Vertragsstrafen Esport Spieler Verträge | IT-Medienrecht

Erfahren Sie: Vertragsstrafen in Esport Spieler Verträgen – was ist rechtlich zulässig? Schützen Sie sich vor Fallstricken im deutschen IT-Medienrecht.…

Das Wichtigste in Kürze

  • Vertragsstrafen in Esport-Arbeitsverträgen sind grundsätzlich möglich, unterliegen aber strenger AGB-Kontrolle.
  • Sie müssen klar formuliert sein, dürfen nicht überraschend wirken und den Spieler nicht unangemessen benachteiligen.
  • Allgemeine Formulierungen oder solche zur „Spielqualität“ sind problematisch und tendenziell unwirksam.
  • Die Höhe der Vertragsstrafe muss verhältnismäßig sein; ein Monatsgehalt dient oft als Richtwert, höhere Strafen sind in Ausnahmefällen denkbar.
  • Die Erstellung solcher Klauseln durch erfahrene Rechtsanwälte ist essenziell, um deren Wirksamkeit vor Arbeitsgerichten zu gewährleisten.

Da ich mich diese Woche mit einigen größeren Spielerverträgen beschäftigten musste bzw. diese für internationale Teams neu erstellt habe, möchte ich zum Ende der Woche einmal ein paar Worte zum Thema Vertragsstrafen in Spielerverträgen verlieren.

Viele Profi-Teams im Esport möchteninzwischen Strafen in Verträge aufnehmen, wenn Spieler oder Trainer beispielsweise nicht zum Training erscheinen, nicht an Events teilnehmen oder auch, wenn diese nicht die gewünschte Leistung erbringen. Aber ist das nach deutschem Recht überhaupt möglich? Letztes Jahr habe ich rund um den Themenkomplex ein paar Posts veröffentlicht, beispielsweise rund um das Problem des toxischen Verhaltens oder auch zum Problemkreis des Matchfixing. Aus letzterem können sich eventuell auch strafrechtliche Konsequenzen ergeben.

Bei dem Problemkreis ist vor allem zwischen Arbeitsverträgen und Marketingverträgen zu unterscheiden, denn man kann zwar in Marketingverträgen bestimmte Vorgaben machen oder auch Sponsoringzahlungen an Bedingungen knüpfen, aber aufgrund der Natur der Sache geht es schwerer, von Spieler, die nur über Marketingverträge an das Team gebunden sind, ein bestimmtes Verhalten zu erzwingen. Mehr dazu kann man in diesem Artikel zu den Unterschieden nachlesen und in diesem Artikel zur Frage, was alles in einen Spielervertrag gehört.

Heute, und im Rahmen dieses Artikels, möchte ich auf Arbeitsverträge eingehen, denn ein wichtiger Punkt bei der Frage, wie viel Strafe möglich ist, ist immer auch die Verdienstmöglichkeit des Spielers und die Art und Weise der Tätigkeit relevant.

Im Grundsatz ist ein Ver­trags­stra­fe­ver­spre­chen möglich, insbesondere, wenn es darum geht, das rechtswidrige loslösen zum Arbeitsvertrags zu bestrafen. Gleiches gilt somit auch im Profi-Sport (also auch im Profi-Esport) und ist direkt verbunden mit der Frage, ob im Esport eigentlich Ablösesummen möglich sind (siehe dazu diesen Artikel). Eine Vertragsstrafe wird dann als eine ver­trag­li­che Ver­ein­ba­rung ausgestaltet, die den­je­ni­gen Ver­trags­part­ner, der das Straf­ver­spre­chen ab­ge­ge­ben hat, zur Zah­lung ei­ner be­stimm­ten Geld­sum­me ver­pflich­tet, falls er be­stimm­te Ver­trags­pflich­ten schuld­haft, d.h. vorsätz­lich oder fahrlässig, ver­letzt. Die Ar­beits­ge­rich­te ak­zep­tie­ren sol­che Ver­trags­stra­fen meistens, da der Ar­beit­ge­ber ansonsten keine sonderlich ef­fek­ti­ve Möglich­kei­t hat, sich ge­gen ei­ne rechts­wid­ri­ge Los­sa­gung vom Ver­trag zu weh­ren. Denn zum Arbeiten (im Esport „spielen“) kann man Menschen in Deutschland nun einmal nicht zwingen. Das ist bereits in der Zivilprozessordnung geregelt, denn nach § 888 III ZPO kann ein  Leis­tungs­ur­teil, das einen Ar­beit­neh­mer zur Ar­beit ver­pflich­tet, gar nicht nicht voll­streckt wer­den.

Obwohl derartige Klauseln also im Grundsatz möglich sind, müssen diese der AGB-rechtlichen Prüfung standhalten. Denn Ver­trags­stra­fe­ver­spre­chen sind prak­tisch im­mer AGB. Das bedeutet daher, dass diese nicht irgendwie und irgendwo in den Spielerver­trag hin­ein­ge­mo­gelt wer­den dürfen, für ei­nen durch­schnitt­li­chen Ar­beit­neh­mer klar und verständ­lich sein müssen (hier ist natürlich relevant, was im sonstigen Esport üblich ist, z.B. die Teilnahme an Majors etc. oder bestimmte Arten von Trainingssituationen) und sie dürfen kei­ne un­an­ge­mes­se­ne Be­nach­tei­li­gung darstellen. Die letzte Bedingung ist tendenziell am schwierigsten zu beurteilen, denn hier gibt es bereits im Bereich der regulären Rechtsprechung zu AGB unzählige Urteile der unterschiedlichsten Art und Weise. Sicherlich nicht möglich sind absolut allgemein gehaltene Klausel, wie Regelungen die dem Ar­beit­neh­mer ei­ne Ver­trags­stra­fe für den Fall ei­nes „schuld­haf­ten ver­trags­wid­ri­gen Ver­hal­tens“ oder ei­nes „gra­vie­ren­den Ver­trags­ver­s­toßes“ auf­er­le­gen. Die Verstöße müssen klar dargelegt und ausformuliert sein. Und die Verstöße müssen auch neutral nachprüfbar sein und dürfen bei der Beurteilung nicht rein im Ermessen des Arbeitgebers, also des Teams, stehen. Klauseln in Esport-Spielerverträgen bzgl. der Qualität des Spielens, also ob ein Spieler „gut“ oder „schlecht“ ist oder sich „nicht verbessert“, sind also tendenziell problematisch.

Wie oben dargestellt dürfen derartige Klauseln den Arbeitnehmer, also den Spieler, auch nicht nicht ent­ge­gen den Ge­bo­ten von Treu und Glau­ben in un­an­ge­mes­se­ner Wei­se benachteiligen. Hier geht es vor allem um die Höhe der Vertragsstrafe. Diese darf gegenüber dem hin­ter der Ver­trags­stra­fe ste­hen­de Ar­beit­ge­ber-In­ter­es­se an ei­nem ver­trags­treu­en Ver­hal­ten des Ar­beit­neh­mers in kei­nem unan­ge­mes­se­nen Verhält­nis ste­hen. Ei­ne un­verhält­nismäßig ho­he Ver­trags­stra­fe würde dazu führen, dass die ge­sam­te Ver­trags­stra­fe­klau­sel un­wirk­sam wäre. Auch eine salvatorische Klausel hilft dann nicht weiter. Deutsche Arbeitsgerichte orientieren sich dabei oft an der Dau­men­re­gel, dass ein Mo­nats­ge­halt als Stra­fe in den meis­ten Fällen aus­rei­chend sei. In Einzelfällen und bei besonders hohen Arbeitnehmerinteresse wäre aber auch mehr möglich. Kann ein Team beispielsweise durch ein Verhalten nicht an einem Major-Turnier oder einem Finale einer Liga nicht teilnehmen, und bestehen dadurch eventuell auch Gefahren dass Sponsoren abspringen oder Schadensersatz verlangen, sind auch höhere Strafen denkbar.

Wie man sieht, ist es anzuraten, dass derartige Klauseln von Rechtsanwälten erstellt werden, die marktübliche Bedingungen schon öfters gesehen haben und die die Klauseln im Zweifel auch am Arbeitsgericht verteidigen könnten. Dies ist schon deswegen relevant, da Schäden, die Arbeitnehmer verursachen, selbst wenn größere Sponsoren Geld zurückverlangen, die Zuständigkeit des Arbeitsgerichtes auslösen, an denen der Arbeitgeber (als das Team) selbst wenn er vollständig obsiegt, die eigenen Kosten tragen muss.

Häufig gestellte Fragen

Sind Vertragsstrafen in Esport-Spielerverträgen zulässig?
Ja, theoretisch sind Vertragsstrafen auch in Arbeitsverträgen von Esport-Spielern erlaubt. Sie unterliegen jedoch einer strengen AGB-Kontrolle und müssen spezifische Anforderungen erfüllen, um vor deutschen Arbeitsgerichten Bestand zu haben.
Was ist der Unterschied bei Vertragsstrafen zwischen Arbeits- und Marketingverträgen im Esport?
In Marketingverträgen können bestimmte Vorgaben gemacht oder Sponsoringzahlungen an Bedingungen geknüpft werden. Es ist jedoch schwieriger, von Spielern, die nur über Marketingverträge gebunden sind, ein bestimmtes Verhalten zu erzwingen, als in einem Arbeitsverhältnis.
Welche Kriterien müssen Vertragsstrafenklauseln erfüllen, um wirksam zu sein?
Sie müssen verständlich und nicht mehrdeutig sein, dürfen nicht überraschend gestaltet werden und keine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers darstellen. Zudem müssen die Verstöße klar dargelegt und nachprüfbar sein.
Wie hoch dürfen Vertragsstrafen in Esport-Arbeitsverträgen maximal sein?
Die Höhe der Vertragsstrafe muss verhältnismäßig zum Arbeitgeberinteresse sein. Deutsche Arbeitsgerichte orientieren sich oft an einem Monatsgehalt als Richtwert, wobei in Ausnahmefällen auch höhere Strafen denkbar sind, wenn ein erheblicher Schaden droht.
Warum sehen Arbeitsrichter Vertragsstrafen in Arbeitsverträgen oft kritisch?
Arbeitsrichter bevorzugen oft mildere Mittel wie Ermahnungen und Abmahnungen. Vertragsstrafen sollten primär dazu dienen, einen schwer zu beziffernden Schaden zu pauschalisieren, anstatt als reines Disziplinierungsmittel zu dienen.