Das Wichtigste in Kürze
- Langjährige Rechtsstreitigkeiten zwischen Bossland GmbH und Blizzard S.A.S. prägen das IT-Recht.
- Der Bundesgerichtshof wird grundlegende Fragen zur gewerblichen Nutzung von Computerspielen und Drittsoftware klären.
- Eine erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde unterstreicht die hohe rechtliche Relevanz der anhängigen Fälle.
- Die Entscheidungen des BGH werden wichtige Präzedenzfälle für die Gaming-Branche schaffen.
Die Bossland GmbH aus Zwickau und Blizzard S.A.S. aus Frankreich befinden sich seit vielen Jahren in erbitterten Rechtsstreitigkeiten vor deutschen und internationalen Gerichten. Zur Frage der Zulässigkeit von Automatisierungssoftware im Spiel World of Warcraft ist bereits eine Revision auf ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichtes anhängig. Voraussichtlich im Sommer 2016 wird über diese verhandelt und interessante Fragen zum Themenkomplex Drittsoftware für Computerspiele geklärt werden.
- In welchem Umfang darf ein im Einzelhandel erworbenes Computerspiel gewerblich genutzt werden, wenn keine ausdrückliche Verwendungsbestimmung vorliegt?
- Wann wurden AGB in Computerspielen ordnungsgemäß eingebunden?
- In welchem Umfang sind bei einer möglichen Urheberrechtsverletzung Auskunftsansprüche geschuldet?
Das Oberlandesgericht Dresden lies auf eine fragwürdige Entscheidung hin, die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zu. Dies korrigierte der Bundesgerichtshof nun und ermöglicht nach unserer Nichtzulassungsbeschwerde nun die Revision. Bei nur 6,5% erfolgreichen Nichtzulassungsbeschwerden im Jahr 2014 (Quelle) erkannte der Bundesgerichtshof wohl die Bedeutung der Umstände und schafft somit eine gute Möglichkeit wichtige und interessante Rechtsfragen aus dem Bereich Computerspiele, auch mit europäischem Bezug, endlich höchstrichterlich klären zu lassen.
Eine weitere Nichtzulassungsbeschwerde auf eine Entscheidung des Oberlandesgericht München ist ebenfalls bereits anhängig, weitere Verfahren liegen noch am Oberlandesgericht Dresden bzw. am Landgericht Hamburg.