OLG Frankfurt: Keine Erstattung von Anwaltskosten für Erläuterungsschreiben bei Abmahnungen
Das Wichtigste in Kürze
- Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden, dass Kosten für anwaltliche Erläuterungsschreiben von Abmahnvereinen nicht immer erstattungsfähig sind.
- Wettbewerbsverbände müssen die Konsequenzen ihrer Abmahnungen aus eigener Sachkenntnis beurteilen und selbst erläutern können.
- Die Entscheidung könnte dazu führen, dass Abmahnungen von Verbraucherverbänden kostengünstiger werden.
- Abgemahnte sollten bei Erhalt einer Abmahnung stets professionellen Rechtsrat einholen.
- Unüberlegte Unterlassungserklärungen können das eigene Geschäft langfristig behindern oder ein hohes finanzielles Risiko darstellen.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat ein richtungsweisendes Urteil gefällt, das erhebliche Auswirkungen auf die Kostenerstattung bei Abmahnungen durch Wettbewerbsverbände haben könnte. Konkret geht es um die Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten, die entstehen, wenn ein Abgemahnter um zusätzliche Erläuterungen zu einer ausgesprochenen Abmahnung bittet. Für viele Abgemahnte ist dieses Urteil von großem Interesse.
Die Entscheidung des OLG Frankfurt: Anwaltskosten für Erläuterungsschreiben nicht immer erstattungsfähig
Das Gericht hat klargestellt, dass die Kosten für ein anwaltliches Erläuterungsschreiben eines Wettbewerbsverbands nicht erstattungsfähig sind, wenn die Erläuterung keine besonderen Schwierigkeiten aufweist. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Verband die Abmahnung selbst ausgesprochen hat und die erbetene Erläuterung keine zusätzliche juristische Expertise erfordert. Der Verband wird als Experte auf seinem Fachgebiet betrachtet.
Hat ein Wettbewerbsverband selbst eine Abmahnung ausgesprochen und bittet der Abgemahnte um weitere Erläuterung dieser Abmahnung, sind die Kosten, die dem Verband für ein daraufhin erfolgtes anwaltliches Erläuterungsschreiben entstanden sind, nicht erstattungsfähig, wenn diese Erläuterung gegenüber der Beurteilung zum Zeitpunkt der Abmahnung mit keiner zusätzlichen Schwierigkeit verbunden war, die die Hinzuziehung eines Anwalts erforderte.
Die Begründung: Wettbewerbsverbände müssen sachkundig sein
Das OLG Frankfurt am Main betont in seiner Begründung die Eigenverantwortung von Wettbewerbsverbänden. Von diesen wird erwartet, dass sie die Konsequenzen ihrer Abmahnungen aus eigener Sachkenntnis beurteilen können. Dies schließt auch die Fähigkeit ein, das eigene Unterlassungsbegehren selbst zu erläutern, ohne dafür einen Anwalt hinzuziehen zu müssen.
[…] muss von einem Wettbewerbsverband erwartet werden, dass er die sich daraus möglicherweise ergebenden Konsequenzen für die künftige Verfolgung ähnlicher Wettbewerbsverstöße aus eigener Sachkenntnis beurteilen kann. Es ist auch davon auszugehen, dass – worauf der Senat in seinem Beschluss bereits hingewiesen hat – der Kläger sich bei seiner Eigenabmahnung dieser Konsequenzen bereits bewusst war und diese berücksichtigt hat. Unter diesen Umständen war es dem Kläger auch möglich, die von der Beklagten erbetene Erläuterung seines Unterlassungsbegehrens selbst vorzunehmen.[…]
Implikationen und Handlungsempfehlungen für Abgemahnte
Diese Entscheidung könnte dazu führen, dass die Kosten für Abmahnungen von Verbraucherverbänden in bestimmten Fällen sinken. Für Abgemahnte bedeutet das Urteil, dass sie die Berechtigung von Anwaltskosten für Erläuterungsschreiben kritisch prüfen können. Dennoch bleibt der grundsätzliche Rat bestehen, Abmahnungen ernst zu nehmen.
Es ist entscheidend, nicht unüberlegt zu handeln. Eine voreilige oder selbst formulierte Antwort kann weitreichende negative Folgen haben. Daher sollten Sie bei Erhalt einer Abmahnung immer professionellen Rechtsrat einholen.
- Abmahnungen nicht unterschätzen.
- Nicht schnell und schon gar nicht selber handeln.
- Professionellen Rechtsrat suchen.
- Vorsicht vor unüberlegt unterzeichneten Unterlassungserklärungen, da diese das Geschäft behindern oder ein hohes finanzielles Risiko darstellen können.
Häufig gestellte Fragen
Wann sind Anwaltskosten für Erläuterungsschreiben eines Abmahnvereins nicht erstattungsfähig?
Welches Gericht hat dieses Urteil gefällt?
Was wird von einem Wettbewerbsverband in Bezug auf Abmahnungen erwartet?
Welche Auswirkungen könnte die Entscheidung auf Abmahnkosten haben?
Was sollten Abgemahnte bei Erhalt einer Abmahnung beachten?
Fazit
Das Urteil des OLG Frankfurt am Main stärkt die Position der Abgemahnten, indem es die Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten für einfache Erläuterungsschreiben von Abmahnvereinen einschränkt. Es unterstreicht die Erwartung an Wettbewerbsverbände, ihre Abmahnungen aus eigener Sachkenntnis zu begründen und zu erläutern. Dennoch ist es für Abgemahnte unerlässlich, bei einer Abmahnung stets fachkundigen Rechtsrat einzuholen, um Risiken zu vermeiden.