Das Wichtigste in Kürze
- Unternehmer tragen die Eigenverantwortung für die Klärung der Urheberrechtslage und dürfen sich nicht blind auf Dienstleister verlassen.
- Das OLG Frankfurt Urteil (Az. 4 W 13/23) betont, dass die kommerzielle Nutzung von Internetbildern ohne Rechteklärung nicht zumutbar ist.
- Ein Grundverständnis für rechtliche Rahmenbedingungen wird von Unternehmern vorausgesetzt, auch wenn sie keine Juristen sind.
- Frühzeitige und umfassende Rechtsberatung ist dringend zu empfehlen, um kostspielige Fehler und rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
OLG Frankfurt: Unternehmer tragen selbst Verantwortung für Urheberrechtslage
In einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Az. 4 W 13/23) wurde klargestellt, dass Unternehmer die Verantwortung für die Klärung der Urheberrechtslage selbst tragen müssen. Sie dürfen sich hierbei nicht blind auf Dienstleister verlassen.
Dieses Urteil hat weitreichende Auswirkungen auf die Geschäftspraktiken. Es unterstreicht die Notwendigkeit für Unternehmer, sich umfassend über die rechtlichen Aspekte ihrer Geschäftstätigkeit zu informieren.
Der Fall und die rechtliche Beurteilung
Der konkrete Fall betraf eine Existenzgründerin, die als Rechtsanwaltsfachangestellte tätig war. Sie plante, sich mit dem Vertrieb von bedruckten großen Kissenbezügen eine berufliche Existenz aufzubauen. Die Motive sollten lebensgroße Bilder der Mitglieder der südkoreanischen Boyband BTS sein, die Kunden über Pappaufsteller streifen können.
Die Gründerin beauftragte ein auf das Bedrucken von Textilien spezialisiertes Unternehmen für knapp 20.000 €. Nachdem sie bereits gut 11.000 € gezahlt hatte, wies das Unternehmen darauf hin, dass die Existenzgründerin eine fehlende Urheberrechtsverletzung sicherstellen müsse. Daraufhin kündigte die Existenzgründerin den Vertrag.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main erklärte die von der Existenzgründerin erklärte Anfechtung für unbegründet. Das Gericht betonte, dass es zum Allgemeinwissen gehöre, dass Bilder aus dem Internet nicht einfach ohne Rücksicht auf fremde Urheberrechte heruntergeladen und kommerziell verwertet werden dürfen.
Zudem stellte das Gericht fest, dass kein Wissensgefälle zwischen den Parteien vorlag. Die Existenzgründerin handelte als Unternehmerin und verfügte als Rechtsanwaltsfachangestellte über ein gewisses Grundverständnis für die Rechtsordnung.
Auswirkungen des Urteils und juristische Ratschläge für Unternehmer
Dieses Urteil hat weitreichende Auswirkungen auf die Geschäftspraktiken. Es verdeutlicht, dass Unternehmer selbst für die Einhaltung des Urheberrechts verantwortlich sind und diese Pflicht nicht auf Dienstleister abwälzen können. Eine genaue Prüfung der Rechtslage vor Geschäftsbeginn ist unerlässlich.
Trotz der Ablehnung einer Aufklärungspflicht des Dienstleisters und einer Täuschung durch das Landgericht, gewährte das Oberlandesgericht der Existenzgründerin teilweise Prozesskostenhilfe. Dies basierte auf der Annahme, dass der Klage nicht jede Erfolgsaussicht abgesprochen werden könne. Für die Höhe ihres Rückzahlungsanspruchs sei unter anderem die Höhe der durch die Kündigung ersparten Aufwendungen des Dienstleisters relevant. Hierzu müsse der Dienstleister konkret vortragen, was bislang fehlte.
Empfehlungen für die Geschäftspraxis
Dieses Urteil ist ein wichtiger Hinweis für alle Unternehmer. Sie sollten sich nicht blind auf die Dienstleistungen von Dritten verlassen, insbesondere wenn es um die Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material geht. Es ist ratsam, sich stets rechtlich beraten zu lassen, bevor man sich auf ein neues Geschäftsvorhaben einlässt.
Fazit
Das Urteil des OLG Frankfurt am Main bekräftigt die Eigenverantwortung von Unternehmern bei der Klärung der Urheberrechtslage. Es verdeutlicht, dass ein Grundverständnis für rechtliche Rahmenbedingungen vorausgesetzt wird. Eine frühzeitige und umfassende Rechtsberatung ist daher dringend zu empfehlen, um costly Fehler und rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.