Das Wichtigste in Kürze
- Das Kammergericht Berlin fordert eine vollständige, ladungsfähige Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl) in Widerrufserklärungen.
- Eine Postfachanschrift ist nicht ausreichend.
- Fehlende oder unzureichende Adressangaben können Abmahnungen nach sich ziehen und verhindern, dass die Widerrufsfrist für Verbraucher beginnt.
- Unternehmen sollten ihre Widerrufsbelehrungen umgehend prüfen und anpassen, um rechtliche Risiken zu vermeiden.
Ladungsfähige Adresse in der Widerrufserklärung: KG Berlin präzisiert Anforderungen
Zum Thema „ladungsfähige Adresse“ habe ich in diesem Blog bereits verschiedene Inhalte veröffentlicht. Dies betrifft Angaben im Impressum, wo ein Postfach beispielsweise nicht ausreicht, aber auch die Bedingungen für die Verwendung eines Künstlernamens im Impressum. Letzteres ist auch für Streamer und Influencer relevant.
Nun hat das Kammergericht Berlin eine wichtige Entscheidung zur Adresse in einer Widerrufserklärung getroffen.
Die Entscheidung des Kammergerichts Berlin zur ladungsfähigen Adresse
- Straße
- Hausnummer
- Postleitzahl
Diese Anforderung weicht von den Regelungen ab, die vor dem 11. Juni 2010 für Widerrufsbelehrungen galten.
Rechtlicher Hintergrund: Informationspflichten bei Widerrufserklärungen
Gemäß Art. 247 § 6 Abs. 2 S. 1 EGBGB sind im Vertrag neben der Frist für die Ausübung eines Widerrufsrechts nach § 495 BGB auch Angaben zu „anderen Umständen für die Erklärung des Widerrufs“ zu machen.
Hierzu zählt nach allgemeiner Auffassung unter anderem die Mitteilung, wem gegenüber und auf welchem Weg der Widerruf erklärt werden kann.
Folgen unzureichender Adressangaben
Fehlen diese erforderlichen Angaben, stellt dies nicht nur einen potenziellen Abmahngrund dar. Viel gravierender ist, dass in einem solchen Fall die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt.
Verbraucher können somit Verträge widerrufen und bereits gezahlte Geldbeträge zurückfordern, bis der Eintritt einer Verwirkung oder sonstige Gründe dies verhindern.
Fazit
Die Entscheidung des Kammergerichts Berlin unterstreicht die Wichtigkeit einer korrekten und vollständigen ladungsfähigen Adresse in Widerrufserklärungen. Unternehmen sollten ihre Dokumente entsprechend prüfen und anpassen, um rechtliche Risiken und den Verlust von Ansprüchen zu vermeiden.