Das Wichtigste in Kürze
- Unerlaubte Vermietung von Wohnraum als Ferienwohnung kann zu erheblichen Bußgeldern führen.
- Das OLG Frankfurt bestätigte ein Bußgeld von 6.000 € wegen Verstoßes gegen das Hessische Wohnungsaufsichtsgesetz und lokale Satzungen.
- Genehmigungen sind für die Nutzung als Ferienwohnung zwingend erforderlich und müssen vorab eingeholt werden.
- Bußgelder können bis zu 25.000 € betragen und müssen die durch die unrechtmäßige Vermietung erzielten Einnahmen übersteigen.
- Die strikte Einhaltung rechtlicher Bestimmungen und Genehmigungspflichten ist unerlässlich, um finanzielle Konsequenzen zu vermeiden.
Hohe Geldbuße für illegale Ferienwohnungsvermietung über Airbnb in Frankfurt
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat die Entscheidung bestätigt, dass die Vermietung einer Wohnung als Ferienwohnung über Plattformen wie Airbnb ohne die erforderliche Genehmigung eine erhebliche Geldbuße nach sich zieht. Im vorliegenden Fall ging es um einen Verstoß gegen das Hessische Wohnungsaufsichtsgesetz, der eine Strafe von 6.000,00 € rechtfertigte.
Der Fall: Illegale Ferienwohnungsvermietung in Frankfurt
Sachverhalt der Vermietung
Die betroffene Person hatte ihre in Frankfurt am Main gelegene Wohnung in vier Fällen über mehrere Tage an Feriengäste vermietet. Die Übernachtungspreise lagen dabei zwischen 125,00 € und 150,00 € pro Nacht.
Für diese Nutzung fehlten der Betroffenen die notwendigen Genehmigungen. Zuvor gestellte Anträge auf Erteilung einer Genehmigung zur Nutzung des Wohnraums als Ferienwohnung waren von der Stadt Frankfurt am Main bereits mehrfach abgelehnt worden.
Das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main verurteilte die Betroffene mit Urteil vom 30. November 2018 zur Zahlung von Geldbußen in Höhe von insgesamt 6.000,00 €.
Das Gericht stellte fest, dass die Betroffene durch die Vermietung der Wohnung gegen die auf dem Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetz basierende Ferienwohnungssatzung der Stadt Frankfurt am Main verstoßen hatte.
Rechtsgrundlage und Bemessung der Bußgelder
Die Ferienwohnungssatzung ermöglicht die Verhängung von Bußgeldern von bis zu 25.000,00 €. Bei der Festlegung der Höhe ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die Geldbußen die durch die unrechtmäßige Vermietung erzielten Mieteinnahmen übersteigen müssen.
Bestätigung durch das OLG Frankfurt
Die von der Betroffenen gegen das amtsgerichtliche Urteil eingelegte Rechtsbeschwerde wurde vom OLG Frankfurt als unbegründet verworfen.
Das Oberlandesgericht stellte fest, dass die angefochtene Entscheidung keine Rechtsfehler zum Nachteil der Betroffenen aufwies. Damit ist das amtsgerichtliche Urteil rechtskräftig geworden.
Fazit
Das Urteil des OLG Frankfurt am Main unterstreicht die Notwendigkeit, bei der Vermietung von Wohnraum als Ferienwohnung die geltenden rechtlichen Bestimmungen und Genehmigungspflichten strikt einzuhalten. Eine Missachtung kann, wie dieser Fall zeigt, zu erheblichen finanziellen Konsequenzen führen. Dies betrifft insbesondere das Hessische Wohnungsaufsichtsgesetz und lokale Satzungen.