Facebook Datenweitergabe an Spieleanbieter | IT-Medienrecht

Erfahren Sie, ob die Facebook Datenweitergabe an Spieleanbieter rechtmäßig ist. Aktuelle BGH-Entscheidung zu Einwilligung & Datenschutz. Jetzt lesen!

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesgerichtshof befasst sich mit der Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe von Facebook an Spieleanbieter.
  • Der Dachverband der Verbraucherzentralen beanstandet die Unwirksamkeit der Nutzereinwilligung aufgrund unzureichender Informationen.
  • Landgericht und Kammergericht haben Facebook bereits wegen Verstößen gegen Datenschutz- und Wettbewerbsrecht verurteilt.
  • Die Gerichte sahen in den Hinweisen zur Datenübermittlung eine unangemessene Benachteiligung der Nutzer.
  • Facebook hat Revision eingelegt; der BGH-Termin war für den 13. Dezember 2018 angesetzt.

Der unter anderem für Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat aktuell drüber zu entscheiden, unter welchen Umständen die gegenüber Facebook abgegebene Einverständniserklärung zur Übermittlung von Daten der Mitglieder an einen Spielebetreiber wirksam und die Datenübermittlung damit rechtmäßig ist.

Über das „App-Zentrum“ bei Facebook kann man unter anderem kostenlos Online-Spiele nutzen, die von Dritten betrieben werden. Der Dachverband der Verbraucherzentralen der Bundesländer, beanstandet, dass im November 2012 in diesem App-Zentrum mehrere Spiele abrufbar waren, bei denen auf den entsprechenden Seiten unter dem Button „Sofort spielen“ Informationen über die Weiterleitung von Daten durch Facebook and den Betreiber der Spiele angezeigt wurden sowie der Hinweis, dass der Nutzer, indem er fortfahre, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzrichtlinien des jeweiligen Betreibers zustimme, die in diesem Hinweis verlinkt waren.

Der VZBV macht geltend, die Einverständniserklärung der Nutzer sei unwirksam, weil die hierzu gegebenen Hinweise zur notwendigen Information der Nutzer ebenso unzureichend seien wie der Link auf die Allgemeinen Geschäfts- und Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Spiele-Betreibers. Auch sei der bei einem der Spiele gegebene Hinweis auf die Übermittlung von Daten eine den Verbraucher unangemessen benachteiligende und intransparente Geschäftsbedingung.

Das Kammergericht hat die Revision zugelassen. Mit ihrer Revision verfolgt Facebook ihren Antrag auf Klageabweisung weiter. Der Verhandlungstermin dazu wird am 13. Dezember 2018, 12.00 Uhr stattfinden.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dem Rechtsstreit um Facebook und Spieleanbieter?
Der Rechtsstreit dreht sich um die Wirksamkeit der Einverständniserklärung von Facebook-Nutzern zur Weitergabe ihrer Daten an Drittanbieter von Spielen im 'App-Zentrum' und die Rechtmäßigkeit dieser Datenübermittlung.
Wer hat die Klage gegen Facebook eingereicht?
Der Dachverband der Verbraucherzentralen der Bundesländer hat die Klage gegen Facebook eingereicht, da er die Hinweise zur Datenweitergabe als unzureichend und die Einverständniserklärung als unwirksam ansieht.
Welche Gerichte haben bereits in diesem Fall entschieden?
Das Landgericht hat Facebook verurteilt, und das Kammergericht hat die Berufung von Facebook zurückgewiesen. Der Fall wird nun vor dem Bundesgerichtshof verhandelt.
Auf welcher rechtlichen Grundlage basieren die Entscheidungen gegen Facebook?
Die Gerichte stützten ihre Entscheidungen auf Verstöße gegen das BDSG aF (insbesondere § 4 Abs. 1, § 3 Abs. 4 Nr. 3, § 4a Abs. 1 Satz 1 und 2, § 28 Abs. 1) und das UWG (§ 4 Nr. 11 aF bzw. § 3a nF) sowie auf eine unangemessene Benachteiligung nach § 307 Abs. 1 BGB durch AGB (§ 305 Abs. 1 BGB).
Wann findet die Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof statt?
Der Verhandlungstermin vor dem Bundesgerichtshof war für den 13. Dezember 2018 um 12:00 Uhr angesetzt.