Das Wichtigste in Kürze
- Die öffentliche Anhörung im Bundestag am 23. Oktober 2019 befasste sich mit verschiedenen Gesetzentwürfen und Anträgen zur Bekämpfung des Abmahnmissbrauchs.
- Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zielt darauf ab, missbräuchliche Abmahnungen einzudämmen, finanzielle Anreize zu reduzieren und den Wettbewerb bei Ersatzteilen zu stärken.
- Oppositionsparteien wie AfD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen kritisierten den Entwurf der Bundesregierung und schlugen eigene Maßnahmen vor, um mehr Fairness, Transparenz und Rechtssicherheit zu schaffen.
- Ein zentrales Anliegen aller Parteien ist der Schutz kleiner und mittelständischer Unternehmen vor unverhältnismäßig hohen Abmahnkosten und unseriösen Abmahnungen.
- Der Handlungsbedarf ergibt sich aus der zunehmenden Praxis, Abmahnungen primär zur Erzielung von Gebühren einzusetzen, was die eigentliche Funktion des Abmahnwesens untergräbt.
Abmahnmissbrauch: Öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung des fairen Wettbewerbs wird am Mittwoch, den 23. Oktober 2019, in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz behandelt.
Die geladenen Sachverständigen sollen sich auch zu einem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur „Bekämpfung des Abmahnmissbrauchs“ äußern. Ebenfalls behandelt werden Anträge der FDP mit dem Titel „Maßnahmen für mehr Fairness bei Abmahnungen“ sowie Bündnis 90/Die Grünen unter dem Titel „Abmahnungen – Transparenz und Rechtssicherheit“.
Die Sitzung unter der Leitung von Stephan Brandner (AfD) beginnt um 14 Uhr im Sitzungssaal 2.600 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin.
Ziele des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
- Eindämmung missbräuchlicher Abmahnungen durch höhere Anforderungen an die Befugnis zur Geltendmachung von Ansprüchen.
- Verringerung finanzieller Anreize für Abmahnungen.
- Mehr Transparenz und vereinfachte Möglichkeiten zur Geltendmachung von Gegenansprüchen.
- Stärkung des Wettbewerbs bei formgebundenen Ersatzteilen komplexer Erzeugnisse (Einführung einer Reparaturklausel zur Einschränkung des Designrechts bei sichtbaren Ersatzteilen für Reparaturzwecken).
Darüber hinaus sollen finanzielle Anreize für Abmahnungen verringert werden. Der Entwurf sieht auch mehr Transparenz sowie vereinfachte Möglichkeiten zur Geltendmachung von Gegenansprüchen vor. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Stärkung des Wettbewerbs bei formgebundenen Ersatzteilen komplexer Erzeugnisse, wie zum Beispiel Automobilen.
Eine Reparaturklausel soll eingeführt werden. Diese soll das Designrecht bei sichtbaren Ersatzteilen für Reparaturzwecke einschränken und damit den Markt öffnen.
Hintergrund: Warum der Handlungsbedarf bei Abmahnungen?
Hintergrund des Gesetzesvorhabens sind in letzter Zeit vermehrte Anzeichen dafür, dass trotz gesetzlicher Regelungen weiterhin missbräuchliche Abmahnungen ausgesprochen werden. Es liegt ein nicht hinnehmbarer Missstand vor.
Insbesondere dann, wenn Abmahnungen primär zur Erzielung von Gebühren und Vertragsstrafen ausgesprochen werden, wie es im Entwurf heißt. Dies untergräbt die eigentliche Funktion des Abmahnwesens als Instrument der Rechtsdurchsetzung.
Die AfD-Position zur Bekämpfung des Abmahnmissbrauchs
Die AfD-Fraktion kritisiert die Vorlage der Bundesregierung. Sie bemängelt, dass diese unter anderem die weitgehende Abschaffung des „fliegenden Gerichtsstands“ und die Verschärfung des Missbrauchstatbestandes durch Einfügen unbestimmter Rechtsbegriffe vorsehe. Diese Maßnahmen seien jedoch nicht geeignet, das Problem zu lösen.
Zum Teil schätzt die AfD die vorgeschlagenen Maßnahmen sogar als schädlich ein. Sie befürchtet, dass sie die unbestrittenen Vorteile des Systems der privaten Rechtsdurchsetzung im Lauterkeitsrecht und Verbraucherschutz gefährden würden.
Ziel der Gesetzesänderung der AfD sei es daher, missbräuchliche Abmahnungen wirksam zu verhindern. Dies soll jedoch ohne Gefährdung der Vorteile des Systems der privaten Durchsetzung des Verbraucherschutzes und des lauteren Wettbewerbes geschehen. Die weitgehende Abschaffung des „fliegenden Gerichtsstands“, wie im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen, verbiete sich deshalb.
Dafür sei keinerlei Nutzen im Hinblick auf die Vermeidung missbräuchlicher Abmahnungen erkennbar. Eine wirksame Bekämpfung des Abmahnmissbrauchs setze die sichere Unterscheidung zwischen einer legitimen und einer unseriösen („missbräuchlichen“) Abmahnung voraus. Kein Unterscheidungskriterium sei die Berechtigung (Begründetheit) einer Abmahnung. Unseriöse Abmahnungen seien regelmäßig begründet, da die Abmahnenden das Risiko des Unterliegens vor Gericht scheuen.
FDP-Antrag: Für mehr Fairness bei Abmahnungen
Die Fraktion der FDP will mehr Fairness bei Abmahnungen im Zusammenhang mit dem Wettbewerbsrecht erreichen. Der Bundestag solle die Bundesregierung auffordern, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Das Gesetz solle unter anderem vorsehen, dass für die erste Abmahnung keine Abmahnkosten geltend gemacht werden können.
Dies gilt außer bei schwerwiegenden, komplexen oder zeitkritischen Verstößen, sofern der Abgemahnte den Wettbewerbsverstoß nicht kannte und ihn unverzüglich abstellt. Diese Regelung soll Wettbewerber und abmahnberechtigte Verbände betreffen. Beispiele für relevante rechtliche Themen sind DSGVO-Verstöße, die abmahnbar sein können, oder Fragen zu urheberrechtlichen Abmahnungen und der Umsatzsteuer.
Zur Begründung heißt es, die Abmahnung habe sich als Instrument zur außergerichtlichen Geltendmachung von Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht grundsätzlich bewährt. In der Praxis ergäben sich jedoch erhebliche Probleme. Diese belasten insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen wie Start-ups, Handwerksbetriebe, kleine Online-Shops oder Kleinunternehmen, die nur in geringem Umfang gewerblich tätig sind.
Ursache seien die unverhältnismäßig hohen Abmahnkosten, die bereits bei Bagatellverstößen drohen. Sie seien häufig die eigentliche Motivation der Abmahnung. Der Bundesratsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs geht den Abgeordneten noch nicht weit genug.
Bündnis 90/Die Grünen: Transparenz und Rechtssicherheit
- Schaffung von Transparenz und Rechtssicherheit.
- Präzisere Definition der missbräuchlichen Geltendmachung von Ansprüchen.
- Befähigung Abgemahnter, fundierte Entscheidungen zu treffen.
- Möglichkeit zur gerichtlichen Überprüfung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
- Möglichkeit, überhöhte Abmahnkosten im Nachhinein zurückzufordern.
Abgemahnte sollten befähigt werden, fundierte Entscheidungen zu treffen, fordern die Abgeordneten. Gleichzeitig solle der Entwurf die Möglichkeit schaffen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gerichtlich überprüfen zu lassen und überhöhte Abmahnkosten im Nachhinein zurückfordern zu können. Bei solchen komplexen Themen ist es wichtig, sich umfassend zu informieren, auch im Hinblick auf eine vorbeugende Unterlassungserklärung.
Fazit
Die öffentliche Anhörung zu den verschiedenen Gesetzentwürfen und Anträgen unterstreicht den dringenden Handlungsbedarf im Bereich des Wettbewerbsrechts und der Abmahnungen. Alle Fraktionen verfolgen das Ziel, den Abmahnmissbrauch einzudämmen und mehr Fairness sowie Rechtssicherheit zu schaffen, wenn auch mit unterschiedlichen Ansätzen und Prioritäten.
Es bleibt abzuwarten, welche der vorgeschlagenen Maßnahmen letztlich umgesetzt werden, um kleine und mittelständische Unternehmen besser vor unseriösen Abmahnungen zu schützen und gleichzeitig einen funktionierenden und fairen Wettbewerb in Deutschland zu gewährleisten.