Amazon-Gesetz: EU vs. Deutschland | IT-Medienrecht

Jetzt informieren: Die EU-Kommission vs. Deutschland wegen des „Amazon-Gesetzes“. Alles zur Marktplatz-Haftung & Mehrwertsteuer-Pflicht. Droht Deutschland…

Das Wichtigste in Kürze

  • Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen dessen Regelungen zur Mehrwertsteuer-Haftung auf Online-Marktplätzen eingeleitet.
  • Seit Oktober 2019 haften digitale Marktplätze in Deutschland gesamtschuldnerisch für die Mehrwertsteuer von Waren europäischer Verkäufer, es sei denn, eine spezielle Bescheinigung wird vorgelegt.
  • Die EU-Kommission kritisiert diese Regelung als ineffizient, unverhältnismäßig und als Behinderung des digitalen Binnenmarktes.
  • Deutschland hat zwei Monate Zeit, um Abhilfe zu schaffen, andernfalls drohen weitere rechtliche Schritte der Kommission.

EU-Kommission leitet Verfahren wegen Mehrwertsteuer-Haftung auf Online-Marktplätzen gegen Deutschland ein

Die Europäische Kommission hat kürzlich ein Aufforderungsschreiben an Deutschland gerichtet. Anlass hierfür sind die jüngsten Gesetzesänderungen zum Fernverkauf von Waren über digitale Marktplätze. Die Kommission sieht in diesen Regelungen potenzielle Verstöße gegen EU-Recht.

Die deutsche Gesetzgebung zur Mehrwertsteuer-Haftung

Seit dem 1. Oktober 2019 sieht das deutsche Recht eine gesamtschuldnerische Haftung für digitale Marktplätze vor. Diese Haftung betrifft die Mehrwertsteuer auf Waren, die von europäischen Unternehmen über die Plattform verkauft werden. Voraussetzung ist, dass die Waren von Deutschland aus verbracht oder dorthin geliefert werden. Diese Regelung wurde eingeführt, um den Umsatzsteuerbetrug effektiver zu bekämpfen.

Ein Marktplatz, beispielsweise Amazon, kann dieser Haftung nur entgehen, indem er eine spezielle Bescheinigung vorlegt. Diese Bescheinigung muss von der deutschen Steuerbehörde ausgestellt und dem auf der Plattform tätigen Verkäufer übergeben worden sein. Ohne dieses Papierdokument greift die gesamtschuldnerische Haftung für die Umsatzsteuer.

Kritik der EU-Kommission an der deutschen Regelung

Darüber hinaus weisen die EU-Mitgliedstaaten darauf hin, dass sie sich bereits auf gemeinsame und effizientere Maßnahmen zur Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug geeinigt haben. Diese sollen ab dem 1. Januar 2021 in Kraft treten. Die den Betreibern digitaler Marktplätze auferlegte Pflicht, um die gesamtschuldnerische Haftung zu vermeiden, geht somit über das in den EU-Vorschriften vorgesehene Maß hinaus. Sie steht im Widerspruch zu den Zielen der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt.

Mögliche Konsequenzen für Deutschland

Sollte Deutschland nicht binnen zwei Monaten Abhilfe schaffen, kann die Kommission weitere Schritte einleiten. Sie ist dann befugt, den deutschen Behörden in dieser Angelegenheit eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln. Dies ist ein formaler Schritt im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens, der weitere rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte.

Fazit

Das Verfahren der EU-Kommission unterstreicht die Notwendigkeit, nationale Regelungen im Online-Handel mit dem europäischen Recht in Einklang zu bringen. Insbesondere die Haftung von Plattformbetreibern für die Mehrwertsteuer bleibt ein komplexes Thema, das sowohl rechtliche als auch wirtschaftliche Auswirkungen hat. Eine Einigung im Sinne des digitalen Binnenmarktes ist hierbei von großer Bedeutung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dem Verfahren der EU-Kommission gegen Deutschland?
Die EU-Kommission hat ein Aufforderungsschreiben an Deutschland gerichtet, da sie die deutschen Regelungen zur Mehrwertsteuer-Haftung auf Online-Marktplätzen als potenziellen Verstoß gegen EU-Recht ansieht.
Seit wann gilt die deutsche Regelung zur Mehrwertsteuer-Haftung für Online-Marktplätze?
Die deutsche Regelung, die eine gesamtschuldnerische Haftung für digitale Marktplätze vorsieht, ist seit dem 1. Oktober 2019 in Kraft. Sie wurde eingeführt, um Umsatzsteuerbetrug effektiver zu bekämpfen.
Wie können Online-Marktplätze der Haftung in Deutschland entgehen?
Ein Marktplatz kann der gesamtschuldnerischen Haftung entgehen, indem er eine spezielle Bescheinigung vorlegt. Diese muss von der deutschen Steuerbehörde ausgestellt und dem auf der Plattform tätigen Verkäufer übergeben worden sein.
Warum kritisiert die EU-Kommission die deutsche Regelung?
Die Kommission hält die Verpflichtung für ineffizient und unverhältnismäßig. Sie argumentiert, dass die Regelung den Zugang europäischer Unternehmen zum deutschen Markt behindert und gegen EU-Recht sowie die Prinzipien des digitalen Binnenmarktes verstößt.
Welche Konsequenzen drohen Deutschland, wenn keine Abhilfe geschaffen wird?
Sollte Deutschland nicht binnen zwei Monaten Abhilfe schaffen, kann die Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermitteln. Dies ist ein formaler Schritt im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens, der weitere rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte.