Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die vollständige Löschung der Marke „Black Friday“ bestätigt.
- Der Begriff „Black Friday“ ist ein Gattungsbegriff und kann nun von jedem frei verwendet werden.
- Die Entscheidung schafft Rechtssicherheit für Unternehmen und Verbraucher im Hinblick auf Rabattaktionen.
- Die Löschung der Marke stärkt das Wettbewerbsrecht und verhindert den Missbrauch von Marken zur Behinderung des freien Marktes.
BGH bestätigt Löschung der „Black Friday“ Marke: Freie Nutzung des Begriffs
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 29. Juni 2023 die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision der Markeninhaberin zurückgewiesen. Damit ist das Löschungsurteil des Kammergerichts rechtskräftig. Die umstrittene Marke „Black Friday“ muss endgültig aus dem Register des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) gelöscht werden.
Die Vorgeschichte der Black Friday Marke
Die Marke „Black Friday“ wurde im Jahr 2016 von der Super Union Holdings Ltd. aus Hongkong eingetragen. Bereits 2017 beantragte das Portal BlackFriday.de die Löschung dieser Marke. Der Rechtsstreit durchlief mehrere Instanzen:
- Das Landgericht Düsseldorf löschte die Marke im Jahr 2018 für alle Waren und Dienstleistungen.
- Die Markeninhaberin legte Berufung ein, welche das Oberlandesgericht Düsseldorf im Jahr 2020 zurückwies.
- Gegen dieses Urteil wurde Revision eingelegt.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Black Friday Marke
Der BGH hat die Revision der Markeninhaberin nunmehr zurückgewiesen. Er entschied, dass die Marke „Black Friday“ für alle Waren und Dienstleistungen verfallen ist. Dabei berücksichtigte der BGH insbesondere zwei zentrale Aspekte:
- Die Bezeichnung „Black Friday“ ist ein Gattungsbegriff, der für jegliche Art von Rabattaktionen verwendet werden kann.
- Die Marke „Black Friday“ ist nicht geeignet, als Herkunftshinweis für Waren und Dienstleistungen der Markeninhaberin zu dienen.
Diese Klarstellung des BGH schafft Rechtssicherheit für viele Unternehmen.
Wichtige Auswirkungen für Handel und Verbraucher
Die Löschung der Marke „Black Friday“ ist ein bedeutender Erfolg für die Rechte von Verbrauchern und Unternehmen. Die frühere Markeninhaberin hatte in der Vergangenheit versucht, Unternehmen abzumahnen, die den Begriff „Black Friday“ in ihrer Werbung verwendet hatten. Die aktuelle Entscheidung des BGH stellt nun klar, dass „Black Friday“ keine geschützte Marke ist. Somit kann der Begriff von jedem frei verwendet werden.
Der Erfolg für das Portal BlackFriday.de
Darüber hinaus ist das Urteil ein wichtiger Erfolg für das Portal BlackFriday.de. Das Portal hatte sich seit Jahren aktiv gegen die Marke „Black Friday“ zur Wehr gesetzt. Die Entscheidung des BGH bestätigt nun, dass BlackFriday.de den Begriff „Black Friday“ ohne rechtliche Einschränkungen nutzen darf.
Fazit: Stärkung des Wettbewerbsrechts
Die Entscheidung des BGH ist ein entscheidender Schritt zur Stärkung der Rechte von Verbrauchern und Unternehmen. Sie verdeutlicht, dass Marken nicht dazu missbraucht werden dürfen, den Wettbewerb zu behindern. Vielmehr soll der freie Markt und die Nutzung allgemeiner Begriffe gewährleistet sein.