Das Wichtigste in Kürze
- Die Gewerbesteuer ist eine zentrale Einnahmequelle der Kommunen in Deutschland und maßgeblich für die Finanzierung lokaler Aufgaben.
- Steuerpflichtig sind Gewerbebetriebe, während Freiberufler und land-/forstwirtschaftliche Betriebe befreit sind.
- Die Berechnung erfolgt über den Gewerbeertrag, Hinzurechnungen, Kürzungen, Freibeträge, Steuermesszahl und den kommunalen Hebesatz.
- Der Hebesatz variiert stark zwischen den Gemeinden und beeinflusst die Standortattraktivität für Unternehmen.
- Die Gewerbesteuer ist Gegenstand fortlaufender politischer Diskussionen bezüglich Reformen, Einbeziehung weiterer Berufsgruppen und Anpassung an die digitale Wirtschaft.
Die Gewerbesteuer: Definition und rechtliche Grundlagen
Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer, die von Gemeinden auf die objektive Ertragskraft eines Gewerbebetriebs erhoben wird. Sie stellt eine der wichtigsten Einnahmequellen für Kommunen dar und ist im Gewerbesteuergesetz (GewStG) geregelt. Im Jahr 1936 in ihrer heutigen Form eingeführt, hat sie seitdem mehrere Reformen durchlaufen. Als fester Bestandteil des deutschen Steuersystems trägt sie maßgeblich zur Finanzierung kommunaler Aufgaben bei und beeinflusst gleichzeitig die Standortattraktivität für Unternehmen.
Die primäre rechtliche Grundlage bildet neben dem GewStG auch die Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV). Zudem spielen das Grundgesetz (insbesondere Art. 106 Abs. 6 GG zur Ertragshoheit) und die jeweiligen Landesverfassungen eine wichtige Rolle bei der Ausgestaltung und Erhebung der Gewerbesteuer.
Steuerpflichtige und Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer
Gewerbesteuerpflichtig sind grundsätzlich alle im Inland betriebenen Gewerbebetriebe. Dies umfasst sowohl Einzelunternehmen und Personengesellschaften als auch Kapitalgesellschaften.
Freiberufler sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe sind hingegen von der Gewerbesteuer befreit. Die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag, der sich aus dem nach Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuergesetz ermittelten Gewinn unter Berücksichtigung bestimmter Hinzurechnungen und Kürzungen ergibt.
Wichtige Hinzurechnungen zum Gewerbeertrag
Zu den wichtigsten Hinzurechnungen, die den Gewerbeertrag erhöhen, gehören:
- Entgelte für Schulden (zum Beispiel Zinsen) zu 25%
- Renten und dauernde Lasten zu 25%
- Gewinnanteile des stillen Gesellschafters zu 25%
- Miet- und Pachtzinsen für bewegliche Wirtschaftsgüter zu 20%
- Miet- und Pachtzinsen für unbewegliche Wirtschaftsgüter zu 50%
Wichtige Kürzungen vom Gewerbeertrag
Kürzungen, die den Gewerbeertrag mindern, erfolgen unter anderem für:
- 1,2% des Einheitswerts des zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitzes
- Gewinne aus Anteilen an anderen Gewerbebetrieben
- Ausländische Einkünfte, soweit diese nicht der inländischen Besteuerung unterliegen
Berechnung und Hebesätze der Gewerbesteuer
Schritte zur Berechnung der Gewerbesteuer
Die Berechnung der Gewerbesteuer erfolgt in mehreren, klar definierten Schritten:
- Ermittlung des Gewerbeertrags
- Abrundung auf volle 100 Euro und Abzug des Freibetrags (24.500 Euro für natürliche Personen und Personengesellschaften)
- Anwendung der Steuermesszahl (seit 2008 beträgt diese 3,5%)
- Multiplikation des Steuermessbetrags mit dem von der Gemeinde festgelegten Hebesatz
Der Hebesatz wird von jeder Gemeinde individuell festgelegt und variiert stark zwischen den Kommunen. Der bundesweite Durchschnitt liegt bei etwa 400%. Großstädte haben dabei oft deutlich höhere Hebesätze, die von 200% in einigen kleinen Gemeinden bis zu über 500% in Metropolen wie München oder Frankfurt am Main reichen können.
Für Personengesellschaften und Einzelunternehmen gibt es zudem eine Ermäßigung bei der Einkommensteuer. Dies dient dazu, eine Doppelbelastung zu vermeiden. Nach § 35 EStG kann die Gewerbesteuer pauschal auf die Einkommensteuer angerechnet werden.
Bedeutung für Unternehmen und Kommunen
Die Gewerbesteuer hat eine doppelte Bedeutung: Einerseits ist sie eine unverzichtbare Einnahmequelle für Kommunen. Sie ermöglicht die Finanzierung wichtiger lokaler Infrastruktur und Dienstleistungen. Die Höhe des Hebesatzes ist daher ein wesentliches Instrument im kommunalen Standortwettbewerb.
Andererseits stellt die Gewerbesteuer einen bedeutenden Kostenfaktor für Unternehmen dar. Sie ist ein wesentlicher Faktor bei der Standortwahl und der Steuerplanung. Die Gesamtsteuerbelastung eines Unternehmens in Deutschland setzt sich aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer zusammen und kann je nach Standort erheblich variieren. Diese Unterschiede können mitunter zu Standortverlagerungen oder zur Nutzung von Gestaltungsmöglichkeiten wie der gewerbesteuerlichen Organschaft führen.
Aktuelle Entwicklungen und Diskussionen zur Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist regelmäßig Gegenstand politischer und wirtschaftlicher Diskussionen, da sie eine hohe Relevanz für alle Akteure besitzt:
- Reform oder Abschaffung: Immer wieder gibt es Vorschläge zur grundlegenden Reform oder sogar Abschaffung der Gewerbesteuer, etwa zugunsten eines höheren kommunalen Anteils an der Umsatzsteuer.
- Erweiterung des Kreises der Steuerpflichtigen: Diskutiert wird eine mögliche Einbeziehung von Freiberuflern in die Gewerbesteuerpflicht.
- Anpassung an die digitale Wirtschaft: Die zunehmende Bedeutung digitaler Geschäftsmodelle stellt die traditionelle Anknüpfung der Gewerbesteuer an physische Betriebsstätten in Frage. Rechtliche Rahmenbedingungen für die digitale Wirtschaft sind hierbei von entscheidender Bedeutung.
- Volatilität der Einnahmen: Kommunen sind durch die starke Abhängigkeit von der konjunkturabhängigen Gewerbesteuer anfällig für erhebliche Einnahmeschwankungen.
- Interkommunaler Wettbewerb: Die Möglichkeit der Kommunen, die Hebesätze frei festzulegen, führt zu einem Steuerwettbewerb, der immer wieder kritisch diskutiert wird.
Fazit
Zusammenfassend ist die Gewerbesteuer ein komplexes und vielschichtiges Element des deutschen Steuersystems. Sie spielt eine zentrale Rolle für die Finanzierung der Kommunen und ist gleichzeitig ein wichtiger Faktor für die Standortentscheidungen und die Steuerplanung von Unternehmen. Ihre zukünftige Ausgestaltung wird angesichts der Globalisierung und Digitalisierung weiterhin Gegenstand wirtschaftspolitischer Debatten bleiben.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
- Ermittlung des Gewerbeertrags
Der erste Schritt ist die Ermittlung des Gewerbeertrags, der die Basis für die weitere Berechnung bildet.
- Abzug des Freibetrags
Der ermittelte Gewerbeertrag wird auf volle 100 Euro abgerundet. Für natürliche Personen und Personengesellschaften wird ein Freibetrag von 24.500 Euro abgezogen.
- Anwendung der Steuermesszahl
Auf den verbleibenden Betrag wird die bundesweit einheitliche Steuermesszahl von 3,5% angewendet, um den Steuermessbetrag zu erhalten.
- Multiplikation mit dem Hebesatz
Der Steuermessbetrag wird abschließend mit dem von der jeweiligen Gemeinde individuell festgelegten Hebesatz multipliziert, um die zu zahlende Gewerbesteuer zu bestimmen.