Fack ju Göhte Marke: EuGH-Empfehlung | IT-Medienrecht

Erfahren Sie alles zur spektakulären EuGH-Empfehlung zur Markenanmeldung von "Fack ju Göhte". Ist der Titel doch nicht vulgär? Infos zu Meinungsfreiheit…

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Generalanwalt am EuGH empfiehlt die Markenzulassung von "Fack Ju Göhte".
  • Das EUIPO und der EuGH sahen den Titel zunächst als vulgär und sittenwidrig an.
  • Die Meinungsfreiheit ist auch im Markenrecht zu berücksichtigen.
  • Es gab Inkonsistenzen bei der Bewertung ähnlicher Marken (z.B. "Die Wanderhure").
  • Der Generalanwalt schlägt vor, ein früheres EuGH-Urteil aufzuheben.

Markenrecht und Meinungsfreiheit: Generalanwalt empfiehlt Zulassung von "Fack Ju Göhte"

Im komplexen Feld des Markenrechts tauchen immer wieder überraschende Fragestellungen auf. Eine solche betrifft die potenzielle Markenzulassung des Filmtitels „Fack Ju Göhte“.

Kürzlich empfahl der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Michal Bobek, die Markenzulassung des Filmtitels „Fack Ju Göhte“. Dies ist bemerkenswert, da das EUIPO (europäisches Markenamt) den Titel zuvor als sittenwidrig, vulgär, anstößig und geschmacklos abgelehnt hatte. Auch der EuGH hatte diese Entscheidung ursprünglich bestätigt.

In seinem Schlussantrag betonte Bobek ausdrücklich die Relevanz der Meinungsfreiheit im Markenrecht. Kritisch sah er die inkonsistente Behandlung ähnlicher Fälle. So hatte das EUIPO beispielsweise bei der Marke zum Buch „Die Wanderhure“ keine Bedenken geäußert.

Trotz der anhaltenden Debatte um die genauen Grenzen der Meinungsfreiheit im Markenrecht schlägt der Generalanwalt nun die Aufhebung des früheren EuGH-Urteils vom 24. Januar 2018 vor.

Häufig gestellte Fragen

Warum sollte "Fack Ju Göhte" als Marke zugelassen werden?
Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, Michal Bobek, empfahl die Zulassung, da nicht erwiesen sei, dass die Bezeichnung beleidigend und vulgär ist.
Wer war ursprünglich gegen die Markeneintragung von "Fack Ju Göhte"?
Das EUIPO (europäisches Markenamt) war der Meinung, dass der Titel die guten Sitten verletze, vulgär, anstößig und geschmacklos sei. Auch der EuGH bestätigte zunächst diese Entscheidung.
Welche Rolle spielt die Meinungsfreiheit im Markenrecht laut dem Generalanwalt?
Der Generalanwalt betont ausdrücklich, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung auch im Markenrecht zu beachten ist.
Gab es ähnliche Fälle, die anders behandelt wurden?
Ja, der Generalanwalt störte sich an der Gleichbehandlung gegenüber anderen Marken, wie derjenigen zum Buch "Die Wanderhure", bei der das EUIPO keine Bedenken hatte.

Fazit

Die Empfehlung des Generalanwalts Bobek unterstreicht die wachsende Bedeutung der Meinungsfreiheit auch im Kontext des Markenrechts. Sie zeigt auf, dass frühere Entscheidungen neu bewertet werden müssen, um eine konsistente Rechtsauslegung zu gewährleisten. Dieses Vorgehen könnte zukünftig weitreichende Auswirkungen auf die Markenpraxis in der EU haben.