Das Wichtigste in Kürze
- Der Brexit führte zu erheblicher Rechtsunsicherheit für Unternehmen, insbesondere im IT-Sektor.
- Datenschutz wurde durch den Drittlandstatus Großbritanniens und das Fehlen eines Angemessenheitsbeschlusses hochproblematisch.
- Unternehmen mussten ihre Geschäftsbeziehungen, Datenflüsse und Produktstandards kritisch überprüfen und anpassen.
- Die Durchsetzung von Ansprüchen und die Einhaltung von Produktstandards für Waren aus UK wurden erschwert.
- Es war ratsam, frühzeitig Anpassungen vorzunehmen und gegebenenfalls auf europäische Dienstleister umzusteigen, um Risiken und Bußgelder zu vermeiden.
Brexit und IT-Recht: Juristische Herausforderungen für Unternehmen
Auch wenn man es nie genau wissen kann, deutete sich Ende 2019 an, dass das Vereinigte Königreich die Europäische Union am 1. November 2019 verlassen würde. Größere Unternehmen mit Lieferketten, Mitarbeitern in Großbritannien und weiteren Beziehungen zu UK hatten bereits weitreichende logistische und juristische Vorkehrungen für einen ungeregelten Brexit getroffen.
Was genau in den darauffolgenden Wochen passieren würde, war zu diesem Zeitpunkt jedoch unklar. Angesichts der Komplexität des möglichen Austrittsvertrags hätte eine vollständige Übersicht aller juristischen Herausforderungen Hunderte von Seiten füllen können, zumal viele Rechtsfragen ungeklärt blieben.
Doch nicht nur Großkonzerne, sondern auch typische Mandanten einer IT-Rechtsanwaltskanzlei, wie kleinere Softwareentwickler, App-Anbieter, Streamer und Influencer, mussten sich darauf einstellen, dass die juristische Lage unter Umständen "ungemütlich" werden könnte.
Gerichtsverfahren und kommerzielle Beziehungen
Im Rahmen eines ungeordneten Brexit war der Status aktueller Gerichtsverfahren in Großbritannien völlig ungewiss. Die Durchsetzung möglicher Ansprüche in UK nach dem 31. Oktober 2019 hätte sich als sehr schwierig erwiesen.
Dies betraf nicht nur Streitigkeiten, sondern auch Dienstleister, Payment-Anbieter und weitere Vertragspartner. Unternehmen, die von britischen Partnern Geld zu bekommen hatten, mussten sich auf weitreichende Konsequenzen vorbereiten. Ein klares Verständnis der Wichtigkeit von Verträgen und deren grenzüberschreitender Durchsetzbarkeit wurde essenziell.
Datenschutz im Brexit: Drittlandstatus für UK
Ein besonders wichtiger Aspekt betraf den Datenschutz. Großbritannien galt mit dem Austritt als Drittland. Das europäische Primär- und Sekundärrecht fand dort keine Anwendung mehr, und es gab keinen automatischen Angemessenheitsbeschluss.
Dies führte dazu, dass der Transfer von Kundendaten oder Besucherdaten von Webseiten nach UK hochproblematisch wurde. Betroffen waren unter anderem:
- Payment-Anbieter wie "Paypro"
- Analysedienste für mobile Apps
- Marketingunternehmen
- Weitere Dienstleister mit Datenverarbeitung in UK
Zumindest war in diesem Fall eine ausdrückliche Zustimmung der Nutzer erforderlich. Sonstige DSGVO-Tatbestände konnten für die Datenverarbeitung und den Datentransfer kaum noch genutzt werden.
Unter Umständen konnten Unternehmen über geeignete Garantien gemäß Art. 46 DSGVO nachdenken. Allerdings musste das Vorliegen solcher Garantien sorgfältig geprüft werden. Der Datenübermittler haftete im Zweifel dafür.
Sicherer war es wohl, komplett auf europäische Zahlungsabwickler, Hoster, Marketingunternehmen und dergleichen zu setzen. Andernfalls drohten empfindliche Bußgelder im Datenschutz, deren Hürden durch aktuelle Rechtsprechung gesenkt wurden. Für ein besseres Verständnis dieses Themas ist auch die Beschäftigung mit dem betrieblichen Datenschutz relevant.
Onlinehandel und Produktstandards nach dem Brexit
Onlinehändler mussten beachten, dass der Verkauf von Produkten aus UK problematisch werden konnte. Dies galt insbesondere, wenn Produkte kein CE-Kennzeichen mehr besaßen oder andere Kennzeichen und Sicherheitsstandards nicht mehr gewährleistet waren.
Analog zu Produkten aus jedem Drittland konnte es zudem schwierig werden, Dinge wie Gewährleistungsansprüche durchzusetzen. Eine genaue Prüfung der Herkunft und Zertifizierung der Waren war unerlässlich.
Dienstleistungsanbieter und britische Kunden
Unternehmen, die Dienstleistungen für britische Kunden anboten, mussten ihre Prozesse prüfen. Dies betraf etwa Betreiber von Foren, Onlinespielen, Apps und Onlineshops. Eine Vielzahl von Fragen war zu klären:
- Wie werden Datenaustausch und Datenschutz gehandhabt?
- Welche Bezahlmethoden sind weiterhin zulässig und praktikabel?
- Welche Regelungen des Wettbewerbs- und Urheberrechts gelten?
- Wie wird mit Inhalten umgegangen, die Kunden auf den eigenen Plattformen oder Spielen veröffentlichen?
Die Bandbreite der potenziellen Probleme durfte hier nicht unterschätzt werden. Die rechtlichen Auswirkungen waren vielfältig und erforderten eine detaillierte Anpassung der Geschäftsmodelle.
Fazit und weiterführende Informationen
Der potenzielle Brexit stellte für viele Unternehmen, insbesondere im IT-Sektor, eine Quelle erheblicher Rechtsunsicherheit dar. Es war entscheidend, frühzeitig die eigenen Geschäftsbeziehungen zu überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen, um Risiken zu minimieren.
Wer sich weiter zum Thema britische Ltd. in Deutschland informieren möchte, findet wichtige Hinweise in unserem Artikel zur Limited und Brexit. Generell diente diese Übersicht dazu, das Bewusstsein für die Notwendigkeit zu schärfen, sich eventuell nach neuen Dienstleistern umzusehen und die rechtliche Situation aktiv zu managen.