Finanzamt Hilfe Corona-Krise | IT-Medienrecht

Erfahren Sie, welche Finanzamt Hilfe in der Corona-Krise für Selbstständige & Unternehmen verfügbar ist: Stundungen, Vorauszahlungen & Liquidität sichern.…

Das Wichtigste in Kürze

  • Steuerliche Erleichterungen wie Stundungen, Vorauszahlungsanpassungen und die Rückerstattung der 1/11-Umsatzsteuer-Sonderzahlung helfen, die Liquidität zu sichern.
  • Die Voraussetzungen für die Bewilligung von Steuerstundungen sind niedrigschwellig gehalten.
  • Bis Jahresende wird auf die Vollstreckung überfälliger Steuerschulden verzichtet und Säumniszuschläge werden erlassen.
  • Die Maßnahmen betreffen Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer und wurden auch für die Zollverwaltung angeordnet.
  • Es ist entscheidend, die Möglichkeiten zu prüfen und Anträge fristgerecht zu stellen, um finanzielle Engpässe zu überbrücken.

Liquidität sichern: Steuerliche Erleichterungen für Unternehmen und Selbstständige

Derzeit stehen Selbstständigen und Unternehmen vielfältige Programme und steuerliche Erleichterungen zur Verfügung. Es ist entscheidend, sich aktiv um diese Hilfen zu kümmern oder bereit zu sein, sie in Anspruch zu nehmen. Doch welche sinnvollen Anträge können konkret beim Finanzamt gestellt werden, um die Liquidität zu verbessern?

Möglichkeiten zur Steuerstundung

Voraussetzungen für die Bewilligung

Die Anforderungen für die Bewilligung einer Stundung sind bewusst niedrig gehalten. Unternehmen und Selbstständige müssen lediglich glaubhaft darlegen, dass sie unmittelbar von den aktuellen Umständen betroffen sind. Eine detaillierte Belegung entstandener Schäden im Einzelnen ist dabei nicht erforderlich.

Anpassung von Vorauszahlungen und Vollstreckungsverzicht

Eine weitere Option zur Liquiditätsverbesserung ist die Anpassung von Vorauszahlungen bei den Ertragsteuern. Zudem wird bis zum Ende des Jahres auf die Vollstreckung überfälliger Steuerschulden verzichtet.

Rückerstattung der 1/11-Umsatzsteuer-Sonderzahlung

Eine aktuelle und sehr wirksame Maßnahme zur Sicherung der Liquidität ergibt sich aus einem neuen Erlass der Steuerverwaltung. Viele Unternehmen und Selbstständige sind mit der sogenannten 1/11-Zahlung vertraut. Diese Zahlung wird im Voraus für das kommende Jahr auf Basis der Umsatzsteuer des vergangenen Jahres geleistet. Sie dient auch der Gewährung einer Dauerfristverlängerung für die Umsatzsteuererklärungen.

Wie nun bekannt wurde, ist es auf Antrag möglich, eine Rückzahlung der 1/11-Umsatzsteuer-Sonderzahlung zu erhalten. Die gute Nachricht: Die Dauerfristverlängerung bleibt dennoch bestehen. Diese Maßnahme kann kurzfristig mehrere tausend Euro an Liquidität bedeuten.

Verzicht auf Vollstreckung und Erlass von Säumniszuschlägen

Bis zum Jahresende wird auf die Vollstreckung überfälliger Steuerschulden verzichtet. Zudem sollen in diesem Zeitraum anfallende Säumniszuschläge erlassen werden. Diese Regelung umfasst:

Betroffene Steuerarten und Verwaltungen

Das Bundesfinanzministerium hat vergleichbare Maßnahmen auch für die Zollverwaltung angeordnet. Diese ist unter anderem für die Verwaltung der Energiesteuer und Luftverkehrsteuer zuständig. Die Erleichterungen gelten ebenfalls für die Versicherungssteuer und die Umsatzsteuer, sofern diese vom Bundeszentralamt für Steuern verwaltet werden.

Fazit

Die aktuellen steuerlichen Erleichterungen bieten Unternehmen und Selbstständigen wichtige Instrumente zur Überbrückung finanzieller Engpässe. Es lohnt sich, diese Möglichkeiten genau zu prüfen und die entsprechenden Anträge fristgerecht zu stellen, um die Liquidität in herausfordernden Zeiten zu sichern. Bei Fragen empfiehlt sich die Rücksprache mit einem Steuerberater oder einem Rechtsexperten.

Häufig gestellte Fragen

Welche steuerlichen Erleichterungen stehen Unternehmen und Selbstständigen in der Corona-Krise zur Verfügung?
Unternehmen und Selbstständigen stehen Steuerstundungen, die Anpassung von Vorauszahlungen sowie die Rückerstattung der 1/11-Umsatzsteuer-Sonderzahlung zur Verfügung, um die Liquidität zu sichern.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Steuerstundung erfüllt sein?
Für eine Steuerstundung müssen Unternehmen und Selbstständige lediglich glaubhaft darlegen, dass sie unmittelbar von den aktuellen Umständen betroffen sind. Eine detaillierte Belegung entstandener Schäden ist nicht erforderlich.
Was bedeutet die Rückerstattung der 1/11-Umsatzsteuer-Sonderzahlung?
Die 1/11-Umsatzsteuer-Sonderzahlung ist eine Vorauszahlung für das kommende Jahr, die auf Antrag zurückerstattet werden kann, ohne dass die Dauerfristverlängerung für die Umsatzsteuererklärungen verloren geht.
Für welche Steuerarten gelten der Verzicht auf Vollstreckung und der Erlass von Säumniszuschlägen?
Der Verzicht auf Vollstreckung und der Erlass von Säumniszuschlägen gelten bis zum Jahresende für Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer.