Nicht klickbarer OS-Link..immer wieder!

Da mir zu der EU Streitschlichtungsplattform gerade wieder eine aktuelle und absolut unnötige Abmahnung vorliegt, sei noch einmal darauf hingewiesen, dass…

Das Wichtigste in Kürze

  • Unternehmer mit Sitz in der EU, die Waren/Dienstleistungen an EU-Verbraucher verkaufen und diese elektronisch anbieten, müssen den Link zur OS-Plattform einbinden.
  • Der Link zur OS-Plattform muss zwingend klickbar sein.
  • Die Teilnahme an der Streitschlichtung über die OS-Plattform ist nicht verpflichtend, der Link muss aber trotzdem vorhanden sein.
  • Fehlende oder nicht klickbare Links zur OS-Plattform können zu Abmahnungen führen, denen in der Regel nicht widersprochen werden kann.

Weiterhin ist zwar kein Unternehmer verpflichtet, an der Plattform bzw. der Streitschlichtung teilzunehmen und kann Emails von der Plattform auch ohne jedes Risiko ignorieren, der Link muss jedoch trotzdem angebracht werden und der Link muss auch klickbar sein.

Jeden Tag gibt es zu diesem Thema wahrscheinlich hunderte Abmahnungen zu diesem völlig unnützen Thema und in aller Regel kann man Mandanten nur raten, zu bezahlen, da das Thema durch entschieden ist und meist nichts gegen die Abmahnung zu sagen ist.

Also: schnell noch einmal überprüfen, ob die eigene Webseite oder die eigen Verkaufsseiten auf Marktplätzen den Link eingebunden haben!

 

Häufig gestellte Fragen

Wer muss den Link zur OS-Plattform einbinden?
Jeder Unternehmer mit Sitz in der EU, der an EU-Verbraucher Waren und/ oder Dienstleistungen verkauft bzw. Dienstleistungen erbringt und diese Leistungen auf einer Webseite oder elektronisch anbietet, wobei Verbraucher die Bestellung ebenfalls elektronisch ausführen.
Muss der Link zur OS-Plattform klickbar sein?
Ja, der Link zur OS-Plattform muss zwingend klickbar sein, auch wenn die Teilnahme an der Streitschlichtung nicht verpflichtend ist. Ein nicht klickbarer Link kann zu Abmahnungen führen.
Ist die Teilnahme an der Streitschlichtung über die OS-Plattform verpflichtend?
Nein, Unternehmer sind nicht verpflichtet, an der Plattform bzw. der Streitschlichtung teilzunehmen und können E-Mails von der Plattform ignorieren. Der Link zur Plattform muss jedoch trotzdem vorhanden und klickbar sein.
Welche Konsequenzen hat ein fehlender oder nicht klickbarer OS-Link?
Ein fehlender oder nicht klickbarer Link zur OS-Plattform kann zu Abmahnungen führen. In den meisten Fällen wird Mandanten geraten, die Forderung zu begleichen, da die Rechtslage hierzu eindeutig ist.