Heute ging ein spannendes Interview mit mir online, welche der die “ZAP – Zeitschrift für die Anwaltspraxis” veröffentlicht hat. Die Zeitschrift richtet sich vor allem an Praktiker bei den Rechtsanwaltskollegen.
Im Interview wurden vor allem Fragen zur Computerspielbranche aber auch meinem Alltag als Gamesanwalt gestellt.
Konkretes Beispiel: Was sind klassische Aufgaben eines Juristen, der Gaming-Firmen berät oder die Entwicklung eines Spiels begleitet?
Klassische Fälle sind neben der Gründung von Start-up-Entwicklern und deren Begleitung bei staatlichen Fördermechanismen vor allem, dass man sogenannte Publishingverträge erstellt. Dies um gerade international auch präsent zu sein, es geht um den Vertrieb und das Marketing rund um ein Spiel und um die Nutzungsrechte. Ein Spieleentwickler, der nur Deutschland als Absatzmarkt ansieht, kann nicht überleben, vor allem nicht im Bereich der Mobilspiele. Bei Spieleentwicklern deckt man dann meist die gesamte Bandbreite von Kooperations- bis Arbeitsverträgen ab. Es geht später aber auch um Merchandising bzw. Lizenzen, wenn beispielsweise bekannte Figuren aus einem Spiel vermarktet werden.
Das vollständige Interview gibt es hier.