Copycat-Apps schützen: Rechtlicher App-Schutz | IT-Medienrecht

Erfahren Sie, wie Sie Copycat-Apps rechtlich schützen. Dieser Leitfaden erklärt Urheberrecht, Markenrecht & UWG gegen App-Nachahmung. Jetzt informieren!

Das Wichtigste in Kürze

  • Ideen als solche sind in Deutschland nicht schützbar; nur die konkrete Umsetzung kann rechtlichen Schutz genießen.
  • Urheberrecht schützt Quellcode, Inhalte und unter Umständen kreatives UI/UX-Design bei ausreichender Schöpfungshöhe.
  • Patente schützen technische Innovationen, sind aber für die meisten App-Ideen schwer zu erlangen.
  • Designrecht bietet Schutz für die visuelle Gestaltung (Screen-Design, Icons) bei Neuheit und Eigenart.
  • Markenrecht sichert App-Namen, Logos und den Markenauftritt gegen Verwechslung.

Copycat-Apps: Rechtlicher Schutz und fairer Wettbewerb für Entwickler

Copycat-Apps, die erfolgreiche Anwendungen imitieren, sind für viele Entwickler und Startups ein heikles Thema. In Deutschland herrscht grundsätzlich freier Wettbewerb; Ideen als solche sind nicht geschützt. Beliebte Software-Funktionen dürfen daher von Konkurrenten aufgegriffen werden.

Dennoch existieren rechtliche Grenzen. Urheberrecht, Markenrecht, Designrecht und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) bieten Schutz für konkrete Ausgestaltungen und Kennzeichen von Apps. Dieser Beitrag dient als praxisorientierte Checkliste für beide Seiten: App-Anbieter, die ihre Anwendung vor Nachahmung schützen möchten, und Entwickler, die rechtssicher eine ähnliche App herausbringen wollen.

Insbesondere beleuchten wir das Urheberrecht (inkl. §§ 2, 69a ff. UrhG), den Nachahmungsschutz nach UWG (§ 4 Nr. 3 UWG) sowie das Markenrecht (MarkenG). Zudem werden technische Aspekte wie UI/UX-Design, Software-Funktionen und API-Strukturen thematisiert.

Grundprinzipien des Nachahmungsschutzes

Grundprinzip: In einer freien Marktwirtschaft gilt im Grundsatz Nachahmungsfreiheit – niemand kann eine abstrakte Idee oder ein Geschäftsmodell allein für sich monopolisieren. Geschützt werden kann aber die konkrete Umsetzung einer App, sofern sie die nötige Schöpfungshöhe oder Unterscheidungskraft besitzt. Im Folgenden erfahren Sie, was rechtlich gegen App-Nachahmung geschützt ist und was nicht, sowie welche Schutzmaßnahmen und To-dos im Ernstfall ratsam sind.

Infografik: Schutzrechte für Apps (Urheberrecht, Patentrecht, Designrecht, Markenrecht)
Übersicht: Welche Schutzrechte greifen bei Copycat-Apps?

Urheberrecht: Schutz für Software-Code, Content und kreatives UI-Design

Software ist urheberrechtlich geschützt, sofern sie eine persönliche geistige Schöpfung des Programmierers darstellt (§ 69a Abs. 1 UrhG). In der Praxis bedeutet das: Der Quellcode Ihrer App ist automatisch durch das Urheberrecht geschützt, und zwar ohne Registrierung. Auch andere eigenständige Inhalte Ihrer App, wie Grafiken, Icons, Sounds oder Texte, genießen Urheberrechtsschutz, sobald sie geschaffen sind.

Schutzumfang von Quellcode und Funktionalität

Urheberrechtlicher Schutz von UI/UX-Design

Tipp: Verlassen Sie sich beim UI-Design nicht allein aufs Urheberrecht, da die Hürden für Schutz hoch sind. Ziehen Sie ergänzende Maßnahmen wie Designregistrierungen (siehe unten) in Betracht, um das Look & Feel Ihrer App zu schützen. Auch Piktogramme können urheberrechtlich geschützt sein, wenn sie ausreichend eigenständig sind.

Patente und Gebrauchsmuster: Technische Funktionen schützen

Das Patentrecht kann softwarebezogene Erfindungen schützen, jedoch nur, wenn ein technischer Charakter vorliegt. Reine Software-Ideen oder Geschäftsmethoden sind in Europa nicht patentierbar, wohl aber technische Lösungen, die mittels Software umgesetzt werden (Stichwort „computerimplementierte Erfindungen“). Patente und das kleine Patent (Gebrauchsmuster) kommen also nur in Frage, wenn Ihre App ein technisches Problem auf technischer Weise löst – etwa ein neuartiges Verschlüsselungsverfahren, eine effiziente Bildverarbeitungsmethode o. Ä. Die Anforderungen sind hoch und das Prüfungsverfahren aufwendig.

Wenn Ihr App-Konzept jedoch eine echte technische Innovation beinhaltet, kann eine Patentanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder europäischen Patentamt sinnvoll sein. Ein erteiltes Patent gewährt bis zu 20 Jahre Monopolschutz, ein Gebrauchsmuster (ohne Prüfungsverfahren) bis zu 10 Jahre.

Wichtig: Da Software-Funktionen an sich urheberrechtlich frei nachprogrammierbar sind, stellt ein Patent faktisch die einzige Möglichkeit dar, Funktionalitäten exklusiv zu schützen – aber eben nur bei echter technischer Erfindungshöhe. Prüfen Sie also kritisch, ob Ihr Feature patentwürdig ist; konsultieren Sie im Zweifel einen Patentanwalt. Beachten Sie auch, dass Patentideen veröffentlicht werden und so der Konkurrenz bekannt werden; halten Sie während der Entwicklung Neuheiten vertraulich (→ NDA).

Für die meisten Apps von Startups spielen Patente keine große Rolle, da App-Ideen oft geschäftlich innovativ sind, aber nicht technisch neu genug. Falls doch ein Patent erteilt wurde, kann ein Copycat, der die patentierte technische Lehre nutzt, effektiv verboten werden. Andernfalls dürfen Wettbewerber dieselben Funktionen anbieten – etwa durch eigenständiges Programmieren – solange sie keine geschützten technischen Lösungen oder Marken verletzen.

Designrecht: Schutz der visuellen Gestaltung Ihrer App

Neben dem Urheberrecht gibt es das eingetragene Design (früher Geschmacksmuster), das speziell die äußere Erscheinungsform eines Produkts schützt. Für Apps relevant ist insbesondere das Screen-Design (grafische Benutzeroberflächen, Icons, Layouts) und ggf. Hardware-Design (falls Sie ein eigenes Gerät haben). Ein Designschutz entsteht nur durch Anmeldung beim DPMA oder EUIPO (EU-weites Design) – er ist also ein Registerrecht ähnlich wie Marken oder Patente.

Tipp: Nutzen Sie das Designrecht, um unique Visuals Ihrer App rechtlich greifbar zu machen. Die Anmeldung ist vergleichsweise günstig (ca. 70€ beim DPMA) und schnell. Denken Sie daran, Designs spätestens innerhalb 12 Monaten nach Erstveröffentlichung anzumelden (Neuheitsschonfrist), sonst gilt das eigene Design als bekannt. Für internationalen Schutz bieten sich EU-Designs oder Haager Registrierungen an.

Markenrecht: Schutz von App-Namen, Logos und Markenauftritt

Markennamen und Logos sind oft das Erste, was Copycats imitieren, um vom Erfolg einer App zu profitieren. Hier greift das Markenrecht (MarkenG): Es schützt Kennzeichen, die im geschäftlichen Verkehr genutzt werden, vor Verwechslung. Eine eingetragene Marke beim DPMA gewährt ein ausschließliches Recht an einem bestimmten Namen oder Logo für bestimmte Waren/Dienstleistungen. Für Apps sind typischerweise Warenklasse 9 (Software) und Dienstleistungsklassen (z.B. Kl. 42 Software-as-a-Service) relevant.

Hinweis: Markenrechtlich geschützt sind in Deutschland auch Unternehmenskennzeichen durch bloße Benutzung im geschäftlichen Verkehr (§ 5 MarkenG). Das heißt, wenn Ihre App bzw. Ihr Startup bereits unter einem bestimmten Namen am Markt bekannt ist, genießt dieser Name eventuell bereits Schutz ohne Eintragung, insbesondere regional oder branchenspezifisch. Allerdings ist der Nachweis und Umfang solcher Benutzungsmarken unsicher. Für Startups empfiehlt sich daher klar die präventive Registrierung. Ebenso können Domain-Namen streitig werden, wenn ein Copycat eine ähnliche Internetadresse wählt – hier hilft ebenfalls ein Markenrecht oder das Titelschutzrecht (für App-Titel ggf. relevant, falls als Werktitel angesehen).

Zwischenfazit: Durch Urheber-, Marken- und Designrecht können Sie wesentliche Elemente Ihrer App – Code, Content, Name, Logo, Design – absichern. Doch was ist, wenn ein Konkurrent alles Legal Mögliche nachahmt, ohne formell ein Schutzrecht zu verletzen? Hier lohnt ein Blick ins Wettbewerbsrecht.

Unlauterer Wettbewerb (UWG): Nachahmungsschutz für Apps nach § 4 Nr. 3 UWG

Das UWG, speziell § 4 Nr. 3 UWG, bietet einen ergänzenden Leistungsschutz gegen unlautere Nachahmungen Ihrer App. Dieser greift ein, wenn zwar kein spezielles Schutzrecht (Urheberrecht, Marke, Patent etc.) verletzt ist, die Kopie aber unter bestimmten Umständen als wettbewerbswidrig gilt. Im Wettbewerbsrecht gilt grundsätzlich: Nachahmung gehört zum erlaubten Wettbewerb, solange sie fair bleibt. Verboten ist die Nachahmung nur, wenn sie auf eine der in § 4 Nr. 3 UWG genannten unlauteren Weisen erfolgt:

Wichtig zu verstehen: § 4 Nr. 3 UWG schützt nicht die Idee oder den Leistungserfolg an sich, sondern verbietet nur die unfaire Art und Weise der Nachahmung. Imitation ist zulässig, solange sie nicht zu Verwechslungen führt, keinen fremden Ruf ausnutzt und auf legalem Weg erfolgt. Zudem setzt der UWG-Nachahmungsschutz voraus, dass Ihre App bereits auf dem Markt ist und eine gewisse Eigenart besitzt (sie muss sich in ihrer konkreten Gestaltung von anderen Produkten so abheben, dass das Publikum sie einem bestimmten Ursprung zuordnen kann) – man spricht von wettbewerblicher Eigenart. Gewöhnliche, stark standardisierte Apps ohne besondere Merkmale werden hier weniger Schutz beanspruchen können.

Beispiel: Ihre App hat ein einzigartiges Feature-Set oder ein unverwechselbares Design, das am Markt Alleinstellungsmerkmal ist (wettbewerbliche Eigenart). Ein Konkurrent bringt eine App heraus, die eins zu eins Ihre Besonderheiten übernimmt. Falls dabei keine Verwechslungsgefahr besteht (anderer Name, anderes Design), wäre das rein wettbewerblich gesehen zunächst erlaubt (Nachahmungsfreiheit). Falls der Nachahmer jedoch nur dank unlauterer Mittel (z.B. geklautem Code) so schnell kopieren konnte, oder er mit seinem Auftritt bewusst Verwirrung stiftet, greift § 4 Nr. 3 UWG und Sie können dagegen vorgehen.

👉 Praxis-Tipp: Wenn Sie eine ähnliche App auf den Markt bringen möchten, vermeiden Sie die drei „roten Tücher“ des UWG: Sorgen Sie für ausreichende Differenzierung, sodass keine Verwechslungsgefahr besteht (anderes Branding/UI). Nutzen Sie nicht den Namen oder Ruf des Konkurrenten zu Ihrem Vorteil (kein Trittbrettfahrermarketing) und beschaffen Sie sich alle Infos ehrlich (kein Datenklau, nur erlaubte Reverse-Engineering-Methoden). Dann bewegen Sie sich in der Regel im grünen Bereich der Nachahmungsfreiheit.

Technische Aspekte im Copycat-Fall: UI/UX, Features und APIs

Abschließend beleuchten wir noch einmal die im Fokus stehenden technischen Nachahmungen und ordnen sie in die oben genannten Rechtsbereiche ein:

Checkliste: Schutzmaßnahmen für App-Anbieter (Praxisratgeber)

Wie können Sie Ihre App proaktiv vor Copycats schützen? Hier eine Checkliste wichtiger Schritte und Überlegungen:

Checkliste: Rechtssicher eine ähnliche App entwickeln (Dos & Don’ts)

Nicht nur Originalentwickler, sondern auch Nachahmer wollen Rechtssicherheit. Vielleicht planen Sie, ein bewährtes App-Konzept neu aufzulegen oder als „Me-Too-Produkt“ in den Markt einzutreten. Diese Praxis ist legal möglich – erfolgreiche Unternehmen wie Rocket Internet haben bewiesen, dass Copycat-Strategien funktionieren – doch man muss Fallstricke meiden. Beachten Sie folgende Punkte, um kein juristisches Minenfeld zu betreten:

Wer diese Punkte beherzigt, kann sich im Fahrwasser großer App-Ideen bewegen, ohne in rechtliche Untiefen zu geraten. Viele erfolgreiche Apps waren nicht die Ersten ihrer Art, sondern haben ein bestehendes Konzept verbessert – „Besser gut kopiert als schlecht selbst erfunden“ lautet ein Sprichwort. Solange das Kopieren fair bleibt und eigene Innovationsleistungen erkennbar sind, steht das Recht auf Ihrer Seite.

Was tun, wenn Ihre App kopiert wurde? – Konkrete Handlungsanleitung

Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kann es passieren: Sie entdecken im App-Store oder Web eine Anwendung, die Ihrer zum Verwechseln ähnlich sieht. Was nun? Bewahren Sie Ruhe und gehen Sie systematisch vor. Folgende Schritte haben sich in der Praxis bewährt:

  1. Beweise sichern: Dokumentieren Sie gründlich, was kopiert wurde. Machen Sie Screenshots der Copycat-App (Interface, Logo, Beschreibung im Store), notieren Sie sich den Entwickler/Anbieter, Veröffentlichungsdaten, evtl. Kundenbewertungen, die auf Verwechslungen hindeuten. Wenn Ihre App betroffen ist, archivieren Sie auch Ihren eigenen Quellcode und Designs, um später Original und Kopie vergleichen zu können. Dieser Faktencheck ist enorm wichtig als Grundlage für alle weiteren Schritte.
  2. Schnelle Einschätzung vornehmen: Prüfen Sie intern oder mit Vertrauten: Welche Rechte von Ihnen könnten verletzt sein? Ist es eher eine Markenrechtsfrage (Name/Logo geklaut)? Liegt eine Urheberrechtsverletzung vor (Texte, Bilder, Code übernommen)? Oder geht es um eine UWG-Konstellation (Look & Feel imitiert, Verwechslung möglich)? Diese Einschätzung hilft, den richtigen Hebel zu finden. Falls Sie bereits einen Anwalt des Vertrauens haben, ziehen Sie ihn früh hinzu.
  3. Mit dem Copycat kontaktieren (optional): In einigen Fällen kann ein direktes, ruhiges Gespräch mit dem Nachahmer sinnvoll sein – etwa, wenn es sich um einen bekannten Kollegen handelt oder ein kleinerer Entwickler, der sich möglicherweise gar keiner Schuld bewusst ist. Bitten Sie um Klärung: Oft lässt sich auf diesem kurzen Dienstweg z.B. eine freiwillige Änderung des Namens oder Designs erreichen. Vorsicht: Bleiben Sie sachlich, vermeiden Sie wütende Vorwürfe. Notieren Sie sich das Gesprächsergebnis. Wenn der Copycat unbekannt oder uneinsichtig ist, überspringen Sie diesen Schritt und gehen Sie juristisch vor.
  4. Anwaltliche Abmahnung aussprechen: In Deutschland ist der übliche Weg zur Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen die Abmahnung. Ein Anwalt formuliert dabei ein Schreiben an den Verletzer, benennt die Rechtsverletzungen (mit Rechtsgrundlagen, z.B. §§ 14 MarkenG, 97 UrhG oder § 8 UWG i.V.m. § 4 Nr. 3 UWG) und fordert ihn auf, binnen kurzer Frist die beanstandeten Handlungen einzustellen. Meist wird eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung beigelegt, die der Verletzer unterschreiben soll. Darin verpflichtet er sich, die Verstöße nicht zu wiederholen, andernfalls zahlt er eine Vertragsstrafe. Warum Abmahnung? Sie bietet die Chance, den Konflikt schnell und außergerichtlich zu lösen. Zudem muss der Unterlegene in einem Gerichtsverfahren oft die Kosten tragen – zeigen Sie sich kooperativ, erhöhen Sie Ihre Chancen, diese Kosten ersetzt zu bekommen. Urheberrechtliche Abmahnungen können komplex sein. Tipp: Lassen Sie die Abmahnung von einem Fachanwalt für IT-Recht verfassen, um Formfehler zu vermeiden.
  5. Einstweilige Verfügung (wenn Eile geboten): Wenn die Kopie akuten Schaden anrichtet – z.B. Ihre Marktanteile sofort auffrisst oder Ihr Ruf nachhaltig gefährdet ist – zögern Sie nicht, gerichtliche Schritte einzuleiten. Mit Hilfe eines Anwalts können Sie beim zuständigen Landgericht eine einstweilige Verfügung beantragen. Das geht oft innerhalb weniger Tage bis weniger Wochen und kann dem Copycat gerichtlich verbieten, seine App weiter zu vertreiben (oder den strittigen Namen/das Logo weiter zu nutzen), und zwar schon bevor es zum ausführlichen Gerichtsverfahren kommt. Voraussetzung ist, dass Ihr Anspruch schlüssig dargelegt wird und die Angelegenheit dringlich ist (üblich: innerhalb von 1–2 Monaten nach Kenntnis des Verstoßes sollte man den Eilantrag stellen, um keine Dringlichkeit zu verlieren). Eine Verfügung verschafft Ihnen rasch Ruhe, muss aber ggf. in einem Hauptsacheverfahren bestätigt werden.
  6. Hauptsacheklage: Parallel oder nach einer Abmahnung/EV kann eine Unterlassungs- und Schadensersatzklage folgen. Hier wird in einem normalen Gerichtsprozess umfassend über die Rechte verhandelt. Schadensersatz kommt in Betracht, wenn Ihnen durch die Kopie ein finanzieller Schaden entstanden ist (entgangene Gewinne, Lizenzanalogie etc.). Die Höhe ist oft schwer zu beziffern, aber zumindest die Abmahnkosten können meist ersetzt verlangt werden. In krassen Fällen (z.B. systematischer Diebstahl von Quellcode) kommen auch strafrechtliche Schritte in Betracht – etwa Strafanzeige wegen Urheberrechts- oder Geschäftsgeheimnisverletzung – was Druck auf den Copycat ausüben kann.
  7. Plattformen informieren: Erfolgt die Verbreitung der Copycat-App über Drittplattformen (App Store, Google Play, GitHub etc.), nutzen Sie auch deren Meldeverfahren. Apple und Google etwa haben Formulare für Trademark Infringement oder Copyright Takedown. Legen Sie Ihre Schutzrechtsdokumente (Markenurkunde, Screenshot des geschützten Inhalts) bei. Bei klaren Fällen reagieren Plattformbetreiber oft schnell und entfernen die beanstandete App, um Haftung zu vermeiden. Dies kann besonders effektiv sein, um weitere Downloads kurzfristig zu stoppen – ersetzt aber nicht die langfristige Lösung via Unterlassungserklärung oder Urteil. Unberechtigte Sperrungen von Social Media Accounts können ebenfalls thematisiert werden.
  8. Öffentlichkeitsarbeit (behutsam): Je nach Situation kann es sinnvoll sein, die Kunden zu informieren – etwa via Social Media oder Blogbeitrag – dass eine Nachahmer-App nicht von Ihnen stammt, um Verwechslungen vorzubeugen. Halten Sie solche Statements sachlich und rechtlich einwandfrei (keine üble Nachrede). Ziel ist, die Markenidentität Ihrer App zu schützen („nur Apps unter unserem Entwickleraccount stammen wirklich von uns“). Dies ist ein weicher Schritt und sollte mit Bedacht eingesetzt werden, um keinen PR-Streit vom Zaun zu brechen.

Grundsätzlich gilt: Scheuen Sie sich nicht, professionelle Hilfe hinzuzuziehen. Gerade bei dreisten Copycats, die eine direkte Verwechslungsgefahr schaffen, kommt man ohne anwaltliche Unterstützung kaum aus. Experten im IT-Recht können schnell einschätzen, welche Rechtsgrundlage am erfolgversprechendsten ist und kennen das Vorgehen (Abmahnung, Gericht) genau. Zwar kostet das Geld – aber ungebremster Ideenklau kann Ihr Business existenziell gefährden, da ist ein konsequentes Vorgehen meist lohnend. In jedem Fall sollten Sie kühl kalkulieren: Welchen Schaden richtet der Nachahmer an, und welche Kosten sind Sie bereit zu investieren, um ihn zu stoppen? Oft hilft schon die Drohung mit rechtlichen Schritten, um kleinere Nachahmer abzuschrecken. Bei größeren Auseinandersetzungen wägen Sie das Prozessrisiko mit Ihrem Anwalt ab.

Fazit

Copycat-Apps sind im Software-Business eine Realität – völligen Schutz vor Nachahmern gibt es nicht, aber sehr wohl wirksame rechtliche Werkzeuge, um Ihr geistiges Eigentum und Ihre Marktposition zu verteidigen. Entscheidend ist, die Grenze zwischen erlaubter Inspiration und unlauterer Kopie zu kennen. Urheberrecht schützt Ihren Code und kreativ gestaltete Inhalte, nicht aber allgemeine Ideen oder Funktionen. Marken- und Designrechte sichern Ihren App-Namen, Ihr Logo und die optische Erscheinung. Und das Wettbewerbsrecht (UWG) springt ein, wenn jemand in dreister Weise Ihr Produkt imitiert und dadurch Verwechslung stiftet, Rufschatten wirft oder mit schmutzigen Tricks arbeitet.

Für App-Entwickler und Startups heißt das: Nutzen Sie präventiv alle Schutzmöglichkeiten – von der Markenanmeldung bis zur Geheimhaltung – und behalten Sie den Markt im Blick. Schaffen Sie eigenständige Assets, die rechtlich greifbar sind (einprägsamer Name, originelles Design, eigener Content). So erhöhen Sie die Hürde für Nachahmer. Gleichzeitig bleiben Sie agil: In der schnelllebigen IT-Welt ist Innovationsgeschwindigkeit oft der beste Abwehrzauber gegen Copycats.

Für Nachahmer mit guten Absichten gilt: Orientieren Sie sich, aber kopieren Sie nicht blind. Bieten Sie Mehrwert und Differenzierung, statt nur zu klauen. Freier Wettbewerb erlaubt viel – solange Sie fair spielen und fremde Rechte respektieren, können auch „zweite Gewinner“ erfolgreich sein, ohne juristisch baden zu gehen.

Am Ende belebt Konkurrenz zwar das Geschäft, doch dreiste App-Plagiate sind kein Kavaliersdelikt. Wer davon betroffen ist, sollte seine Ansprüche kennen und durchsetzen. Dann wird schnell klar: Innovation schlägt Imitation – notfalls auch vor Gericht.

Häufig gestellte Fragen

Sind Ideen für Apps in Deutschland rechtlich geschützt?
Nein, abstrakte Ideen oder Geschäftsmodelle sind als solche nicht geschützt. Nur die konkrete Umsetzung einer App, die eine nötige Schöpfungshöhe oder Unterscheidungskraft besitzt, kann rechtlichen Schutz genießen.
Was genau schützt das Urheberrecht bei einer App?
Das Urheberrecht schützt den Quellcode der App als persönliche geistige Schöpfung. Auch andere eigenständige Inhalte wie Grafiken, Icons, Sounds oder Texte sind geschützt. Die Funktionalität oder bloße Bedienlogiken sind jedoch nicht urheberrechtlich geschützt.
Kann das UI/UX-Design einer App urheberrechtlich geschützt werden?
Ja, aber nur, wenn es eine persönliche geistige Schöpfung darstellt und genügend Individualität in der Anordnung und Gestaltung der visuellen Elemente aufweist. Rein funktionale oder branchenübliche Designbestandteile sind in der Regel nicht schützbar.
Wie kann ich den Namen und das Logo meiner App schützen?
App-Namen und Logos können durch eine Markenanmeldung beim DPMA geschützt werden. Dies gewährt ein ausschließliches Recht für bestimmte Waren und Dienstleistungen und schützt vor Verwechslung durch ähnliche Kennzeichen.
Welche Rolle spielt das Designrecht beim Schutz von Apps?
Das Designrecht schützt die äußere Erscheinungsform eines Produkts, insbesondere das Screen-Design, grafische Benutzeroberflächen, Icons und Layouts von Apps. Voraussetzung ist, dass das Design neu und eigenartig ist.