Das Wichtigste in Kürze
- Das Bundesverfassungsgericht wies die Verfassungsbeschwerde von Axel Springer gegen ein Adblock-Urteil ohne Begründung zurück.
- Axel Springer sah durch das BGH-Urteil eine Verletzung der Pressefreiheit, was die Grundlage der Beschwerde bildete.
- Die Entscheidung hat weitreichende Bedeutung für das Wettbewerbsrecht und den sogenannten Behinderungswettbewerb.
- Eine neue, auf Urheberrecht basierende Klage von Axel Springer gegen Eyeo ist anhängig und wird die Rechtslage für Werbeblocker weiter prägen.
- Die genauen Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts bleiben aufgrund der fehlenden Begründung unklar.
Adblock: Bundesverfassungsgericht lehnt Verfassungsbeschwerde von Axel Springer ab
Das Bundesverfassungsgericht lehnte eine Verfassungsbeschwerde von Axel Springer mit Beschluss vom 22. August 2019 ab. Die Beschwerde richtete sich gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs zur Klage von Axel Springer gegen den Adblock-Anbieter Eyeo. Die Entscheidung erfolgte ohne Angabe von Gründen (Az. BvR 921/19).
Hintergrund der Verfassungsbeschwerde
Axel Springer reichte die Verfassungsbeschwerde ein, da der Verlag im Urteil des Bundesgerichtshofes eine Verletzung der Pressefreiheit sah. Eine solche Begründung war entscheidend, da das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich keine sogenannte Superrevisionsinstanz ist.
Es prüft die Richtigkeit einer Entscheidung oberster Bundesgerichte nur indirekt. Da der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts keiner Begründung bedarf, bleiben die genauen Erwägungen der obersten Verfassungshüter im Dunkeln. Dies gilt insbesondere ohne Kenntnis der Beschwerdeschriftsätze von Axel Springer.
Auswirkungen auf das Wettbewerbsrecht
Die Änderungen und Konkretisierung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum Behinderungswettbewerb aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sind signifikant. Diese wurde kurz vor der Adblock-Entscheidung erst mit der World of Warcraft II-Entscheidung geprägt.
Die Frage ist, inwieweit sich die BGH-Rechtsprechung durch die Adblock-Entscheidung wirklich gegenüber der World of Warcraft II Entscheidung geändert hat. Zudem sind die Auswirkungen auf UWG-Fragen rund um den Behinderungstatbestand des UWG für Internetunternehmen von großer Bedeutung. Ähnliche Fragestellungen ergeben sich beispielsweise auch bei der rechtlichen Bewertung von Keyselling-Praktiken.
Ausblick auf weitere Analysen
Aktuell bin ich in zwei Verfahren an einem deutschen Oberlandesgericht beteiligt, die sich mit diesen komplexen Fragen auseinandersetzen. Eine genauere Analyse dieser Thematik werde ich in einem der nächsten Beiträge vornehmen.
Aktuelle Urheberrechtsklage gegen Eyeo
Die Rechtsstreitigkeiten rund um Adblock sind noch nicht beendet. Anfang dieses Jahres machte Axel Springer eine weitere Klage gegen Eyeo anhängig. Diese basiert auf komplexen Urheberrechtsfragen und ist noch nicht entschieden worden.
In diesem Verfahren sollen geklärt werden:
- die grundlegenden technischen Funktionen von Werbeblockern
- ihre urheberrechtliche Eingriffswirkung
- die Lizenzierung im digitalen Raum
- die Abrufübertragungsrechte im digitalen Raum
Fazit
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts markiert einen wichtigen Punkt in der Auseinandersetzung um Adblocker, lässt aber viele Detailfragen offen. Die anhängigen Verfahren, insbesondere die urheberrechtliche Klage, werden weiterhin maßgeblich die Rechtslage für Werbeblocker und Online-Publisher prägen.