Das Wichtigste in Kürze
- Unternehmer mit Sitz in der EU, die Waren/Dienstleistungen an EU-Verbraucher verkaufen und diese elektronisch anbieten, müssen den Link zur OS-Plattform einbinden.
- Der Link zur OS-Plattform muss zwingend klickbar sein.
- Die Teilnahme an der Streitschlichtung über die OS-Plattform ist nicht verpflichtend, der Link muss aber trotzdem vorhanden sein.
- Fehlende oder nicht klickbare Links zur OS-Plattform können zu Abmahnungen führen, denen in der Regel nicht widersprochen werden kann.
- Unternehmer mit Sitz in der EU, der an EU-Verbraucher Waren und/ oder Dienstleistungen verkauft bzw. Dienstleistungen erbringt
- wenn die Leistungen auf einer Webseite oder sonst auf elektronischem Weg angeboten werden
- wenn Verbraucher die Bestellung über die Webseite oder sonst auf elektronischem Weg ausführen
Weiterhin ist zwar kein Unternehmer verpflichtet, an der Plattform bzw. der Streitschlichtung teilzunehmen und kann Emails von der Plattform auch ohne jedes Risiko ignorieren, der Link muss jedoch trotzdem angebracht werden und der Link muss auch klickbar sein.
Jeden Tag gibt es zu diesem Thema wahrscheinlich hunderte Abmahnungen zu diesem völlig unnützen Thema und in aller Regel kann man Mandanten nur raten, zu bezahlen, da das Thema durch entschieden ist und meist nichts gegen die Abmahnung zu sagen ist.
Also: schnell noch einmal überprüfen, ob die eigene Webseite oder die eigen Verkaufsseiten auf Marktplätzen den Link eingebunden haben!