Das Wichtigste in Kürze
- Für Dienstreisen ins EU-Ausland ist künftig kein A1-Entsendeformular mehr erforderlich.
- Die EU überarbeitet ihre Regeln zur Koordinierung der sozialen Sicherheit, um das Leben und Arbeiten in der EU zu vereinfachen.
- Weitere Neuerungen umfassen mehr Zeit für Arbeitsuchende im Ausland und die Thematisierung der Langzeitpflege für ältere Menschen im Ausland.
- Obwohl die förmliche Annahme noch aussteht, werden vorerst keine Bußgelder oder Kontrollen erwartet.
Vor kurzem habe ich noch, zugegebener Maßen etwas abseits von meinem Rechtsgebiet, darüber berichtet, dass man für Dienstreisen im EU-Ausland eine A1 Bescheinigung benötigen würde.
Das Bürokratiechaos dazu hat die EU wohl aufgeschreckt und dazu, sowie einige anderen Punkten, eine Entscheidung getroffen.
- Arbeitsuchende erhalten mehr Zeit für die Arbeitsuche im Ausland.
- Der Bedarf an Langzeitpflege für im Ausland lebende ältere Menschen wird thematisiert.
- Für Dienstreisen ins EU-Ausland muss kein A1-Entsendeformular mehr beantragt werden.
- Nationale Behörden erhalten bessere Instrumente zur Bekämpfung von Missbrauch oder Betrug und zur Überprüfung des Sozialversicherungsstatus entsandter Arbeitnehmer.
Zwar muss die Einigung dazu noch sowohl vom Europäischen Parlament als auch vom Rat förmlich angenommen werden. Es ist aber davon auszugehen, dass es erst einmal zu keinen Bußgelder im Ausland oder gar Kontrollen mehr kommen wird.
Häufig gestellte Fragen
Wofür wurde das A1-Formular bei Dienstreisen benötigt?
Das A1-Formular war eine Bescheinigung, die für Dienstreisen ins EU-Ausland erforderlich war, um den Sozialversicherungsstatus des Arbeitnehmers nachzuweisen.
Muss ich für Dienstreisen ins EU-Ausland noch ein A1-Formular beantragen?
Nein, laut den neuesten Entscheidungen der EU muss für Dienstreisen ins EU-Ausland kein A1-Entsendeformular mehr beantragt werden.
Welche weiteren Änderungen sind bei den EU-Regeln zur sozialen Sicherheit geplant?
Zu den weiteren Neuerungen zählen, dass Arbeitsuchende mehr Zeit für die Arbeitsuche im Ausland erhalten und der Bedarf an Langzeitpflege für im Ausland lebende ältere Menschen thematisiert wird.
Sind die neuen Regelungen bereits in Kraft?
Die Einigung muss noch förmlich vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen werden, es wird jedoch davon ausgegangen, dass es vorerst keine Bußgelder oder Kontrollen mehr geben wird.