Das Wichtigste in Kürze
- Onlineshops müssen Elektroaltgeräte selbst zurücknehmen und dürfen sich nicht nur auf Dritte verlassen.
- Die Rücknahmepflicht gilt für Händler mit mindestens 400 qm Verkaufs-, Lager- oder Versandfläche.
- Ein bloßes Angebot der Entsorgung durch Dritte in der ersten E-Mail ist nicht ausreichend; die Verantwortung liegt beim Onlinehändler.
- Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, aber es wird mit weiteren Abmahnungen im Onlinehandel gerechnet.
- Onlinehändler sollten ihre Prozesse überprüfen, um rechtliche Risiken und Abmahnungen zu vermeiden.
Urteil: Rücknahmepflicht für Elektrogeräte trifft auch Onlineshops
In einem kürzlich veröffentlichten Urteil hat das Landgericht Duisburg entschieden, dass die Rücknahmepflicht für Elektrogeräte auch für Onlineshops gilt. Diese dürfen sich nicht lediglich auf Rücknahmemöglichkeiten Dritter beziehen, sondern müssen die Entsorgung der Altgeräte selbst anbieten.
Das Urteil des Landgerichts Duisburg
Voraussetzungen der Rücknahmepflicht
Diese Pflicht besteht allerdings nur, wenn der betroffene Händler über die nach § 17 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) vorgeschriebene Verkaufsfläche von mindestens 400 Quadratmetern verfügt. Gleiches gilt bei entsprechend großen Lager- und/oder Versandflächen (§ 2 ElektroG).
Klare Anforderungen an Onlineshops
Das Gericht stellte in dem von der Deutschen Umwelthilfe initiierten Verfahren klar: Es genügt nicht, wenn ein beauftragter Dritter die Entsorgungsmöglichkeit erst in der ersten E-Mail anbietet. Die Verantwortung für die Rücknahme obliegt dem Onlinehändler direkt.
Ausblick und mögliche Folgen
Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, ist mit der Einlegung von Rechtsmitteln zu rechnen. Dennoch ist dieser Teilerfolg für die Deutsche Umwelthilfe ein Signal. Weitere Abmahnungen im Onlinehandel sind daher nicht unwahrscheinlich.
Fazit
Dieses Urteil verdeutlicht die erweiterten Pflichten von Onlineshops im Bereich der Elektrogeräte-Rücknahme. Händler sollten ihre Prozesse überprüfen, um rechtliche Risiken und mögliche Abmahnungen zu vermeiden und die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.