Das Wichtigste in Kürze
- Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Einstufung von TikTok als „Torwächter“ unter dem Digital Markets Act (DMA) bestätigt.
- Bytedance, der Betreiber von TikTok, muss sich nun an strengere Regeln halten, insbesondere in Bezug auf Datenschutz, Transparenz und faire Vertragsbedingungen.
- Die Entscheidung stärkt den Schutz von Nutzern und Influencern auf der Plattform durch mehr Transparenz und ein ausgewogeneres Machtverhältnis.
- Bei Verstößen gegen die DMA-Regeln drohen Bytedance hohe Strafen, die bis zum Verkauf von Unternehmensteilen reichen können.
Gericht weist Bytedance-Klage gegen Gatekeeper-Einstufung ab: TikTok unterliegt strengeren DMA-Regeln
Der chinesische Bytedance-Konzern, Betreiber des Videoportals TikTok, ist mit seiner Klage gegen die Einstufung als sogenannter digitaler Torwächter gescheitert. Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg wies die Klage am 17. Juli 2024 ab. Somit muss sich Bytedance fortan an die strengeren Regeln des Gesetzes über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) halten.
Hintergrund: Der Digital Markets Act (DMA)
Der DMA wurde geschaffen, um faire Wettbewerbsbedingungen im digitalen Sektor zu gewährleisten. Er legt striktere Regeln für große Technologieunternehmen fest, die als "Gatekeeper" eingestuft werden. Zu diesen Gatekeepern zählen neben Bytedance auch Alphabet (Google), Amazon, Apple, Meta (Facebook) und Microsoft. Ziel des Gesetzes ist es, kleinere Unternehmen und Verbraucher zu schützen sowie wettbewerbswidriges Verhalten einzudämmen.
Bytedance erfüllt Gatekeeper-Kriterien
Die EU-Kommission hatte Bytedance bereits im September 2023 als Gatekeeper benannt. Das Unternehmen legte daraufhin Klage gegen diesen Beschluss ein. Bytedance argumentierte, sich im Gegensatz zu anderen Gatekeepern noch als Herausforderer ohne etablierte Marktposition in Europa zu sehen.
Das EU-Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Es stellte fest, dass TikTok trotz starker Konkurrenz von Meta und Google innerhalb kurzer Zeit eine enorme Nutzerbasis in der EU aufgebaut hat, insbesondere bei jungen Menschen. Damit dient TikTok gewerblichen Nutzern sehr wohl als wichtiges Zugangstor zu Endnutzern, was eine gefestigte Marktstellung von Bytedance indiziert.
Auswirkungen für Influencer und Nutzer
Als Gatekeeper ist Bytedance nun verpflichtet, die strengen Regeln des DMA zu befolgen. Dies beinhaltet unter anderem:
- Die Einholung der ausdrücklichen Einwilligung von Nutzern zur Verwendung personenbezogener Daten für Werbezwecke. Weitere Informationen zu datenschutzrechtlichen Vorgaben finden Sie in unserem Beitrag Neuerungen im Datenschutzrecht.
- Transparenz über die Datenverarbeitungspraktiken.
- Das Recht der Nutzer, Einwilligungen zu verweigern oder jederzeit zu widerrufen.
- Die Gewährleistung fairer Vertragsbedingungen für gewerbliche Nutzer wie Influencer.
- Die Offenlegung der Kriterien für Rankings und Empfehlungen.
Für Influencer resultiert daraus mehr Transparenz, faire Geschäftsbedingungen und ein ausgewogeneres Machtverhältnis gegenüber der Plattform. Wie sich dies in der Praxis genau auswirken wird, bleibt abzuwarten. Einen umfassenden Überblick über die Rechte und Pflichten von Influencern bietet unser Artikel Influencer-Marketing rechtssicher gestalten.
Fazit
Das Urteil bestätigt den Schutz von Influencern und Nutzern auf TikTok durch den Digital Markets Act. Bei Verstößen drohen Bytedance nun hohe Strafen, die bis zum Verkauf von Unternehmensteilen reichen können. Es bleibt spannend, wie sich der Fall weiterentwickelt und welche weitreichenden Konsequenzen er für andere Tech-Giganten haben wird.