Keine Quellensteuer bei Onlinewerbung

Vor kurzem ging das Thema Quellensteuer bei Onlinewerbung, wie bei Google Ads, noch durch alle Munde. Auch bei mir findet man die entsprechenden…

Das Wichtigste in Kürze

  • Bund und Länder haben die Quellensteuer für Onlinewerbung abgeschafft.
  • Unternehmen müssen keine Steuereinbehalte mehr für Onlinewerbung befürchten.
  • Bestehende Rückstellungen für Quellensteuer können aufgelöst werden.

Vor kurzem ging das Thema Quellensteuer bei Onlinewerbung, wie bei Google Ads, noch durch alle Munde. Auch bei mir findet man die entsprechenden tiefgründigen Artikel dazu.

Jetzt hat sich da Thema jedoch erledigt, denn Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, Aufwendungen für Onlinewerbung nicht der Quellensteuer zu unterwerfen.

Darauf hat das Bayerische Staatsministerium für Finanzen und Heimat hingewiesen. Unternehmen, die viel Geld für Onlinewerbung ausgeben, müssen sich also keine Gedanken mehr machen, dass inländische Unternehmen eventuell einen Steuereinbehalt durchführen müssen oder im schlimmsten Fall auf den Kosten sitzen bleiben.

Die zuständigen Stellen geben nun vor, dass eine Verpflichtung zum Quellensteuerabzug im Ergebnis erheblichen bürokratischen Mehraufwand bedeutet hätte und zu massiven Steuernachforderungen geführt hätte, die vor allem inländische Unternehmen belastet hätten.

Hat man als Unternehmen eventuell Rückstellungen gebildet, können/müssen diese nun aufgelöst werden.

Häufig gestellte Fragen

Ist die Quellensteuer für Onlinewerbung noch relevant?
Nein, das Thema Quellensteuer bei Onlinewerbung hat sich erledigt. Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, Aufwendungen für Onlinewerbung nicht der Quellensteuer zu unterwerfen.
Welche Auswirkungen hat die Entscheidung auf Unternehmen?
Unternehmen, die Geld für Onlinewerbung ausgeben, müssen sich keine Gedanken mehr über einen Steuereinbehalt machen. Eventuell gebildete Rückstellungen können nun aufgelöst werden.
Warum wurde die Quellensteuer für Onlinewerbung abgeschafft?
Die zuständigen Stellen gaben an, dass eine Verpflichtung zum Quellensteuerabzug erheblichen bürokratischen Mehraufwand und massive Steuernachforderungen, besonders für inländische Unternehmen, bedeutet hätte.