E-Scooter AGB: vzbv mahnt Verleiher ab | IT-Medienrecht

Erfahren Sie, warum der vzbv E-Scooter Anbieter wegen unzulässiger AGB abgemahnt hat. Schützen Sie sich vor unfairer Haftung & mehr. Jetzt informieren!

Das Wichtigste in Kürze

  • Der vzbv hat fünf große E-Scooter-Verleihfirmen wegen unzulässiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) abgemahnt.
  • Kritisiert werden insbesondere die Abwälzung von Haftung und Wartungspflichten auf die Kunden sowie fehlende Leistungsgarantien der Anbieter.
  • Kunden werden oft verpflichtet, den E-Scooter vor jeder Fahrt umfassend zu inspizieren, was fachgerecht kaum möglich ist.
  • Weitere problematische Klauseln betreffen überzogene Strafgebühren, fehlende Erstattungen und die unzulässige Nutzung persönlicher Daten.
  • Einige Firmen haben bereits reagiert oder Besserung signalisiert; bei Nichterfüllung droht der vzbv mit Klage.

Anbieter von E-Scootern wälzen Risiken und Verantwortung auf Kunden ab: vzbv mahnt Verleihfirmen ab

Anbieter von E-Scootern versuchen auf rechtlich kritische Weise, Risiken und Verantwortung auf ihre Kunden abzuwälzen. Dies ergab eine aktuelle Überprüfung der Nutzungsbedingungen von fünf großen Verleihfirmen durch den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Der vzbv hat bei allen Anbietern gravierende Verstöße festgestellt. Dazu gehören unzulässige Haftungsregelungen sowie die Abwälzung von Wartungs- und Inspektionspflichten auf die Kunden. Der vzbv hat die betroffenen Firmen inzwischen abgemahnt.

vzbv mahnt fünf E-Scooter-Verleihfirmen ab

Die Bilanz ist wenig schmeichelhaft für die junge Branche: Insgesamt 85 Klauseln sind nach Auffassung des vzbv unzulässig.

Kunden zur umfassenden Inspektion verpflichtet

Kunden werden nach Ansicht des vzbv vor allem durch die Haftungsregelungen benachteiligt. Wer einen E-Scooter „auf eigene Gefahr“ mietet, haftet bei kundenfeindlichster Auslegung für nahezu alle Schäden. Dies gilt unabhängig von seinem Verschulden, etwa durch Unfall oder Diebstahl.

Die Anbieter garantieren teilweise weder einen verkehrssicheren Zustand der Roller noch funktionierende Akkus. Einige wälzen ihre Pflicht zur regelmäßigen Wartung und Inspektion sogar vollständig auf die Kunden ab.

Die Mieter werden vor jedem Fahrtantritt verpflichtet, sorgfältig auf etwaige Mängel zu überprüfen. Dies umfasst unter anderem:

Verbraucher können die geforderte Inspektion in der Regel gar nicht fachgerecht ausführen.

Keine Leistungsgarantien bei E-Scooter-Diensten

Kritisch sieht der vzbv auch, dass die Unternehmen keine Gewähr dafür übernehmen, dass ihr Vermietungsservice überhaupt verfügbar ist. Eine typische Formulierung lautet: „VOI liefert die Dienstleistungen, ohne diesbezüglich irgendeine Art von Garantie zu geben“, so Jungbluth.

Mehrere Anbieter behalten sich vor, den Service jederzeit einzuschränken oder einzustellen. Zudem können sie die Mietbedingungen kurzfristig ohne Rücksicht auf die Interessen der Nutzer ändern.

Circ hat die geforderte Unterlassungserklärung bereits abgegeben. Die Firma Tier hat ihre Bedingungen geändert. Andere Anbieter haben signalisiert, dass sie ihre Klauseln ändern und die geforderte Unterlassungserklärung abgeben wollen. Tun sie das nicht, wird der vzbv Klage vor Gericht erheben. Eine Unterlassungserklärung sollte stets sorgfältig geprüft und nur nach rechtlicher Beratung abgegeben werden.

Viele Tücken im Kleingedruckten der E-Scooter-Nutzungsbedingungen

In den Nutzungsbedingungen der E-Scooter-Anbieter gibt es zahlreiche weitere Klauseln, die nach Auffassung des vzbv rechtswidrig sind. Solche Vertragsgestaltungen müssen stets den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Einige Beispiele hierfür sind:

Fazit

Die Untersuchung des vzbv deckt erhebliche Mängel in den Nutzungsbedingungen von E-Scooter-Verleihfirmen auf. Verbraucher sind durch unklare Haftungsregeln, fehlende Leistungsgarantien und die Abwälzung von Pflichten benachteiligt.

Die Abmahnungen des vzbv zeigen die Notwendigkeit einer verbraucherfreundlicheren Gestaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, um rechtliche Sicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten.

Häufig gestellte Fragen

Worum ging es bei der Abmahnung des vzbv an E-Scooter-Verleihfirmen?
Der vzbv mahnte E-Scooter-Anbieter wegen rechtlich kritischer Nutzungsbedingungen ab, die Risiken und Verantwortung unzulässig auf Kunden abwälzen. Dazu gehörten unzulässige Haftungsregelungen und die Übertragung von Wartungspflichten.
Welche E-Scooter-Verleihfirmen wurden vom vzbv abgemahnt?
Abgemahnt wurden JUMP Bicycles GmbH, LMTS Germany GmbH (Circ), Neutron Holdings (Lime), TIER Mobility GmbH und VOI Technology Switzerland AG.
Welche Mängel müssen Kunden laut den AGB der Anbieter vor Fahrtantritt prüfen?
Kunden werden verpflichtet, vor jeder Fahrt Bremsen, Beleuchtung, Räder, Rahmen und Akkus auf Mängel zu überprüfen.
Welche weiteren problematischen Klauseln fand der vzbv in den Nutzungsbedingungen?
Weitere problematische Klauseln betrafen den Einzug aller Kosten vom Zahlungskonto, Sperrung des Zugangs bei geringfügigem Zahlungsrückstand, überzogene Strafgebühren, fehlende Mietgebührenerstattung und die unzulässige Nutzung persönlicher Daten ohne Zustimmung.