Marian Härtel
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Spielerverträge: Angestellter oder Auftragnehmer?

Dieser Artikel befasst sich mit einer spezifischen Frage im deutschen Recht bezüglich des rechtlichen Status von E-Sport-Spielern. Es geht aber auch um die Frage der Professionalisierung von Esport-Verträgen, wenn man einen Spieler als Angestellter einstellt oder ihm einfach einen Vertrag als Vertragspartner gibt, die Planung, die soziale Absicherung und das Sponsorenmanagement von Mannschaften beeinflusst.

Aufgrund zahlreicher Anfragen in den letzten Monaten habe ich heute einmal beschlossen, einen kurzen Artikel zu einem immer größer werdenden Problem im Esport zu schreiben: Sollten Spieler einer Mannschaft Angestellte oder Auftragnehmer sein?

Zunächst ist zu betonen, dass ich nach deutschem Recht nur detailliertere rechtliche Informationen geben kann. Leider ist das Arbeitsrecht in Europa nicht harmonisiert, und deshalb kann ich außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nur Empfehlungen geben, die grundsätzlich Teil der Wirtschaftsförderung sind. Ich würde mich jedoch über Rückmeldungen von Kollegen aus anderen Ländern sehr freuen und würde gerne relevante Informationen hinzufügen.

Was ist also besser? Ein Esport-Spieler, der als Angestellter eines Esport-Teams angestellt ist oder ein Auftragnehmer ist?

Nun, die Frage ist nicht so einfach zu beantworten, denn beides hat Vor- und Nachteile.

Vorteile (für das Team), einen Mitarbeiter zu beschäftigen:

  • Als “Arbeitgeber” haben Sie direkte Weisungsbefugnis. Im Rahmen eines Arbeitsvertrages kann weitgehend festgelegt werden, wann und wo ein Arbeitnehmer eine Tätigkeit ausübt und wie diese Tätigkeit aussehen soll.
  • Während der Laufzeit des Vertrages kann ein Spieler nicht einfach wechseln, eine andere Mannschaft unterstützen und ähnliches.
  • Die vom Arbeitnehmer erbrachten Leistungen werden im Allgemeinen der Mannschaft (“Arbeitgeber”) zugerechnet. Dies gilt insbesondere für Verwertungsrechte von urheberrechtlichen Handlungen.
  • Die Kosten sind sehr gut planbar, da die Gehälter vertraglich vereinbart sind und die Sozialversicherungsträger für eventuelle Verluste aufkommen. Die Arbeitnehmer sind auch gesetzlich unfallversichert.
  • Die soziale und finanzielle Absicherung macht die Arbeitnehmer und damit auch die Akteure oft produktiver und zufriedener.
  • Insgesamt sind die Mitarbeiter viel näher am Team, als ein Auftragnehmer jemals rechtlich gebunden sein kann.

Nachteile (für das Team) bei der Beschäftigung eines Mitarbeiters:

  1. Im Rahmen von Kündigungsfristen sind Gehaltszahlungen obligatorisch und gesetzliche Kündigungsfristen einzuhalten. Dies gilt insbesondere im Rahmen der Kündigungsschutzbestimmungen. Zudem sind Sozialversicherungsbeiträge und Steuern grundsätzlich nicht insolvenzfest.
  2. Verschiedene Arbeitgeberpflichten bedeuten Kosten und administrativen Aufwand. So müssen z.B. Lohnzettel, Dokumentationspflichten, Arbeitnehmerschutzbestimmungen und vieles mehr sachgerecht und regelmässig gepflegt werden.
  3. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Urlaub, können sich für regelmäßigen Krankheitsurlaub anmelden und haben zahlreiche weitere Rechte. Bei größeren Organisationen müssen Dinge wie Betriebsräte und ähnliches berücksichtigt werden.
  4. Weitere gesetzliche Regelungen wie der Mindestlohn sind zu beachten.

Bei Auftragnehmern gilt diesbezüglich genau das Gegenteil. Es ist daher eher schwierig, Menschen langfristig an das Team zu binden. Dies verhindert, dass Dinge wie Transfergebühren vom Grundsatz her verhindert werden. Für Sponsoren ist es auch schwierig, eine gewisse Kontinuität einer Mannschaft zu “verkaufen”, weshalb regelmäßige Sponsorenzahlungen in größeren Summen eher schwer zu verhandeln sind. Auch sind Investitionen in einen Spieler, wie z.B. Training, Hardware und ähnliches, aus geschäftlicher Sicht manchmal schwieriger zu rechtfertigen, wenn dieser Spieler recht einfach zu einer konkurrierenden Mannschaft wechseln kann, und Sperr- oder Wettbewerbsklauseln sind in der Regel schwer durchzusetzen.

Ein weiteres Problem von “Unternehmern” ist die zumindest in der Bundesrepublik Deutschland weitgehend ungelöste Rechtsfrage zum Thema “Scheinselbständigkeit”. Dies kann insbesondere für Teams zu einem enormen finanziellen Risiko führen, das oft erst 2-3 Jahre nach der Tätigkeit auftritt, nämlich erst dann, wenn eine erste Sozialversicherungs- oder Lohnsteuerprüfung stattfindet. Wenn das Finanzamt oder die Sozialversicherungsträger mit dem Team (oder im Zweifelsfall auch deren Rechtsberater) nicht einverstanden sind, bleiben oft nur teure Gerichtsverfahren oder sehr hohe Nachzahlungen.

Grundsätzlich ist es nun möglich, bei den Sozialversicherungsträgern sogenannte “verbindliche Auskünfte” darüber einzuholen, ob eine Tätigkeit als sozialversicherungspflichtig anzusehen ist oder nicht. Dies kann jedoch Zeit in Anspruch nehmen und auch negativ ausfallen. Danach müssen Verträge geändert und neue verbindliche Anträge gestellt werden. Ein Prozess, der auch sehr teuer werden kann.

Es gibt viele weitere Überlegungen, die für einen regulären Arbeitsvertrag sprechen, wie z.B. die Turnierregeln einiger Spielanbieter. Andere Gründe für eine Professionalisierung führen auch dazu, dass man von allen Formen eines Kooperationsvertrages Abstand nehmen sollte.

Entscheiden Sie sich trotz der oben genannten Nachteile für einen Freiberufler, sollte der entsprechende Vertrag in jedem Fall von einem Experten geprüft und die Strukturen evaluiert werden. Andernfalls können die eingesparten Kosten schnell zu einem finanziellen Desaster werden.

Dieser Artikel ist nur ein kurzer Abriss der Probleme im e-Sport. Für weitere Details können Sie mich jederzeit unter haertel@rahaertel.com kontaktieren. Das Wichtigste ist, über die Konsequenzen eines bestimmten Vertrages nachzudenken. Dazu gehören rechtliche Fragen ebenso wie Probleme betriebswirtschaftlicher Art und die Professionalisierung des Teams.

 

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Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Unternehmer mit den Schwerpunkten Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und IT/IP Recht und einen Fokus auf Games, Esport, Medien und Blockchain.

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