KJM erklärt JusProg für unwirksam: Verschärfte Rechtslage für Inhalteanbieter
Das Wichtigste in Kürze
- Die KJM hat JusProg am 15. Mai 2019 für unwirksam erklärt, was die Rechtslage für Inhalteanbieter verschärft.
- Inhalte mit USK ab 16 Jahren dürfen ohne Altersprüfung nicht zwischen 6 und 23 Uhr gestreamt werden.
- Verstöße können zu behördlichen Bescheiden und Bußgeldern führen.
- Betroffen sind unter anderem Esport-Ligen, Gamingstreamer und Anbieter redaktioneller Inhalte.
- Bei behördlichen Schreiben ist es ratsam, nicht alleine zu reagieren und rechtlichen Beistand zu suchen.
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat am 15. Mai 2019 das Jugendschutzprogramm JusProg nach § 19b II JMStV für unwirksam erklärt. Bereits in einem früheren Artikel haben wir darüber berichtet.
Obwohl die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) gegen diese Entscheidung vorgeht, ist die aktuelle Rechtslage ohne einstweiligen Rechtsschutz leider eindeutig. Sie spricht derzeit gegen die Inhalteanbieter, die nun erhöhte Sorgfalt walten lassen müssen.
Auswirkungen der JusProg-Unwirksamkeit auf Inhalteanbieter
Die Unwirksamkeit von JusProg hat weitreichende Konsequenzen für verschiedene Akteure im digitalen Raum. Insbesondere betrifft dies:
- Esport-Ligen
- Gamingstreamer
- Anbieter von redaktionellen Inhalten
Die Situation ist aktuell sehr unerfreulich. Sollten Sie ein behördliches Schreiben erhalten, ist es dringend anzuraten, nicht alleine darauf zu reagieren. Vielmehr sollten Sie umgehend rechtlichen Beistand suchen.
Wie hoch das Risiko ist, "erwischt" zu werden, und wie schnell die verschiedenen Jugendschutzbehörden reagieren, ist derzeit schwer abzuschätzen. Es bleibt abzuwarten, ob viele Behörden zunächst Stellungnahmen einfordern. Wir sind bemüht, schnellstmöglich ein Update zur aktuellen Lage zu erhalten.
Häufig gestellte Fragen
Warum wurde JusProg für unwirksam erklärt?
Welche Inhalte sind von der Unwirksamkeit von JusProg betroffen?
Was sind die Konsequenzen für Inhalteanbieter, wenn sie sich nicht an die aktuellen Regelungen halten?
Welche Gruppen sind von dieser Regelung besonders betroffen?
Was sollten Inhalteanbieter tun, wenn sie ein Schreiben von Jugendschutzbehörden erhalten?
Fazit
Die Entscheidung der KJM zur Unwirksamkeit von JusProg schafft eine prekäre Lage für viele Inhalteanbieter. Sie sind nun verstärkt in der Pflicht, Maßnahmen zum Jugendschutz zu ergreifen.
Im Falle von behördlichen Anfragen ist schnelles und rechtlich fundiertes Handeln entscheidend. Es empfiehlt sich dringend, professionelle juristische Beratung in Anspruch zu nehmen, um mögliche Konsequenzen zu minimieren.