YouTube Löschung: Keine Pflicht bei Unterlassung | IT-Medienrecht

Erfahren Sie alles zur YouTube Löschungspflicht! Der BGH entschied: Keine proaktive Löschung bei Unterlassung durch Dritte. Jetzt informieren & Rechte…

Das Wichtigste in Kürze

  • Der BGH entschied, dass keine proaktive Löschpflicht für Dritte besteht, die rechtswidrige Inhalte auf Plattformen wie YouTube hochladen.
  • Die Entscheidung betrifft Fälle, in denen der zur Unterlassung Verpflichtete keine Kenntnis oder keinen wirtschaftlichen Nutzen aus den Dritt-Uploads zieht.
  • Die Hauptverantwortung für die Verbreitung rechtswidriger Inhalte liegt primär beim tatsächlichen Uploadenden.
  • Diese Leitlinie ist relevant für Content Creator, Publisher und Plattformbetreiber zur Abgrenzung von Haftung und Sorgfaltspflichten.

BGH-Entscheidung zum Äußerungsrecht: Keine proaktive Haftung für dritte YouTuber-Uploads

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine richtungsweisende Entscheidung zum Äußerungsrecht und der Verantwortlichkeit von Inhalteanbietern gefällt. Unter dem Aktenzeichen I ZB 86/17 entschied der BGH am 12. Juli 2018, dass jemand, der zur Unterlassung einer Äußerung im Internet verpflichtet ist, nicht proaktiv gegen illegale Uploads dieser Äußerung durch Dritte bei YouTube vorgehen müsse.

Im konkreten Fall betraf dies den Norddeutschen Rundfunk (NDR). Nachdem der NDR die zu unterlassenden Passagen aus seiner Mediathek entfernt hatte, waren diese auch nicht mehr über Google auffindbar. Dennoch kursierten Kopien der ungekürzten Sendung, die von Dritten widerrechtlich auf YouTube hochgeladen worden waren.

Hintergrund der BGH-Entscheidung

Der BGH stellte klar, dass diese externen Verbreitungen dem NDR nicht zugerechnet werden konnten. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Uploads durch Dritte widerrechtlich und ohne Wissen oder wirtschaftlichen Nutzen für den NDR erfolgten. Somit entstand für den NDR keine zusätzliche Handlungspflicht.

Diese Haltung ist bedeutsam für alle, die Inhalte im Netz veröffentlichen. Sie unterstreicht, dass die Verantwortung für die Verbreitung rechtswidriger Inhalte in erster Linie beim tatsächlichen Uploadenden liegt.

Bedeutung für die Störerhaftung und Online-Plattformen

Diese BGH-Entscheidung steht im Einklang mit früheren Urteilen diverser Oberlandesgerichte. Diese Gerichte stellen bei der Frage, wann eine Unterlassungspflicht zu einem aktiven Handeln zur Verhinderung weiterer Rechtsverletzungen führt, oft auf den wirtschaftlichen Nutzen oder die Kenntnis des Verletzungsgeschehens ab.

Die Entscheidung schafft Klarheit bezüglich der Haftung für Inhalte auf Plattformen und gibt Hinweise darauf, welche Sorgfaltspflichten von Rechteinhabern erwartet werden können. Insbesondere für Content Creator, Publisher und Plattformbetreiber ist diese Abgrenzung der Haftung von großer Relevanz.

Fazit

Der BGH hat mit dieser Entscheidung eine wichtige Leitlinie für das Äußerungsrecht im digitalen Raum gesetzt. Sie verdeutlicht, dass die Pflicht zur Unterbindung der Verbreitung von rechtswidrigen Äußerungen Grenzen hat, insbesondere wenn Dritte ohne Wissen und wirtschaftlichen Vorteil des eigentlich Verantwortlichen agieren.

Häufig gestellte Fragen

Worum ging es in der BGH-Entscheidung I ZB 86/17?
Die BGH-Entscheidung I ZB 86/17 vom 12. Juli 2018 stellte klar, dass jemand, der zur Unterlassung einer Äußerung verpflichtet ist, nicht proaktiv gegen illegale Uploads dieser Äußerung durch Dritte auf YouTube vorgehen muss, wenn er keine Kenntnis oder wirtschaftlichen Nutzen daraus zieht.
Wer war der Kläger im konkreten Fall?
Im konkreten Fall betraf die Entscheidung den Norddeutschen Rundfunk (NDR), dessen zu unterlassende Passagen aus seiner Mediathek entfernt wurden, aber von Dritten auf YouTube hochgeladen waren.
Wer trägt die Hauptverantwortung für die Verbreitung rechtswidriger Inhalte laut BGH?
Der BGH stellte klar, dass die Verantwortung für die Verbreitung rechtswidriger Inhalte in erster Linie beim tatsächlichen Uploadenden liegt, insbesondere wenn der eigentlich Verantwortliche keine Kenntnis oder wirtschaftlichen Nutzen aus den Dritt-Uploads zieht.