Herstellerangaben bei der Bewerbung von Elektrogeräten

Das Landgericht Dortmund hat sich in einem Urteil von Ende letztens Jahres der einhelligen Rechtsprechung beispielsweise des Bundesgerichtshofes, des OLG…

Das Wichtigste in Kürze

  • Herstellerangaben sind bei der Bewerbung von Elektrogeräten (und vielen anderen Produkten) gemäß § 5a Abs. 3 Nr. 1 UWG essenziell.
  • Dies ermöglicht Verbrauchern eine informierte Kaufentscheidung, insbesondere für Preis- und Qualitätsvergleiche.
  • Die Pflicht gilt für verschiedene Werbeformen wie Prospekte, Onlineshops und Online-Banner.
  • Das Fehlen von Herstellerangaben birgt ein hohes Abmahnrisiko durch Verbraucherschutzvereine und Wettbewerber.

Etwas anderes gilt auch nicht für Dinge wie Gamer-Hardware, die oft sehr ähnlich ist, bei denen No-Name-Ware aus Asien häufig vorkommt und bei denen ein Preisvergleich nur durch korrekte Produktidentifizierung möglich ist. Andernfalls läuft der Käufer Gefahr, zu einer geschäftlichen Entscheidung im Sinne des § 2 Nr. 9 UWG veranlasst zu werden, die er anderenfalls nicht getroffen hätte.

Häufig gestellte Fragen

Warum sind Herstellerangaben bei der Bewerbung von Elektrogeräten wichtig?
Herstellerangaben sind entscheidend, da sie dem Käufer die zweifelsfreie Identifizierung von Elektrogeräten ermöglichen. Dies erlaubt es, Informationen über Ausführung, technische Daten und den durchschnittlichen Preis zu erhalten, um eine fundierte Kaufentscheidung zu treffen.
Welches Gesetz regelt die Pflicht zur Angabe von Herstellerinformationen?
Die Pflicht zur Angabe von Herstellerinformationen fällt unter § 5a Abs. 3 Nr. 1 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb), da diese Angaben zu den wesentlichen Merkmalen eines Produkts zählen.
Gilt die Notwendigkeit von Herstellerangaben nur für große Elektrogeräte?
Nein, die Rechtsprechung ist denklogisch auch auf andere Elektrogeräte anwendbar, einschließlich Gamer-Hardware oder generell alle Produkte, die nicht absolut einzigartig sind und bei denen Preisvergleiche angestellt werden.
Bei welchen Werbeformen müssen Herstellerangaben gemacht werden?
Herstellerangaben sind in verschiedenen Werbeformen relevant, darunter Prospekte, der eigene Onlineshop, Bannerwerbung (wie Google Ads) und Affiliate-Kampagnen.
Welche Risiken bestehen, wenn Herstellerangaben fehlen?
Das Fehlen von Herstellerangaben kann dazu führen, dass Käufer zu einer geschäftlichen Entscheidung veranlasst werden, die sie sonst nicht getroffen hätten. Dies birgt ein hohes Abmahnrisiko, insbesondere durch Verbraucherschutzvereine und Wettbewerber.