Das Wichtigste in Kürze
- Steuerliche Erleichterungen wie Stundungen, Vorauszahlungsanpassungen und die Rückerstattung der 1/11-Umsatzsteuer-Sonderzahlung helfen, die Liquidität zu sichern.
- Die Voraussetzungen für die Bewilligung von Steuerstundungen sind niedrigschwellig gehalten.
- Bis Jahresende wird auf die Vollstreckung überfälliger Steuerschulden verzichtet und Säumniszuschläge werden erlassen.
- Die Maßnahmen betreffen Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer und wurden auch für die Zollverwaltung angeordnet.
- Es ist entscheidend, die Möglichkeiten zu prüfen und Anträge fristgerecht zu stellen, um finanzielle Engpässe zu überbrücken.
Liquidität sichern: Steuerliche Erleichterungen für Unternehmen und Selbstständige
Derzeit stehen Selbstständigen und Unternehmen vielfältige Programme und steuerliche Erleichterungen zur Verfügung. Es ist entscheidend, sich aktiv um diese Hilfen zu kümmern oder bereit zu sein, sie in Anspruch zu nehmen. Doch welche sinnvollen Anträge können konkret beim Finanzamt gestellt werden, um die Liquidität zu verbessern?
Möglichkeiten zur Steuerstundung
- Einkommensteuer
- Körperschaftsteuer
- Umsatzsteuer
Voraussetzungen für die Bewilligung
Die Anforderungen für die Bewilligung einer Stundung sind bewusst niedrig gehalten. Unternehmen und Selbstständige müssen lediglich glaubhaft darlegen, dass sie unmittelbar von den aktuellen Umständen betroffen sind. Eine detaillierte Belegung entstandener Schäden im Einzelnen ist dabei nicht erforderlich.
Anpassung von Vorauszahlungen und Vollstreckungsverzicht
Eine weitere Option zur Liquiditätsverbesserung ist die Anpassung von Vorauszahlungen bei den Ertragsteuern. Zudem wird bis zum Ende des Jahres auf die Vollstreckung überfälliger Steuerschulden verzichtet.
Rückerstattung der 1/11-Umsatzsteuer-Sonderzahlung
Eine aktuelle und sehr wirksame Maßnahme zur Sicherung der Liquidität ergibt sich aus einem neuen Erlass der Steuerverwaltung. Viele Unternehmen und Selbstständige sind mit der sogenannten 1/11-Zahlung vertraut. Diese Zahlung wird im Voraus für das kommende Jahr auf Basis der Umsatzsteuer des vergangenen Jahres geleistet. Sie dient auch der Gewährung einer Dauerfristverlängerung für die Umsatzsteuererklärungen.
Wie nun bekannt wurde, ist es auf Antrag möglich, eine Rückzahlung der 1/11-Umsatzsteuer-Sonderzahlung zu erhalten. Die gute Nachricht: Die Dauerfristverlängerung bleibt dennoch bestehen. Diese Maßnahme kann kurzfristig mehrere tausend Euro an Liquidität bedeuten.
Verzicht auf Vollstreckung und Erlass von Säumniszuschlägen
Bis zum Jahresende wird auf die Vollstreckung überfälliger Steuerschulden verzichtet. Zudem sollen in diesem Zeitraum anfallende Säumniszuschläge erlassen werden. Diese Regelung umfasst:
- Einkommensteuer
- Körperschaftsteuer
- Umsatzsteuer
Betroffene Steuerarten und Verwaltungen
Das Bundesfinanzministerium hat vergleichbare Maßnahmen auch für die Zollverwaltung angeordnet. Diese ist unter anderem für die Verwaltung der Energiesteuer und Luftverkehrsteuer zuständig. Die Erleichterungen gelten ebenfalls für die Versicherungssteuer und die Umsatzsteuer, sofern diese vom Bundeszentralamt für Steuern verwaltet werden.
Fazit
Die aktuellen steuerlichen Erleichterungen bieten Unternehmen und Selbstständigen wichtige Instrumente zur Überbrückung finanzieller Engpässe. Es lohnt sich, diese Möglichkeiten genau zu prüfen und die entsprechenden Anträge fristgerecht zu stellen, um die Liquidität in herausfordernden Zeiten zu sichern. Bei Fragen empfiehlt sich die Rücksprache mit einem Steuerberater oder einem Rechtsexperten.