Das Wichtigste in Kürze
- Betrügerische Zahlungsaufforderungen nach EU-Markenanmeldungen nehmen wieder zu.
- Prüfen Sie Absender von Zahlungsaufforderungen stets kritisch, um Fälschungen von offiziellen Schreiben des Markenamtes zu unterscheiden.
- Selbstständige und Gründer müssen vor Überweisungen höchste Sorgfalt walten lassen.
- Unternehmen sollten Mitarbeiter schulen, um vorschnelle Zahlungen betrügerischer Rechnungen zu vermeiden.
- Suchen Sie bei Unsicherheit immer juristischen Rat, um finanzielle Schäden abzuwenden.
Warnung vor betrügerischen Zahlungsaufforderungen nach EU-Markenanmeldung
Aufgrund der Rückmeldung eines Mandanten möchte ich Sie aktuell vor neuen, betrügerischen Zahlungsaufforderungen nach Anmeldung einer EU-Marke warnen. Diese Masche nimmt leider wieder zu und erfordert erhöhte Aufmerksamkeit.
Betrügerische Schreiben erkennen
Betrügerische Zahlungsaufforderungen sind nach Anmeldungen zum Handelsregister bekannt. Das Handelsregister selbst warnt bereits vor derartigen Schreiben, weshalb die meisten Anmelder diesbezüglich sensibilisiert sein dürften.
Im Rahmen von Anmeldungen einer EU-Marke treten solche Schreiben jedoch noch nicht allzu häufig auf. Sie scheinen aber aktuell wieder zuzunehmen. Ein aktuelles Beispiel ist das perfide Schreiben eines ungarischen Anbieters. Es erfordert eine genaue Prüfung, um es nicht mit einer offiziellen Zahlungsaufforderung des Markenamtes der EU zu verwechseln.

Schutzmaßnahmen für Selbstständige und Unternehmen
Selbstständige und Gründer sollten stets größte Sorgfalt walten lassen, bevor sie Geldbeträge überweisen. Im Rahmen meiner umfassenden Gründungsberatung stehe ich meinen Mandanten für solche Fälle gerne zur Verfügung. Sie erreichen mich jederzeit per E-Mail, Telefon oder Skype für eine schnelle Beratung.
Etablierte Unternehmen müssen ebenfalls wachsam sein. Hier ist es entscheidend, Mitarbeiter im Rahmen ihrer Aufgabenverteilung entsprechend zu schulen und zu sensibilisieren. Oftmals werden derartige Rechnungen von Mitarbeitern, insbesondere aus der Buchhaltung, die keine unternehmerische Erfahrung haben, vorschnell beglichen. Eine Rückforderung solcher Summen aus dem EU-Ausland ist in aller Regel nur mit erheblichem Aufwand möglich.
Fazit
Bleiben Sie bei Zahlungsaufforderungen nach einer EU-Markenanmeldung stets kritisch und prüfen Sie den Absender genau. Im Zweifelsfall ist es immer ratsam, juristischen Rat einzuholen, um sich vor finanziellen Schäden zu schützen.