Das Wichtigste in Kürze
- Onlinehändler müssen sich bis zum 31.12.2018 bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister anmelden.
- Eine fehlende Registrierung führt ab dem 01.01.2019 zu einem Vertriebsverbot und kann hohe Bußgelder nach sich ziehen.
- Das Gesetz basiert auf dem Prinzip der erweiterten Produktverantwortung und betrifft alle Inverkehrbringer von Verkaufsverpackungen, die beim privaten Endverbraucher anfallen.
- Neben der Registrierung sind auch die Lizenzierung bei einem dualen System sowie die Dokumentation der Verpackungsmengen und -arten Pflicht.
- Auch kleine Händler und Dropshipping-Modelle sind vollumfänglich betroffen und müssen die Vorgaben beachten.
Achtung!
Ab Dienstag gibt es, beispielsweise für Onlinehändler, eine neue gesetzliche Hürde, nämlich das neue Verpackungsgesetz. Laut unverifizierten Zahlen sollen sich bis aktuell nur ca. 10 % der eigentlich dazu verpflichten Unternehmen und Unternehmer bei der zuständigen Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister registriert haben.
Dies kann sich aber schnell rächen, denn eine fehlende Registrierung bis zum 31.12.2018 führt ab Dienstag, nicht nur theoretisch, zu einem Vertriebsverbot. Ein Verstoß gegen das Vertriebsverbot kann mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.
- Versandverpackungen
- Klebeband
- Füllmaterial
Am besten gleich anmelden
Die Anmeldung hier und das Kümmern um eine Anmeldung beim Dualen System (Achtung, hier ist eine weitere Anmeldung bei einem Partner, der zum eigenen Bedarf passt, notwendig) ist also dringend anzuraten. Das gilt insbesondere, da unter diesem Link, sogar automatisiert, als Verpflichtung aus § 9 VerpackG, einfach durch Eingabe der Umsatzsteuer ID oder der Steuernummer, nachgesehen werden kann, ob ein Unternehmen registriert ist oder nicht.
Ich halte es also nicht für unwahrscheinlich, dass Abmahner dies nutzen und gezielt Onlinehändler zu belangen versuchen. Rechtsprechung gibt es dazu natürlich noch nicht. Aber auch Bußgelder können sicherlich, gerade kleineren Unternehmen, wie auch ebay-Händler oder Amazon-Verkäufern, sehr weh tun. Tückisch ist bei eBay und Amazon auch die Verwendung von Dropshipping. Auch wenn in diesem Fall eigentlich der, oft im Ausland sitzende, Verpacker/Versender verantwortlich ist, dürfte dieser – meist – erst recht nicht korrekt lizenziert haben.
An was muss man sonst noch denken?
- Sicherstellen, dass Herstellerverpackungen bereits lizenziert sind
- Dokumentation und Archivierung dieser Erklärungen
- Sammeln von Daten über anfallenden Verpackungsmüll (z.B. Versandtaschen)
Mehr Details zum Gesetz zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen findet man direkt im Bundesgesetzblatt. Eine Zusammenfassung bietet diese FAQ.
Bei Interesse werde ich nächste Woche zu den weiteren Verpflichtungen ein paar weitere Posts veröffentlichen.