Das Wichtigste in Kürze
- Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass private Meinungsäußerungen von Influencern nicht zwingend als Werbung gekennzeichnet werden müssen.
- Die Meinungsfreiheit erlaubt es Influencern, sich auch zu wirtschaftlichen Themen und Produkten zu äußern, solange keine gewerbliche Absicht vorliegt.
- Die Notwendigkeit einer Werbekennzeichnung hängt von mehreren Faktoren ab, darunter Art des Posts, Inhalt, Umstände und die Art der Produktbeschaffung.
- Die juristische Beurteilung der Werbekennzeichnungspflicht bleibt komplex und erfordert eine individuelle Rechtsberatung, um Abmahnungen zu vermeiden.
Werbekennzeichnung für Influencer: Wann ist sie wirklich nötig?
Die Frage, ob eine Werbekennzeichnung für Influencer stets notwendig ist, mag auf den ersten Blick selbstverständlich erscheinen. Doch in der Praxis ist die rechtliche Einschätzung für Influencer, Streamer und andere medial aktive Personen oft komplex. Präzise Ratschläge zur Werbekennzeichnung für Influencer sind hier besonders wichtig.
Aktuelle Rechtsprechung: Das Urteil des Landgerichts Hamburg
Das Landgericht Hamburg hat in diesem Jahr eine zuvor erlassene einstweilige Verfügung gegen eine Influencerin auf Instagram aufgehoben. Die Begründung wirft ein neues Licht auf die Anforderungen an die Kennzeichnungspflicht.
Die 12. Zivilkammer des Landgerichts verneinte in diesem Fall eine gewerbliche Absicht. Stattdessen sah sie eine rein private Meinungsäußerung als gegeben an. Die Meinungsfreiheit umfasst demnach das Recht, sich zu wirtschaftlichen Fragen sowie zu Unternehmen und Produkten zu äußern. Dies schließt sowohl positive als auch negative Empfehlungen ein.
Einordnung der Gerichtsentscheidung
Dieses Urteil des Landgerichts Hamburg steht nicht im Widerspruch zur bestehenden Rechtsprechung bezüglich Kennzeichnungspflichten. Vielmehr folgt es der Linie anderer Gerichte, wie beispielsweise des Kammergerichts Berlin. Das Kammergericht hatte zuvor bereits eine Entscheidung des Landgerichts Berlin korrigiert und eine mildere Auslegung der Kennzeichnungspflichten für Influencer vertreten. Weitere Details zur Rechtsprechung sind in unseren Artikeln verfügbar.
Kriterien für die Werbekennzeichnung: Was ist entscheidend?
Die aktuelle Rechtsprechung verdeutlicht, dass die Notwendigkeit einer Werbekennzeichnung von mehreren Faktoren abhängt. Es kommt auf die konkrete Art und Weise des Posts, den Inhalt und die jeweiligen Umstände an. Für Rechtsanwälte ist es mittlerweile möglich, hierzu eine hilfreiche Anleitung zu geben.
Wesentliche Kriterien umfassen:
- Die Art des Posts und dessen Aufmachung.
- Der spezifische Inhalt und die Botschaft.
- Die äußeren Umstände, beispielsweise aktuelle Ereignisse.
Darüber hinaus spielen weitere Aspekte des Social-Media-Kanals eine Rolle. Dazu gehören die Anzahl der Follower, die Art der sonstigen Inhalte sowie die Frage, ob die beworbenen Produkte selbst gekauft oder primär gesponsert wurden.
Fazit
Die juristische Beurteilung der Werbekennzeichnungspflicht bei Influencern bleibt eine nuancierte Angelegenheit. Sie erfordert eine genaue Betrachtung jedes Einzelfalls unter Berücksichtigung von Meinungsfreiheit und gewerblicher Absicht. Eine individuelle Rechtsberatung ist daher unerlässlich, um Abmahnungen zu vermeiden und rechtssicher auf Social Media agieren zu können.