentlichen.

 

Häufig gestellte Fragen

Was ist das neue Verpackungsgesetz und ab wann gilt es?
Das neue Verpackungsgesetz ist eine gesetzliche Hürde, die ab dem 01.01.2019 in Kraft tritt und Onlinehändler sowie andere Inverkehrbringer von Verpackungen betrifft. Es regelt die erweiterte Produktverantwortung für Verpackungen, die beim Endverbraucher anfallen.
Wer muss sich gemäß dem Verpackungsgesetz registrieren?
Alle, die mit Ware befüllte und beim Endverbraucher anfallende Verpackungen in Verkehr bringen, sind zur Registrierung bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister verpflichtet. Dies schließt Onlinehändler mit Versandverpackungen, Klebeband und Füllmaterial ein.
Welche Konsequenzen drohen bei einer fehlenden Registrierung?
Eine fehlende Registrierung bis zum 31.12.2018 führt ab dem 01.01.2019 zu einem Vertriebsverbot. Ein Verstoß gegen dieses Verbot kann mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.
Was bedeutet "erweiterte Produktverantwortung" im Kontext des Verpackungsgesetzes?
Das Prinzip der erweiterten Produktverantwortung bedeutet, dass jeder, der gefüllte Verpackungen in Umlauf bringt, für deren Rücknahme und Verwertung verantwortlich ist.
Sind auch kleine Onlinehändler oder eBay-/Amazon-Verkäufer betroffen?
Ja, das Verpackungsgesetz kennt keine Freimengen und keine Ausnahmen für kleine Händler. Auch eBay-Händler und Amazon-Verkäufer sind betroffen und müssen sich registrieren sowie einem dualen System anschließen.