Das Wichtigste in Kürze
- Greenwashing ist eine irreführende Marketingstrategie, die gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen kann und das Vertrauen der Verbraucher untergräbt.
- Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Werbung mit „klimaneutral“ nicht per se irreführend ist, jedoch eine Informationspflicht über die Art der Kompensation besteht.
- Das deutsche UWG und die EU-Richtlinien (z.B. „Green Claims“) sind maßgeblich für die rechtliche Einordnung und Bekämpfung von Greenwashing.
- Die EU plant, spezifische, vage oder unzureichend belegte Umweltaussagen sowie irreführende Nachhaltigkeitssiegel künftig explizit zu verbieten.
- Transparenz und ehrliche Kommunikation sind für Unternehmen entscheidend, um rechtliche Risiken zu vermeiden und echte Nachhaltigkeitsbemühungen zu fördern.
Greenwashing und seine rechtlichen Aspekte: Irreführende Umweltwerbung im Fokus
In der heutigen Welt gewinnen Nachhaltigkeit und Umweltbewusstsein zunehmend an Bedeutung. Unternehmen erkennen, dass sie durch die Darstellung ihrer Produkte oder Dienstleistungen als "grün" oder umweltfreundlich einen Wettbewerbsvorteil erzielen können. Doch nicht alle Unternehmen, die behaupten, grün zu sein, sind es auch wirklich. Hier kommt der Begriff "Greenwashing" ins Spiel.
Dieser Beitrag beleuchtet das Thema Greenwashing und seine rechtlichen Aspekte genauer. Es ist entscheidend, dass Verbraucher über solche Praktiken informiert sind und diese erkennen können. Gleichzeitig müssen Unternehmen, die sich für den Umweltschutz einsetzen, die geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten, um nicht in die Falle des Greenwashings zu geraten.
Aktuelle Rechtsprechung: Klimaneutralität in der Werbung
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat kürzlich in zwei Verfahren wichtige Entscheidungen getroffen. Demnach stellt die Bewerbung von Produkten als "klimaneutral" nicht ohne Weiteres eine Irreführung der Verbraucher dar. Die Fälle betrafen einen Fruchtgummihersteller und eine Konfitürenherstellerin. Beide waren von einer Wettbewerbszentrale auf Unterlassung der Werbung mit "klimaneutral" in Anspruch genommen worden.
Das Gericht stellte klar, dass der durchschnittliche Verbraucher den Begriff "klimaneutral" als ausgeglichene Bilanz der CO2-Emissionen eines Produktes versteht. Ihm ist bekannt, dass diese Neutralität sowohl durch Vermeidung als auch durch Kompensationsmaßnahmen, wie etwa den Zertifikatehandel, erreicht werden kann. Die Werbung beider Hersteller war somit für sich allein genommen nicht irreführend.
Ein Unterlassungsanspruch kann jedoch im Einzelfall entstehen, wenn der Werbende seine Informationspflicht verletzt hat. Dies geschieht, indem er dem Verbraucher eine wesentliche Information vorenthält. Die Art und Weise, wie die Klimaneutralität eines beworbenen Produktes erreicht wird, stellt eine solche wesentliche Information dar. Klimaschutz ist für Verbraucher ein zunehmend wichtiges Thema, das Kaufentscheidungen erheblich beeinflussen kann.
In einem der Fälle hatte der Fruchtgummihersteller ausreichende Informationen bereitgestellt. Leser der Anzeige konnten über einen QR-Code die Webseite von "ClimatePartner.com" aufrufen und dort die erforderlichen Angaben entnehmen. Im anderen Fall enthielt die Werbeanzeige der Konfitürenherstellerin keinerlei Hinweise auf die Erreichung der beworbenen Klimaneutralität – weder in der Zeitschrift noch auf der Produktverpackung.
Was ist Greenwashing?
Greenwashing ist eine Marketingstrategie, bei der Unternehmen ihre Produkte, Dienstleistungen oder das gesamte Unternehmen umweltfreundlicher darstellen, als sie tatsächlich sind. Es handelt sich um eine irreführende Taktik. Ziel ist es, Verbrauchern vorzutäuschen, dass sich ein Unternehmen für die Umwelt einsetzt, obwohl es wenig oder gar nichts unternimmt, um seinen ökologischen Fußabdruck zu reduzieren.
Greenwashing kann in vielfältiger Form auftreten. Dies reicht von vagen, nicht überprüfbaren Behauptungen (z.B. "Dieses Produkt ist gut für die Umwelt") über irrelevante Aussagen (z.B. "Dieses Produkt enthält keine FCKW" – was gesetzlich ohnehin vorgeschrieben ist) bis hin zu regelrechten Lügen über die Umweltfreundlichkeit eines Produkts oder einer Dienstleistung.
Juristische Aspekte von Greenwashing
Das Darstellen von Produkten oder Dienstleistungen als umweltfreundlicher als sie tatsächlich sind, kann gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Solche Praktiken sind irreführend und täuschend. Sie können den fairen und ehrlichen Wettbewerb zwischen Unternehmen stören.
In Deutschland wird Greenwashing durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt. Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 UWG ist es unzulässig, im geschäftlichen Verkehr irreführende geschäftliche Handlungen vorzunehmen. Diese sind geeignet, Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die sie andernfalls nicht getroffen hätten. Dies gilt auch für Greenwashing-Praktiken.
Die juristischen Aspekte von Greenwashing und der Verwendung des Begriffs "klimaneutral" in der Werbung sind komplex. Das UWG ist in Deutschland maßgeblich und verbietet irreführende geschäftliche Handlungen. Auch bestimmte Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen können abmahnbar sein.
EU-Leitlinien und gerichtliche Positionen zur Klimaneutralität
Die Europäische Kommission hat Leitlinien für die Anwendung von EU-Wettbewerbs- und Verbraucherschutzvorschriften auf Umweltbehauptungen veröffentlicht, die sogenannten "Green Claims". Diese Leitlinien sollen Unternehmen dabei unterstützen, die EU-Vorschriften einzuhalten. Zudem sollen sie Verbraucher vor irreführenden Umweltbehauptungen schützen.
Deutsche Gerichte haben sich bereits mit dem Begriff "klimaneutral" auseinandergesetzt und dabei unterschiedliche Positionen eingenommen. Einige Gerichte fordern eine umfassende Aufklärung über die grundlegenden Umstände der beanspruchten Klimaneutralität. Andere Gerichte gehen davon aus, dass der durchschnittliche Verbraucher das Konzept der Klimaneutralität durch Kompensation versteht. Der Begriff der Klimaneutralität verspricht an sich nicht mehr als eine ausgeglichene CO2-Bilanz.
Eine vollständig emissionsfreie Herstellung eines Produkts (einschließlich Transportwege) kommt in der Praxis selten vor. Sobald Treibhausgase bei Herstellung oder Vertrieb eines Produkts ausgestoßen werden, kann Klimaneutralität nur noch durch Kompensationsmaßnahmen als Ausgleich erreicht werden.
Unzulässige Werbeaussagen können teure wettbewerbsrechtliche Abmahnungen nach sich ziehen. Darüber hinaus kann ein Reputationsschaden entstehen, insbesondere bei bekannten Unternehmen oder vertrauenswürdigen Marken. Eine medienwirksame Berichterstattung kann diesen Schaden noch verstärken.
Es gibt Initiativen, die Werbung mit Klimaneutralität gesetzlich verbieten oder stärker begrenzen wollen. Ein Beispiel ist der Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel. Diese sieht besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und bessere Informationen vor. Die neuen Vorschriften sollen ein leichteres Vorgehen gegen Greenwashing ermöglichen, was bisher nur über allgemeine wettbewerbsrechtliche Mittel möglich ist. Bis zur Umsetzung dieser Pläne ist Werbung mit Klimaneutralität grundsätzlich (noch) erlaubt.
Greenwashing und der europäische "Green Deal"
Der Klimawandel und die Umweltzerstörung stellen existenzielle Bedrohungen dar. Ein ressourceneffizienter Umgang mit Produkten ist daher von entscheidender Bedeutung. Viele Verbraucher konsumieren bereits bewusst, beispielsweise durch den Verzicht auf sogenannte Fast Fashion. Ein Großteil der Verbraucher würde gerne noch nachhaltiger konsumieren, ist dazu aber momentan nicht in der Lage.
Eine Umfrage der EU-Kommission ergab, dass 80 Prozent der EU-Bürger Schwierigkeiten haben, Informationen zur Reparierbarkeit von Produkten zu finden. Um nachhaltige Produkte in der Europäischen Union zur Norm zu machen und die Kreislaufwirtschaft zu fördern, hat die EU-Kommission im Rahmen des europäischen "Green Deal" am 30. März 2022 eine Reihe von Vorschlägen präsentiert. Ziel ist es, die Verbraucher beim grünen Wandel zu stärken.
Menschen, die durch ihr Kaufverhalten die Umwelt schützen möchten, sollen ein Recht darauf haben, am Verkaufsort etwas über die Lebensdauer zu erfahren. Durch die Verbraucherrechterichtlinie der EU soll zukünftig sichergestellt sein, dass Käufer direkt am Verkaufsort unter anderem über eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie der Produkte von mehr als zwei Jahren sowie über die für die Reparatur relevanten Angaben informiert werden. Ehrlichkeit und faire Preisgestaltung sind auch für Startups von großer Bedeutung.
Bekämpfung von Greenwashing
Verbraucher sollen besser vor unzuverlässigen oder falschen Umweltaussagen geschützt werden. Der Vorschlag der EU-Kommission zielt darauf ab, das Greenwashing zu bekämpfen. Dazu soll die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken geändert werden. Weitere Praktiken sollen in die bestehende Liste verbotener unlauterer Geschäftspraktiken aufgenommen werden. Dies umfasst künftig unter anderem:
- Allgemeine, vage Aussagen über Umwelteigenschaften: Die hervorragende Umweltleistung des Produkts oder Händlers ist hierbei nicht nachweisbar. Beispiele sind allgemeine umweltbezogene Aussagen wie "umweltfreundlich", "öko" oder "grün", die fälschlicherweise den Eindruck einer ausgezeichneten Umweltleistung erwecken.
- Umweltaussagen über das gesamte Produkt, wenn diese nur Teile betreffen: Ein Beispiel hierfür wäre, wenn nur die Verpackung 100 Prozent recycelbar ist, nicht aber das Produkt selbst.
- Kennzeichnung mit freiwilligen Nachhaltigkeitssiegeln ohne Prüfung durch Dritte oder behördliche Herkunft: Solche Siegel können irreführend sein, wenn sie keine unabhängige Verifizierung durchlaufen haben.
- Fehlende Angaben zur eingeschränkten Funktionsweise bei Nutzung von Drittanbieter-Zubehör: Dies betrifft Produkte, die bei Verwendung von nicht-originalen Verbrauchsmaterialien, Ersatzteilen oder Zubehör (z.B. Druckerpatronen oder Ladegeräte) eine eingeschränkte Funktionalität aufweisen.
Durch den aktualisierten Rechtsrahmen sollen Verbraucher beim Kauf von Produkten künftig fundierte und umweltfreundliche Entscheidungen treffen können. Derzeit wird der Vorschlag der EU-Kommission in den Mitgliedstaaten beraten.
Fazit
Unternehmen sollten ihre Rolle bei der Förderung von Nachhaltigkeit und Umweltschutz ernst nehmen und dabei stets ehrlich und transparent kommunizieren. Greenwashing ist nicht nur irreführend für Verbraucher, sondern untergräbt auch das Vertrauen in echte Nachhaltigkeitsbemühungen.
Es ist daher entscheidend, dass Verbraucher informiert sind und echte umweltfreundliche Praktiken von Greenwashing unterscheiden können. Die neuen Regelungen und Leitlinien der EU sowie nationale Gesetze wie das UWG in Deutschland sind wichtige Schritte, um Greenwashing zu bekämpfen und Verbraucher vor irreführenden Umweltbehauptungen zu schützen. Auch die Vertragsgestaltung für grüne Startups sollte nachhaltige Aspekte berücksichtigen.