Piktogramme Urheberrecht: Schutz & Höhe | IT-Medienrecht

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Urheberrechtsschutz für Piktogramme: Ein Urteil des LG Frankenthal

Das Wichtigste in Kürze

  • Piktogramme können unter bestimmten Voraussetzungen urheberrechtlich geschützt sein.
  • Entscheidend für den Schutz ist eine persönliche geistige Schöpfung mit ausreichender Gestaltungshöhe und Individualität gemäß § 2 Abs. 2 UrhG.
  • Auch die Verwendung von Elementen aus frei zugänglichen Quellen schließt den Urheberrechtsschutz nicht aus, wenn eine eigene schöpferische Leistung vorliegt.
  • Einfache, alltägliche oder vorbekannte Gestaltungen ohne individuelle Prägung sind in der Regel nicht schutzfähig.

In einem aktuellen Urteil stellte das Landgericht Frankenthal fest, dass auch Piktogramme urheberrechtlich geschützt sein können. Dies bedeutet, dass sie nicht einfach ohne Genehmigung, wie in diesem Fall geschehen, auf T-Shirts gedruckt werden dürfen. Die Beklagte war hier ein bekannter Anbieter von T-Shirts im Dropshipping-Geschäft.

Der Umstand, dass ein Piktogramm urheberrechtlich geschützt sein kann, ist an sich nicht außergewöhnlich. Interessant ist jedoch, dass das Gericht dies auch dann für gegeben hielt, obwohl der Kläger das unbearbeitete Piktogramm aus frei zugänglichen Quellen bezogen hatte. Er nutzte das Programm Illustrator, um den Spruch „Fußball ist Kopfsache“ zu visualisieren, indem er den Kopf des Fußball-Piktogramms entfernte und diesen als Fußball verwendete.

Voraussetzungen für den Urheberrechtsschutz von Piktogrammen

Nach § 2 Abs. 2 UrhG genießt ein Erzeugnis nur dann Urheberrechtsschutz, wenn es eine persönliche geistige Schöpfung darstellt. Dies erfordert eine bestimmte Gestaltungshöhe und Individualität. Mit dem Merkmal der Gestaltungshöhe sollen einfache Alltagserzeugnisse vom Urheberrechtsschutz ausgeschlossen werden.

Die Anforderungen an die Gestaltungshöhe dürfen dabei nicht zu niedrig angesetzt werden. Aufgrund der weitreichenden Befugnisse des Urhebers und der langen Schutzdauer nach § 64 UrhG verlangt die Rechtsprechung einen nicht geringen Grad an Gestaltungshöhe. Das urheberrechtlich geschützte Werk muss eine individuelle Prägung aufweisen. Dennoch schützt das Urheberrecht auch durchschnittliche Erzeugnisse, solange sie den nötigen Grad an Individualität besitzen.

Wann gilt ein Piktogramm als Werk der bildenden Kunst?

Ein Werk der bildenden Kunst nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG liegt vor, wenn der Urheber Ausdrucksmittel wie Farbe, Linie, Fläche und Raum zur Formgestaltung eingesetzt hat. Zudem muss es eine persönliche geistige Schöpfung nach § 2 Abs. 2 UrhG darstellen. Das Erzeugnis muss eine hinreichende Gestaltungshöhe aufweisen.

Diese Gestaltungshöhe wird bejaht, wenn nach Auffassung kunstempfänglicher und mit Kunstanschauungen vertrauter Verkehrskreise von einer künstlerischen Leistung gesprochen werden kann. Einfache, alltägliche und vorbekannte Gestaltungen ohne ein Mindestmaß an Individualität und Aussagekraft für den Betrachter sind hingegen keine Werke der bildenden Kunst. Dies gilt auch dann, wenn ihre Herstellung möglicherweise zeitaufwendig war. Solche Werke sind daher in der Regel nicht urheberrechtlich geschützt.

Fazit

Das Urteil des Landgerichts Frankenthal verdeutlicht, dass der Urheberrechtsschutz auch für Piktogramme relevant ist, selbst wenn Elemente aus frei zugänglichen Quellen stammen. Entscheidend ist stets die individuelle Schöpfungshöhe des Bearbeiters. Unternehmen, die Piktogramme kommerziell nutzen, sollten daher stets die urheberrechtliche Lage prüfen, um rechtliche Konflikte zu vermeiden.

Häufig gestellte Fragen

Können Piktogramme urheberrechtlich geschützt sein?

Ja, Piktogramme können urheberrechtlich geschützt sein, wenn sie eine bestimmte Gestaltungshöhe und Individualität aufweisen, wie das Landgericht Frankenthal in einem aktuellen Urteil feststellte. Dies gilt auch, wenn sie aus frei zugänglichen Quellen stammen, sofern eine eigene schöpferische Leistung vorliegt.

Was bedeutet "Gestaltungshöhe" im Urheberrecht?

Gestaltungshöhe ist ein Kriterium für den Urheberrechtsschutz und bedeutet, dass ein Werk eine persönliche geistige Schöpfung sein muss. Es schließt einfache Alltagserzeugnisse vom Schutz aus, verlangt aber nicht zwingend herausragende künstlerische Qualität, sondern einen nicht zu geringen Grad an Gestaltungshöhe.

Ist ein Piktogramm geschützt, wenn es aus frei zugänglichen Quellen stammt?

Ja, auch Piktogramme, die aus frei zugänglichen Quellen stammen, können Schutz genießen, wenn der Urheber durch eigene Bearbeitung oder Umgestaltung eine persönliche geistige Schöpfung mit ausreichender Gestaltungshöhe geschaffen hat, wie im Fall des Landgerichts Frankenthal geschehen.

Welche Piktogramme sind nicht urheberrechtlich geschützt?

Einfache, alltägliche und vorbekannte Gestaltungen ohne ein Mindestmaß an Individualität und Aussagekraft für den Betrachter sind in der Regel nicht urheberrechtlich geschützt, selbst wenn ihre Herstellung möglicherweise zeitaufwendig war.