Das Wichtigste in Kürze
- Social-Media-Plattformen dürfen die Identität ihrer Nutzer gemäß ihren Nutzungsbedingungen überprüfen.
- Die Verweigerung einer solchen Identitätsprüfung kann zur rechtmäßigen Kündigung des Accounts führen.
- Das Landgericht Frankfurt am Main hat die Kündigung eines Facebook-Accounts aufgrund verweigerter Identitätsprüfung als zulässig bestätigt.
- Ansprüche auf Schadensersatz sind bei einer rechtmäßigen Kündigung unbegründet.
Facebook Account Sperre: Identitätsprüfung als Kündigungsgrund durch das Landgericht Frankfurt bestätigt
Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass Facebook einen Account mit einem Nutzer kündigen kann, wenn dieser die nach den Nutzungsbedingungen erforderliche Identitätsprüfung verweigert.
Der konkrete Fall: Fake-Account-Checkpoint und fehlende Identitätsprüfung
Anfang 2019 wurde der betreffende Facebook Account durch die Plattform in den sogenannten „Fake-Account-Checkpoint“-Modus versetzt. Facebook forderte den Nutzer auf, seine Identität nachzuweisen.
Dafür standen dem Nutzer verschiedene Optionen zur Verfügung:
- Einreichen einer Kopie des Ausweises
- Bestätigung des Accounts durch Eingabe eines Bestätigungscodes von einem der eigenen Geräte
Dieser Aufforderung kam der Nutzer nicht nach, woraufhin der Account gesperrt wurde.
Die gerichtliche Entscheidung zur Facebook Account Kündigung
Die auf diese Sperre gerichtete Klage blieb nun erfolglos. Das Landgericht Frankfurt am Main wies die Klage ab, da kein Anspruch auf Wiederherstellung des Accounts bestehe. Facebook habe den Nutzervertrag kündigen dürfen, da der Kläger gegen seine Pflichten aus dem Vertrag verstoßen habe.
Gemäß den Nutzungsbedingungen sei ein Nutzer verpflichtet, Informationen zu seiner Person vorzulegen. Dementsprechend müsse es der Beklagten auch möglich sein, solche Informationen überprüfen zu können.
Soweit der Kläger auf das Interesse an der Wahrung seiner Anonymität verwies, hielt das Gericht dies für unbeachtlich. Der Kläger sei nicht zur Offenlegung seines Namens verpflichtet gewesen. Zudem habe es dem Kläger freigestanden, andere soziale Netzwerke zu nutzen, die auf die Offenlegung der Identität verzichten.
Folgen für den Schadensersatzanspruch
Konsequenterweise wies das Landgericht auch den geltend gemachten Schadensersatzanspruch in Höhe von 50,00 Euro pro Tag zurück. Da die Kündigung des Facebook Accounts als rechtmäßig erachtet wurde, bestand keine Grundlage für einen finanziellen Ausgleich.
Fazit
Dieses Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung von Nutzungsbedingungen auf Social-Media-Plattformen. Es bestätigt das Recht von Plattformbetreibern, die Identität ihrer Nutzer zu überprüfen und Accounts bei Verweigerung der Mitwirkung zu sperren.