Leistungsschutzrecht: VG Media verliert am EuGH | IT-Medienrecht

Erfahren Sie, wie VG Media vor dem EuGH im Streit um das Leistungsschutzrecht gegen Google unterlag. Alle Details zur EuGH-Entscheidung und deren Folgen…

Das Wichtigste in Kürze

  • Die VG Media scheiterte mit ihrer Klage gegen Google bezüglich der Nutzung von Pressesnippets vor dem EuGH.
  • Das deutsche Leistungsschutzrecht für Presseverleger wurde vom EuGH als "technische Vorschrift" eingestuft.
  • Die fehlende Notifizierung dieser Vorschrift an die EU-Kommission machte sie gegenüber Google unwirksam.
  • Das Urteil unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung formaler EU-Richtlinien bei der Schaffung nationaler Schutzrechte für Online-Dienste.
  • Es stärkt die Position von Anbietern von Diensten der Informationsgesellschaft.

EuGH-Urteil: VG Media scheitert mit Milliardenanspruch gegen Google bei Pressesnippets

Die VG Media erhob vor dem Landgericht Berlin eine Schadensersatzklage gegen Google. Der Vorwurf lautete, Google habe die Urheberrechte ihrer Mitglieder verletzt.

Konkret brachte die VG Media vor, dass Google seit dem 1. August 2013 in seiner Suchmaschine und auf seiner automatisierten Nachrichtenseite „Google News“ Pressesnippets ihrer Mitglieder verwendet habe. Dies sei ohne die Entrichtung eines Entgelts geschehen.

Der Hintergrund: Das deutsche Leistungsschutzrecht für Presseverleger

Ebenso ist es gewerblichen Anbietern von Diensten, die Inhalte entsprechend aufbereiten, untersagt, Presseerzeugnisse oder Teile hiervon öffentlich zugänglich zu machen. Ausgenommen sind lediglich einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte.

Zweifel des Landgerichts Berlin und die Anrufung des EuGH

Das Landgericht Berlin hegte Zweifel an der Anwendbarkeit dieser Regelung. Es stellte die Frage, ob sich die VG Media gegenüber Google auf diese einschlägige deutsche Regelung berufen kann.

Das Gericht wollte vom EuGH wissen, ob diese Regelung eine „technische Vorschrift“ im Sinne der Richtlinie 98/34/EG darstellt. Eine solche hätte der Kommission übermittelt werden müssen, um dem Einzelnen, hier Google, entgegengehalten werden zu können.

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs

Der Europäische Gerichtshof bejahte diese Frage. Er entschied, dass die Norm eine Vorschrift betreffend Dienste der Informationsgesellschaft und somit eine „technische Vorschrift“ darstellt.

Das EuGH-Urteil führte aus, dass die Regelung speziell auf die betreffenden Dienste abziele. Sie soll Presseverleger offenbar gegen Verletzungen des Urheberrechts durch Online-Suchmaschinen schützen. In diesem Rahmen schien ein Schutz nur gegen systematische Verletzungen der Werke als erforderlich erachtet worden zu sein. Solche Anforderungen an digitale Dienste sind häufig Gegenstand rechtlicher Prüfung.

Auswirkungen des EuGH-Urteils für VG Media

Soweit eine solche Regelung speziell auf die Dienstleistungen der Informationsgesellschaft abzielt, ist der Entwurf einer technischen Vorschrift vorab der Kommission zu übermitteln. Ist dies nicht geschehen, kann ein Einzelner deren Unanwendbarkeit geltend machen.

Für die VG Media bedeutet dies, dass ihre Aussichten, den Milliardenanspruch gegenüber Google geltend zu machen, stark geschmälert sind. Die fehlende Übermittlung der nationalen Regelung an die EU-Kommission macht sie gegenüber Google unwirksam. Dies hat weitreichende Folgen für die Haftung von Online-Plattformen.

Fazit

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist ein bedeutender Rückschlag für die VG Media im Streit mit Google um Pressesnippets. Es unterstreicht die Notwendigkeit der Einhaltung formaler EU-Richtlinien bei der Schaffung nationaler Schutzrechte, die Online-Dienste betreffen. Die Entscheidung stärkt die Position von Anbietern von Diensten der Informationsgesellschaft, indem sie die Konsequenzen fehlender Notifizierung aufzeigt.

Häufig gestellte Fragen

Worum ging es in der Klage der VG Media gegen Google?
Die VG Media warf Google vor, seit dem 1. August 2013 Pressesnippets ihrer Mitglieder in der Suchmaschine und auf Google News ohne Entgelt verwendet und damit Urheberrechte verletzt zu haben.
Was besagt das deutsche Leistungsschutzrecht für Presseverleger?
Das Gesetz, in Kraft seit dem 1. August 2013, sollte Presseverleger schützen und untersagt gewerblichen Suchmaschinenbetreibern und Anbietern von Diensten, die Inhalte aufbereiten, Presseerzeugnisse oder Teile davon öffentlich zugänglich zu machen, ausgenommen einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte.
Warum wurde der Europäische Gerichtshof (EuGH) angerufen?
Das Landgericht Berlin hatte Zweifel, ob die deutsche Regelung eine „technische Vorschrift“ im Sinne der Richtlinie 98/34/EG darstellt, die der Kommission hätte übermittelt werden müssen, um gegenüber Google wirksam zu sein.
Wie entschied der EuGH in diesem Fall?
Der EuGH bejahte, dass die deutsche Norm eine „technische Vorschrift“ ist, da sie speziell auf Dienste der Informationsgesellschaft abzielt und Presseverleger vor Urheberrechtsverletzungen durch Online-Suchmaschinen schützen soll.
Welche Auswirkungen hat das EuGH-Urteil für die VG Media?
Da die deutsche Regelung nicht an die EU-Kommission übermittelt wurde, kann Google deren Unanwendbarkeit geltend machen. Dies schmälert die Aussichten der VG Media erheblich, ihren Schadensersatzanspruch gegen Google durchzusetzen.