Das Wichtigste in Kürze
- Die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zielt auf verbesserte Abfallvermeidung und verstärktes Recycling ab.
- Öffentliche Beschaffungsstellen müssen künftig Produkte aus Recyclingmaterial gegenüber Neuanfertigungen bevorzugen.
- Eine neue „Obhutspflicht“ nimmt Hersteller und Händler stärker in die Verantwortung, um die Vernichtung von Retouren und Warenüberhängen zu verhindern.
- Hersteller und Vertreiber von Einweg-Kunststoffprodukten sollen sich an den Reinigungskosten des öffentlichen Raums beteiligen.
- Das Gesetz schafft mehr Transparenz bei unverkauften Waren durch eine geplante Transparenzverordnung.
Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes: Bundesregierung setzt auf Abfallvermeidung und Recycling
Das Bundeskabinett hat auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Svenja Schulze den Gesetzesentwurf zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auf den Weg gebracht. Die Bundesregierung verfolgt damit das Ziel, die Abfallvermeidung zu verbessern und das Recycling zu verstärken.
Wichtige Neuerungen im Kreislaufwirtschaftsgesetz
Stärkung der öffentlichen Beschaffung für Rezyklate
Die neuen Regeln zur öffentlichen Beschaffung sollen die Nachfrage nach recyceltem Material, sogenannten Rezyklaten, erhöhen. Der Markt hierfür ist oft noch nicht ausreichend groß. Daher nimmt sich die Bundesregierung mit diesem Gesetzentwurf selbst in die Pflicht.
- Rohstoffschonend
- Abfallarm
- Reparierbar
- Schadstoffarm
- Recyclingfähig
- Rohstoffschonend
- Abfallarm
- Reparierbar
- Schadstoffarm
- Recyclingfähig
Einführung der Obhutspflicht für Hersteller und Händler
Ein zentrales neues Element ist die sogenannte „Obhutspflicht“ in der Produktverantwortung. Damit nimmt die Bundesregierung Hersteller und Händler stärker in die Verantwortung. Bundesumweltministerin Svenja Schulze betonte, dass der Bund hiermit erstmals eine gesetzliche Grundlage schafft, um der Vernichtung von Retouren und Warenüberhängen entgegenzuwirken.
Deutschland ist in dieser Hinsicht innerhalb der Europäischen Union Vorreiter. In den Bereichen der öffentlichen Beschaffung und der Obhutspflicht geht die Bundesregierung damit deutlich über die EU-weit vereinbarten Regelungen hinaus.
Mehr Transparenz bei unverkauften Waren
Zur Beleuchtung des bisher oft intransparenten Vorgehens mancher Händler erarbeitet das Bundesumweltministerium derzeit eine Transparenzverordnung. Die notwendige gesetzliche Grundlage hierfür ist im novellierten Kreislaufwirtschaftsgesetz enthalten. Hersteller und Händler werden künftig verpflichtet, den Umgang mit nicht verkauften Waren nachvollziehbar zu dokumentieren. Eine Möglichkeit, diese Produkte weiterhin zu nutzen, ist beispielsweise der vergünstigte Verkauf oder die Spende.
Beteiligung an Reinigungskosten für Einwegprodukte
Bislang tragen allein die Bürgerinnen und Bürger über kommunale Gebühren die Kosten für die Reinigung von Parks und Straßen. Dies soll sich mit dem neuen Gesetz ändern. Zukünftig sollen sich Hersteller und Vertreiber von Einweg-Produkten aus Kunststoff an den Kosten für die Säuberung des öffentlichen Raums beteiligen.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze hob hervor: „Das Ziel ist klar: Wir wollen eine saubere Umwelt, in der weder Müll noch giftige Kippen herumliegen.“
Weitere Bestandteile des Gesetzesentwurfs
Neben diesen drei Kernmaßnahmen enthält der Gesetzentwurf zusätzliche Anforderungen der EU-Abfallrahmenrichtlinie. Teilweise fließen auch bereits Bestimmungen der EU-Einwegkunststoff-Richtlinie in den Entwurf ein.
Nächste Schritte im Gesetzgebungsverfahren
Nach der heutigen Kabinettentscheidung wird nun das parlamentarische Verfahren eingeleitet. Gleichzeitig erfolgt die sogenannte Notifizierung des Entwurfs bei der Europäischen Kommission.
Fazit
Die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes markiert einen wichtigen Schritt hin zu mehr Abfallvermeidung und einer gestärkten Recyclingwirtschaft in Deutschland. Durch die neuen Pflichten für Unternehmen und Behörden sollen Umweltstandards erhöht und eine nachhaltigere Zukunft gefördert werden.