Abmahnungen wegen fehlender Grundpreise

Im Geschäft der Abmahnungen gibt es immer wieder Höhen und Tiefen und bestimmte Themen sind aktueller als andere. Woran das liegt, ist schwer zu sagen.…

Das Wichtigste in Kürze

  • Aktuell gibt es gehäufte Abmahnungen wegen fehlender Grundpreisangaben, die viele Onlinehändler betreffen.
  • Die Pflicht zur Grundpreisangabe gilt für Produkte, die nach Längen, Größen oder sonstigen Mengen verkauft werden (z.B. Folien, Flüssigkeiten, Nahrungsergänzungsmittel).
  • Der Grundpreis muss in unmittelbarer Nähe zum Endpreis sowie auf Suchmaschinen und Preisvergleichsseiten klar erkennbar sein.
  • Eine sorgfältige Prüfung von Produkten, Angeboten, Software und Geschäftsabläufen kann das Abmahnrisiko für Onlinehändler deutlich reduzieren.

Im Geschäft der Abmahnungen gibt es immer wieder Höhen und Tiefen und bestimmte Themen sind aktueller als andere. Woran das liegt, ist schwer zu sagen. Hin und wieder hat man das Gefühl, es würde daran liegen, dass sich bestimmte Themen, wenn es denn einmal gehäufte Abmahnungen gibt, herumsprechen, nur damit diese ein paar Monate später wieder vergessen werden.

Umso wichtiger ist es, dass gerade bei Onlinehändlern eine saubere Prüfung der eingesetzten Software und der Geschäftsabläufe erfolgt, damit das Risiko einer Abmahnung verringert werden kann. Wirklich ausschließen kann es wohl keiner.

Das betrifft vor allem Produkte, die nach Längen, Größen oder sonstigen Mengen verkauft werden, auch wenn diese nicht besonders zugeschnitten werden oder gar in anderen Größen verfügbar sind. Zu denken sind dabei an Folien, aber auch an Decken, Planen und dergleichen. Natürlich gilt dies auch für Flüssigkeiten, Nahrungsergänzungsmitteln (wie Pillen!) und vieles weiteres.

Ebenfalls übersehen wird, dass der Grundpreis natürlich auch bei Suchmaschinen und Preisvergleichsseiten sofort erkennbar ist, weswegen Einträge überprüft werden sollten, bevor diese veröffentlicht werden.

Es gibt noch zahlreiche weitere Fallen, die man schnell übersehen kann. Eine sorgsame Überprüfung sowohl der Produkt, als auch der Angebote im eigenen Onlineshop oder auf sonstigen Vertriebsplattformen, kann aber schnell dazu führen, dass man das eigene Risiko, und somit Arbeit und Kosten, merkbar reduziert.

Häufig gestellte Fragen

Warum gibt es aktuell gehäufte Abmahnungen bezüglich des Grundpreises?
Aktuell ist das Thema Grundpreis wieder sehr präsent, und es gibt vermehrt Abmahnungen für verschiedene Vertriebsplattformen, oft weil die Verpflichtung zur Grundpreisangabe bei bestimmten Produkten übersehen wird.
Welche Produkte sind besonders von der Grundpreisangabepflicht betroffen?
Betroffen sind vor allem Produkte, die nach Längen, Größen oder sonstigen Mengen verkauft werden, wie Folien, Decken, Planen, aber auch Flüssigkeiten und Nahrungsergänzungsmittel wie Pillen.
Wo muss der Grundpreis angegeben werden?
Der Grundpreis muss in unmittelbarer Nähe zum Endpreis angezeigt werden. Zudem muss er auch auf Suchmaschinen und Preisvergleichsseiten sofort erkennbar sein.
Wie können Onlinehändler das Risiko einer Abmahnung wegen fehlender Grundpreise reduzieren?
Eine sorgsame Überprüfung der Produkte und Angebote im eigenen Onlineshop oder auf anderen Vertriebsplattformen sowie der eingesetzten Software und Geschäftsabläufe kann das Abmahnrisiko erheblich senken.