• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw
No Result
View All Result

No products in the cart.

  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
  • Wissen
  • Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profil
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
      • Abmelden
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • Abmelden
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
  • Wissen
  • Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profil
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
      • Abmelden
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • Abmelden
    • FAQ Shop
No Result
View All Result
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Fake-Rechnungen mit falscher IBAN – Was tun, wenn man auf Betrüger reingefallen ist?

13. June 2024
in Sonstiges
Reading Time: 3 mins read
A A
0
3 format2003

In meiner Kanzlei häufen sich die Fälle, in denen Mandanten Opfer von Überweisungsbetrug geworden sind und auf gefälschte Rechnungen mit manipulierter IBAN hereingefallen sind. Oft ist es meiner Erfahrung nach so, dass die Versender durch schlechte IT gehackt werden und korrekt erstellte Rechnungen direkt auf dem Server der Versender verändert und versendet werden. Häufig enthalten diese Rechnungen einen Hinweis wie “Oh, entschuldigen Sie, nehmen Sie diese Rechnung…” oder “diesen Vertrag”. Dies führt – anders als vom OLG Karlsruhe im Urteil vom 27.07.2023 (Az. 19 U 83/22) vorgegeben – eventuell eher zu einer Haftung des Versenders.

Das Urteil des OLG Karlsruhe – ein Einzelfall?

Das OLG Karlsruhe hat in seinem Urteil vom 27.07.2023 (Az. 19 U 83/22) entschieden, dass der Käufer auch dann zahlen muss, wenn er auf eine gefälschte Rechnung mit falscher IBAN überwiesen hat. In dem Fall ging es um den Kauf eines Gebrauchtwagens. Der Verkäufer hatte zunächst eine korrekte Rechnung geschickt, kurz darauf erhielt der Käufer aber eine zweite E-Mail mit geänderter Bankverbindung. Er überwies auf dieses Konto und stand am Ende ohne Auto und Geld da.Das OLG sah den Käufer in der Pflicht, die Echtheit der zweiten E-Mail zu prüfen. Eine Erfüllung der Kaufpreisschuld sei durch die Überweisung auf das falsche Konto nicht eingetreten.

Ist das immer so? Muss man doppelt zahlen?

Meiner Erfahrung nach lässt sich dieses Urteil nicht verallgemeinern. Ob der Rechnungsempfänger noch einmal zahlen muss, hängt stark vom Einzelfall ab. Entscheidend ist, wie plausibel die gefälschte Rechnung war und ob der Empfänger die Manipulation hätte erkennen können und müssen.Es ist zwar richtig, dass durch die Zahlung auf das falsche Konto keine Erfüllung der Kaufpreisschuld eintritt, da es sich um eine Bringschuld handelt. Allerdings können durchaus Ansprüche gegen den vermeintlich gehackten Versender bestehen, je nachdem, wie gut dieser seine IT-Systeme geschützt hat und ob ihn eine Mitschuld an dem Hack trifft.

Weitere Fälle von Überweisungsbetrug

Überweisungsbetrug ist leider ein weit verbreitetes Phänomen. Die Betrüger setzen dabei auf verschiedene Maschen:

  • CEO-Fraud: Hier geben sich die Täter als hochrangige Führungskraft aus und weisen Mitarbeiter an, dringende Überweisungen zu tätigen.
  • Fake-Rechnungen von Lieferanten: Hacker dringen in E-Mail-Server von Lieferanten ein und versenden gefälschte Rechnungen.
  • Romance Scam: Über Dating-Plattformen erschleichen sich Betrüger das Vertrauen ihrer Opfer und bitten dann um Geld.
  • Phishing: Per E-Mail oder SMS werden Bankkunden auf gefälschte Webseiten gelockt, wo sie ihre Zugangsdaten preisgeben sollen.

Was tun, wenn man auf Fake-Rechnung reingefallen ist?

Wer bemerkt, dass er auf eine gefälschte Rechnung gezahlt hat, sollte schnell handeln:

  • Informieren Sie sofort Ihre Bank und versuchen Sie eine Rücküberweisung zu veranlassen. Leider ist dies nach den SEPA-Regeln oft nicht mehr möglich, wenn die Überweisung bereits ausgeführt wurde.
  • Erstatten Sie in jedem Fall Strafanzeige bei der Polizei. Dies kann in Kombination mit einem Nachforschungsantrag bei der Bank unter Umständen zur Sicherstellung des Geldes führen.
  • Dokumentieren und sichern Sie alle Beweise, insbesondere die E-Mail-Korrespondenz.
  • Informieren Sie den tatsächlichen Rechnungssteller und schildern Sie den Sachverhalt.
  • Lassen Sie sich anwaltlich beraten. Ein Anwalt kann prüfen, ob Sie noch einmal zahlen müssen und ob Ansprüche gegen den Versender bestehen.

Ich berate Sie gerne – Vereinbaren Sie jetzt einen Termin!

Sind auch Sie Opfer von Überweisungsbetrug geworden und auf eine Fake-Rechnung hereingefallen? Wissen Sie nicht, was Sie jetzt tun sollen? Ich berate Sie gerne zu Ihren Handlungsmöglichkeiten und vertrete Ihre Interessen gegenüber dem Rechnungssteller.Eine erste Einschätzung Ihres Falls können Sie ganz einfach über mein Calendly-Tool buchen. In einem 15-minütigen Telefonat schildern Sie mir Ihren Fall und ich gebe Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung. Den Link dazu finden Sie direkt hier auf meiner Webseite.Für eine tiefergehende Beratung vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin in meiner Kanzlei. Mit der Velevo GmbH & Co KG habe ich zudem einen starken Partner an meiner Seite, um mögliche IT-Schwachstellen bei Ihnen oder Ihrem Rechnungssteller zu analysieren und so Ihre Position zu stärken.Eine Prüfung lohnt sich auf jeden Fall und ich kann Ihnen dabei helfen. Melden Sie sich einfach unter info@itmedialaw.com oder über das Kontaktformular auf meiner Webseite. Gemeinsam finden wir eine Lösung! Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen und Ihnen in Ihrer schwierigen Situation zur Seite zu stehen.

 

Tags: BankBeratungE-MailHaftungKarlsruheMailMitarbeiterolgRechnungServerUrteil
Next Post
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

Generalanwalt beim EuGH zur Zulässigkeit von Cheat-Software

Lego brick still protected as a design patent

Advocate General at the ECJ on the admissibility of cheat software

Leave a Reply Cancel reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *

Produkte

  • Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments 5,99 € Original price was: 5,99 €.0,00 €Current price is: 0,00 €.
  • KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt 9,99 €
  • Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen 0,00 €
  • Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen 99,99 €
  • Schriftsätze und Verträge mit KI – Intensivkurs am 16.09.2025 Schriftsätze und Verträge mit KI – Intensivkurs am 16.09.2025 416,50 €
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Social icon element need JNews Essential plugin to be activated.
No Result
View All Result
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
  • Wissen
  • Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profil
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
      • Abmelden
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • Abmelden
    • FAQ Shop
Kostenlose Kurzberatung