• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...

Spielerverträge: Angestellter oder Auftragnehmer?

17. Juli 2020
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Umsatzsteuer auf Donations, Spenden und „Support“ bei Influencern?

5. Februar 2026
Kammergericht zu Unterlassungspflichten bei Handlungen Dritter

Gerichtsstand im Vertrag: Ein Wort zu viel, ein Wort zu wenig

4. Februar 2026
Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages

Kundenhotline und Support im SaaS

2. Februar 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

BGH: FRAND-Einwand scheitert an fehlender Lizenzwilligkeit

28. Januar 2026
marianregel

InformationCheck.de ist live: Nebenprojekt für quellenbasierte Einordnung von Social-Media-Behauptungen

22. Januar 2026
DPMA

Bezahlte Mods, Fan-Guidelines und EULA: Wann Monetarisierung möglich ist

21. Januar 2026
Ist ein 8jähriger als Esport Spieler zulässig?

LOI, Term Sheet, MoU, für Startups oft bindend?

20. Januar 2026
Was ist eigentlich eine IP? In der Games, Musik und Film-Industrie!

Freelancer bezahlt, Rechte trotzdem nicht bekommen?

19. Januar 2026
Affiliate-Links bei Streamern und Influencern

Vergleichsseiten als SEO-Trick

16. Januar 2026
Reverse Vesting

Vesting, Good Leaver, Bad Leaver – warum fehlende Regelungen Startups teuer zu stehen kommen

15. Januar 2026
ai generated g63ed67bf8 1280

KI-Richtlinie für Agenturen und externe Dienstleister

14. Januar 2026
KI-generierte Musik in Filmen, Games und auf Streaming-Plattformen

KI-generierte Musik in Filmen, Games und auf Streaming-Plattformen

13. Januar 2026
Cold Contacting auf LinkedIn: Aktuelles Urteil des OLG Hamm und was es für Sie bedeutet

LinkedIn Avatare („AI Avatars“) im Unternehmens- und Marketingeinsatz

12. Januar 2026
Key Learnings aus meinem Vortrag: Navigieren durch die komplexe Welt der KI und des Rechts

Nach dem OLG-Hamburg-Urteil: Best Practices für KI-Anbieter

20. Dezember 2025
Kryptowert

Verloren nach Kryptobetrug? – Technisch-rechtliche Symbiose als Rettungsanker

17. Dezember 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

Russmedia (EuGH C-492/23): Wenn „Host Provider“ plötzlich Verantwortliche sind

15. Dezember 2025
Achtung mit Black Friday Werbung!

Firmennamen schützen: Domainrecht, Markenrecht und Namensrecht in Deutschland

11. Dezember 2025
ai generated g63ed67bf8 1280

Urheberrecht und KI-Training vor Hamburger Gerichten

11. Dezember 2025
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Britische Anbieter, deutscher Gerichtsstand

10. Dezember 2025
LogoRechteck

LawOMate startet in den Alphatest: Legal Automation wird zur Infrastruktur

3. Dezember 2025
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Spielerverträge: Angestellter oder Auftragnehmer?

17. Juli 2020
in Recht und Esport
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0

Dieser Artikel befasst sich mit einer spezifischen Frage im deutschen Recht bezüglich des rechtlichen Status von E-Sport-Spielern. Es geht aber auch um die Frage der Professionalisierung von Esport-Verträgen, wenn man einen Spieler als Angestellter einstellt oder ihm einfach einen Vertrag als Vertragspartner gibt, die Planung, die soziale Absicherung und das Sponsorenmanagement von Mannschaften beeinflusst.

Wichtigste Punkte
  • Die rechtliche Stellung von E-Sport-Spielern wird im deutschen Recht behandelt, insbesondere im Hinblick auf Verträge.
  • Die Entscheidung, ob Spieler Angestellte oder Auftragnehmer sein sollten, hat bedeutende Auswirkungen auf Planung und soziale Absicherung.
  • Arbeitgeber haben Weisungsbefugnis und können die Tätigkeiten von Angestellten direkt bestimmen.
  • Eine Anstellung bietet soziale Absicherung und produziert häufig produktivere und zufriedenere Mitarbeiter.
  • Der Umgang mit Scheinselbständigkeit birgt Risiken, die zu finanziellen Belastungen für Teams führen können.
  • Vertragsprüfung durch Experten ist entscheidend, um kostspielige Fehler bei der Beschäftigungsform zu vermeiden.
  • Professionalisierung und langfristige Bindung sind entscheidend für den Erfolg im E-Sport.

Aufgrund zahlreicher Anfragen in den letzten Monaten habe ich heute einmal beschlossen, einen kurzen Artikel zu einem immer größer werdenden Problem im Esport zu schreiben: Sollten Spieler einer Mannschaft Angestellte oder Auftragnehmer sein?

Zunächst ist zu betonen, dass ich nach deutschem Recht nur detailliertere rechtliche Informationen geben kann. Leider ist das Arbeitsrecht in Europa nicht harmonisiert, und deshalb kann ich außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nur Empfehlungen geben, die grundsätzlich Teil der Wirtschaftsförderung sind. Ich würde mich jedoch über Rückmeldungen von Kollegen aus anderen Ländern sehr freuen und würde gerne relevante Informationen hinzufügen.

Was ist also besser? Ein Esport-Spieler, der als Angestellter eines Esport-Teams angestellt ist oder ein Auftragnehmer ist?

Nun, die Frage ist nicht so einfach zu beantworten, denn beides hat Vor- und Nachteile.

Vorteile (für das Team), einen Mitarbeiter zu beschäftigen:

  • Als „Arbeitgeber“ haben Sie direkte Weisungsbefugnis. Im Rahmen eines Arbeitsvertrages kann weitgehend festgelegt werden, wann und wo ein Arbeitnehmer eine Tätigkeit ausübt und wie diese Tätigkeit aussehen soll.
  • Während der Laufzeit des Vertrages kann ein Spieler nicht einfach wechseln, eine andere Mannschaft unterstützen und ähnliches.
  • Die vom Arbeitnehmer erbrachten Leistungen werden im Allgemeinen der Mannschaft („Arbeitgeber“) zugerechnet. Dies gilt insbesondere für Verwertungsrechte von urheberrechtlichen Handlungen.
  • Die Kosten sind sehr gut planbar, da die Gehälter vertraglich vereinbart sind und die Sozialversicherungsträger für eventuelle Verluste aufkommen. Die Arbeitnehmer sind auch gesetzlich unfallversichert.
  • Die soziale und finanzielle Absicherung macht die Arbeitnehmer und damit auch die Akteure oft produktiver und zufriedener.
  • Insgesamt sind die Mitarbeiter viel näher am Team, als ein Auftragnehmer jemals rechtlich gebunden sein kann.

Nachteile (für das Team) bei der Beschäftigung eines Mitarbeiters:

  1. Im Rahmen von Kündigungsfristen sind Gehaltszahlungen obligatorisch und gesetzliche Kündigungsfristen einzuhalten. Dies gilt insbesondere im Rahmen der Kündigungsschutzbestimmungen. Zudem sind Sozialversicherungsbeiträge und Steuern grundsätzlich nicht insolvenzfest.
  2. Verschiedene Arbeitgeberpflichten bedeuten Kosten und administrativen Aufwand. So müssen z.B. Lohnzettel, Dokumentationspflichten, Arbeitnehmerschutzbestimmungen und vieles mehr sachgerecht und regelmässig gepflegt werden.
  3. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Urlaub, können sich für regelmäßigen Krankheitsurlaub anmelden und haben zahlreiche weitere Rechte. Bei größeren Organisationen müssen Dinge wie Betriebsräte und ähnliches berücksichtigt werden.
  4. Weitere gesetzliche Regelungen wie der Mindestlohn sind zu beachten.

Bei Auftragnehmern gilt diesbezüglich genau das Gegenteil. Es ist daher eher schwierig, Menschen langfristig an das Team zu binden. Dies verhindert, dass Dinge wie Transfergebühren vom Grundsatz her verhindert werden. Für Sponsoren ist es auch schwierig, eine gewisse Kontinuität einer Mannschaft zu „verkaufen“, weshalb regelmäßige Sponsorenzahlungen in größeren Summen eher schwer zu verhandeln sind. Auch sind Investitionen in einen Spieler, wie z.B. Training, Hardware und ähnliches, aus geschäftlicher Sicht manchmal schwieriger zu rechtfertigen, wenn dieser Spieler recht einfach zu einer konkurrierenden Mannschaft wechseln kann, und Sperr- oder Wettbewerbsklauseln sind in der Regel schwer durchzusetzen.

Ein weiteres Problem von „Unternehmern“ ist die zumindest in der Bundesrepublik Deutschland weitgehend ungelöste Rechtsfrage zum Thema „Scheinselbständigkeit“. Dies kann insbesondere für Teams zu einem enormen finanziellen Risiko führen, das oft erst 2-3 Jahre nach der Tätigkeit auftritt, nämlich erst dann, wenn eine erste Sozialversicherungs- oder Lohnsteuerprüfung stattfindet. Wenn das Finanzamt oder die Sozialversicherungsträger mit dem Team (oder im Zweifelsfall auch deren Rechtsberater) nicht einverstanden sind, bleiben oft nur teure Gerichtsverfahren oder sehr hohe Nachzahlungen.

Grundsätzlich ist es nun möglich, bei den Sozialversicherungsträgern sogenannte „verbindliche Auskünfte“ darüber einzuholen, ob eine Tätigkeit als sozialversicherungspflichtig anzusehen ist oder nicht. Dies kann jedoch Zeit in Anspruch nehmen und auch negativ ausfallen. Danach müssen Verträge geändert und neue verbindliche Anträge gestellt werden. Ein Prozess, der auch sehr teuer werden kann.

Es gibt viele weitere Überlegungen, die für einen regulären Arbeitsvertrag sprechen, wie z.B. die Turnierregeln einiger Spielanbieter. Andere Gründe für eine Professionalisierung führen auch dazu, dass man von allen Formen eines Kooperationsvertrages Abstand nehmen sollte.

Entscheiden Sie sich trotz der oben genannten Nachteile für einen Freiberufler, sollte der entsprechende Vertrag in jedem Fall von einem Experten geprüft und die Strukturen evaluiert werden. Andernfalls können die eingesparten Kosten schnell zu einem finanziellen Desaster werden.

Dieser Artikel ist nur ein kurzer Abriss der Probleme im e-Sport. Für weitere Details können Sie mich jederzeit unter haertel@rahaertel.com kontaktieren. Das Wichtigste ist, über die Konsequenzen eines bestimmten Vertrages nachzudenken. Dazu gehören rechtliche Fragen ebenso wie Probleme betriebswirtschaftlicher Art und die Professionalisierung des Teams.

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: ArbeitnehmerArbeitsrechtE-SportEsportInformationInsolvenzInvestitionKündigungLigaManagementRechtsfrageSozialversicherungSponsorUrheberrechtVerträgeVerwertungsrecht

Weitere spannende Blogposts

Künstliche Intelligenz im Unternehmen

Künstliche Intelligenz im Unternehmen: Rechtliche Aspekte und Risikomanagement
9. Oktober 2024

Die Integration von Künstlicher Intelligenz (KI) in Unternehmensprozesse bietet enorme Chancen für Effizienzsteigerungen und Innovationen. Gleichzeitig stellt der Einsatz von...

Mehr lesenDetails

Smart Contract-Implementierung in traditionelle Verträge

Smart Contract-Implementierung in traditionelle Verträge:
10. Oktober 2024

Die Integration von Smart Contracts in traditionelle Vertragsstrukturen eröffnet Blockchain-Startups faszinierende Möglichkeiten, birgt jedoch auch komplexe rechtliche Herausforderungen. Als Rechtsanwalt...

Mehr lesenDetails

Kündigungsassistenten und Verbraucherschutz: Einhaltung von § 312k BGB

Kündigungsassistenten und Verbraucherschutz: Einhaltung von § 312k BGB
2. Juni 2023

Kündigungsbutton Gemäß § 312k BGB ist es für Unternehmen, die Online-Dauerschuldverhältnisse anbieten, eine gesetzliche Anforderung, ihren Kunden eine effiziente und...

Mehr lesenDetails

Gesetz zu Zahlungsverpflichtungen in der Corona Krise *Update*

Gesetz zu Zahlungsverpflichtungen in der Corona Krise *Update*
22. März 2020

Update 25.03.2020: Der unten dargestellte Gesetzesentwurf wurde abgeschwächt. - Die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags wird zunächst bis 30.09.2020 und...

Mehr lesenDetails

Blockchain und DLT-Technologie: Wie sie Demokratie fördern und DAOs das Mitbestimmungsrecht stärken

Blockchain und DLT-Technologie: Wie sie Demokratie fördern und DAOs das Mitbestimmungsrecht stärken
12. April 2023

In diesem Blogpost wage ich ein Gedankenspiel und sammle Meinungen, um herauszufinden, ob die Nutzung von Blockchain und Distributed Ledger...

Mehr lesenDetails

Frauen haben den Männern ihr cooles Gamer-Dasein kaputt gemacht

Frauen haben den Männern ihr cooles Gamer-Dasein kaputt gemacht
23. April 2019

Am ersten Bürotag nach dem Osterwochenende möchte ich gerne auf einen sehr interessanten, wenn auch nur bedingt tiefgründig recherchierten Artikel...

Mehr lesenDetails

Gaming in China – Session zum Jugendschutz und zur Limitierung von Spielen im Reich der Mitte

Gaming in China – Session zum Jugendschutz und zur Limitierung von Spielen im Reich der Mitte
26. Oktober 2021

Vor allem Kinder und Jugendliche werden vom Bildschirm angezogen, wobei Online-Spiele, die nie enden und bei denen man virtuell Freunde...

Mehr lesenDetails

Q&A: Rechtsfragen für Spieleentwickler

Q&A: Rechtsfragen für Spieleentwickler
11. Februar 2020

Neben E-Sport-Teams/Spielern, Streamer und Influencer betreue ich auch weiter Spieleentwickler bei der Prüfung und Erstellung von Publishingverträgen aber auch bzgl....

Mehr lesenDetails

Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG): Ein Leitfaden für Startups und Blockchain-Unternehmen

Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG): Ein Leitfaden für Startups und Blockchain-Unternehmen
4. Juni 2023

Einleitung Vor kurzem wurde ich von einem befreundeten Steuerberater auf einen interessanten Sachverhalt aufmerksam gemacht. Bei einer Tasse Kaffee erzählte...

Mehr lesenDetails
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf
Steuerrecht

Umsatzsteuer auf Donations, Spenden und „Support“ bei Influencern?

5. Februar 2026

Donations, Spenden, „Tips“, „Support“: Auf Twitch, YouTube und in vielen anderen Creator-Ökosystemen sind freiwillige Geldzahlungen ein alltäglicher Bestandteil der Monetarisierung....

Mehr lesenDetails
Kammergericht zu Unterlassungspflichten bei Handlungen Dritter

Gerichtsstand im Vertrag: Ein Wort zu viel, ein Wort zu wenig

4. Februar 2026
Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages

Kundenhotline und Support im SaaS

2. Februar 2026
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

BGH: FRAND-Einwand scheitert an fehlender Lizenzwilligkeit

28. Januar 2026
marianregel

InformationCheck.de ist live: Nebenprojekt für quellenbasierte Einordnung von Social-Media-Behauptungen

22. Januar 2026

Produkte

  • Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen 54,99 €

    inkl. MwSt.

  • KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen 49,99 €

    inkl. MwSt.

  • Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments 5,99 € Ursprünglicher Preis war: 5,99 €0,00 €Aktueller Preis ist: 0,00 €.

    inkl. MwSt.

  • 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 535,50 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

26. August 2024

Yeah, die erste richtige Folge mit mir selbst! In diesem Podcast tauchen wir ein in die spannende Welt des IT-Rechts...

Mehr lesenDetails
Digitale Souveränität: Europas Weg in eine selbstbestimmte digitale Zukunft

Digitale Souveränität: Europas Weg in eine selbstbestimmte digitale Zukunft

12. November 2024
Influencer und Gaming: Rechtliche Herausforderungen in der digitalen Unterhaltungswelt

Influencer und Gaming: Rechtliche Herausforderungen in der digitalen Unterhaltungswelt

25. September 2024
Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

17. November 2024
Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

19. April 2025

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung