• Beratungsschwerpunkte
  • |
  • Über Marian Härtel
  • |
  • Meine Prinzipien
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • info@itmedialaw.com
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
  • en English
  • de Deutsch
  • Über mich
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Mehr als nur Rechtsanwalt
      • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Videoreihe – über mich
      • Warum ein Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
      • Prinzipien als Rechtsanwalt
      • Focus auf Startups
      • Nerd und Rechtsanwalt
      • Idealer Partner
      • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Über die Kanzlei
      • Netzwerk an Experten
      • Schnell und flexibel erreichbar
      • Agile und leane Kanzlei
      • Team: Saskia Härtel
      • Preisübersicht
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Sonstige Informationen
      • Einwilligungen widerrufen
      • Privatsphäre-Einstellungen ändern
      • Historie der Privatsphäre-Einstellungen
      • Datenschutzerklärung
    • Testimonials
    • Impressum
  • Leistungen
    • Beratungsschwerpunkte
      • Begleitung bei der Gründung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung im E-Commerce
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Streamer und Influencer
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Arbeitsschwerpunkte
      • Games- und Esportrecht
        • Esport. Was ist das?
      • Unternehmensrecht
      • IT/IP-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
        • Influencer & Streamer
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zu DLT und Blockchain
        • Blockchain Übersicht
      • Investmentberatung
      • KI und SaaS
  • Artikel/News
    • Aktuelle Artikel
    • Langartikel / Guides
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Recht im Internet
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Onlinehandel
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • Steuerrecht
    • Kanzlei News
    • Sonstiges
  • Videos/Podcasts
    • Videos
    • Podcast
      • ITMediaLaw Podcast
      • ITMediaLaw Kurz-Podcast
  • Wissensdatenbank
  • Kontakt
Kurzberatung
  • Über mich
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Mehr als nur Rechtsanwalt
      • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Videoreihe – über mich
      • Warum ein Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
      • Prinzipien als Rechtsanwalt
      • Focus auf Startups
      • Nerd und Rechtsanwalt
      • Idealer Partner
      • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Über die Kanzlei
      • Netzwerk an Experten
      • Schnell und flexibel erreichbar
      • Agile und leane Kanzlei
      • Team: Saskia Härtel
      • Preisübersicht
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Sonstige Informationen
      • Einwilligungen widerrufen
      • Privatsphäre-Einstellungen ändern
      • Historie der Privatsphäre-Einstellungen
      • Datenschutzerklärung
    • Testimonials
    • Impressum
  • Leistungen
    • Beratungsschwerpunkte
      • Begleitung bei der Gründung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung im E-Commerce
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Streamer und Influencer
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Arbeitsschwerpunkte
      • Games- und Esportrecht
        • Esport. Was ist das?
      • Unternehmensrecht
      • IT/IP-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
        • Influencer & Streamer
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zu DLT und Blockchain
        • Blockchain Übersicht
      • Investmentberatung
      • KI und SaaS
  • Artikel/News
    • Aktuelle Artikel
    • Langartikel / Guides
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Recht im Internet
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Onlinehandel
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • Steuerrecht
    • Kanzlei News
    • Sonstiges
  • Videos/Podcasts
    • Videos
    • Podcast
      • ITMediaLaw Podcast
      • ITMediaLaw Kurz-Podcast
  • Wissensdatenbank
  • Kontakt
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
Home Sonstiges

Können Verträge mit KI erstellt werden?

7. März 2023
in Sonstiges
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
man g13664ee72 1920
Wichtigste Punkte
  • Mandanten suchen nach kosteneffizienten Alternativen in der Vertragsgestaltung.
  • Künstliche Intelligenz (KI) bietet Vorteile in der Vertrags­erstellung, wie Präzision und Kosteneffizienz.
  • Fehlerhafte oder unvollständige Verträge können zu ernsten rechtlichen Konsequenzen führen.
  • Mandanten sollten Kenntnisse im Vertragsrecht haben oder einen erfahrenen Anwalt hinzuziehen.
  • KI-Modelle sind abhängig von der Qualität der verwendeten Daten.
  • Die menschliche Intuition und Erfahrung sind durch KI nicht ersetzbar.
  • KI kann die Arbeit erleichtern, aber Feedback und Kommunikation mit Anwälten sind entscheidend.

Einleitung

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Einleitung
2. KI zur Erstellung von Verträgen nutzen?
3. Ergebnis

In der aktuellen Zeit suchen viele Mandanten nach kosteneffizienten Alternativen, um ihre Verträge zu gestalten und zu überprüfen. Die Verwendung von KI in der Vertragsgestaltung scheint in diesem Zusammenhang eine attraktive Option zu sein, da sie schneller und kosteneffizienter ist als die Zusammenarbeit mit spezialisierten Rechtsanwälten.

Allerdings sollten Mandanten vorsichtig sein, bevor sie auf KI ausweichen, insbesondere wenn sie nicht über ausreichende Kenntnisse im Vertragsrecht verfügen. Denn obwohl KI eine Vielzahl von Vorteilen bietet, können fehlerhafte oder unvollständige Verträge zu ernsthaften rechtlichen Konsequenzen führen und damit langfristig teurer sein als die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Anwalt.

KI zur Erstellung von Verträgen nutzen?

Die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Vertragsgestaltung hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Die Vorteile liegen auf der Hand: KI kann schnell und kosteneffizient große Mengen an Verträgen erstellen und bietet eine hohe Präzision und Genauigkeit bei der Formulierung von Klauseln. Allerdings birgt die Verwendung von KI auch Risiken, besonders für Mandanten, die nicht über ausreichende Kenntnisse im Vertragsrecht verfügen. Auf der einen Seite kann KI dabei helfen, Zeit und Kosten zu sparen, indem sie repetitive und zeitaufwändige Aufgaben übernimmt. Durch die Automatisierung von Vertragsgenerierung und -überprüfung kann eine höhere Effizienz erreicht werden, was insbesondere für Unternehmen mit hohem Vertragsvolumen von Vorteil ist. Auch die Präzision der KI-Generierung kann eine höhere Qualität der Verträge garantieren.

Allerdings ist es wichtig zu beachten, dass KI-Generierung nur so gut ist wie die Daten, die sie verwendet. Wenn die KI-Modelle unzureichend oder fehlerhaft sind, können auch die Verträge, die sie generieren, fehlerhaft sein. Dies kann sich auf die rechtliche Wirksamkeit des Vertrags auswirken und möglicherweise erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Ein weiteres Risiko besteht darin, dass KI möglicherweise nicht in der Lage ist, alle relevanten Aspekte einer Vereinbarung zu berücksichtigen. Verträge enthalten oft komplexe Klauseln, die von verschiedenen rechtlichen und faktischen Aspekten abhängen. Wenn eine solche Klausel von der KI-Generierung nicht berücksichtigt wird, kann dies schwerwiegende Konsequenzen haben.

Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass Mandanten sich vor der Verwendung von KI in der Vertragsgestaltung ausreichend über die relevanten rechtlichen und faktischen Aspekte der betreffenden Vereinbarung informieren. Hierfür sollten sie entweder über die erforderlichen Kenntnisse im Vertragsrecht verfügen oder sich von einem Anwalt beraten lassen, der über das notwendige Fachwissen verfügt. In jedem Fall sollten Mandanten sicherstellen, dass die von der KI-Generierung erstellten Verträge von einem erfahrenen Anwalt überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vertragsnormen stehen. Wenn Mandanten nicht über ausreichende Kenntnisse im Vertragsrecht verfügen, sollten sie einen Anwalt hinzuziehen, der in der Lage ist, die KI-generierten Verträge gründlich zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.

Insgesamt bietet die Verwendung von KI in der Vertragsgestaltung zweifellos viele Vorteile, aber sie birgt auch Risiken. Mandanten sollten daher sicherstellen, dass sie über ausreichende Kenntnisse im Vertragsrecht verfügen oder die Unterstützung eines erfahrenen Anwalts in Anspruch nehmen, um sicherzustellen, dass ihre Verträge korrekt und wirksam sind.

Ergebnis

Als Rechtsanwalt habe ich in den letzten Monaten intensiv KI-Tools getestet, die bei der Vertragsgenerierung und -überprüfung helfen sollen. Meine Erfahrung hat gezeigt, dass KI-Generatoren tatsächlich für die grundlegende Generierung von Texten hilfreich sein können. Sie können Zeit sparen und die Arbeit erleichtern, indem sie das Schreiben von Verträgen automatisieren.

Allerdings sollten Mandanten und andere Nutzer von KI-Generatoren beachten, dass das Ergebnis der KI-Generatoren nur dann verwendet werden sollte, wenn man selbst genug Erfahrung und Kenntnis hat, um zu beurteilen, ob das Ergebnis korrekt und ausreichend ist. Die KI-Generatoren sind nicht in der Lage, menschliche Intuition und Erfahrung zu ersetzen. Es ist wichtig zu betonen, dass KI-Generatoren Inhalte nur halluzinieren und daher nur als Arbeitserleichterung genutzt werden sollten. Ein Anwalt kann nicht durch eine Maschine ersetzt werden, da der Prozess der Vertragsgestaltung und -prüfung auch eine regelmäßige Feedbackmöglichkeit und Kommunikation mit einem Anwalt erfordert. Nur so können individuelle Anforderungen und Bedürfnisse eines Mandanten berücksichtigt werden.

Insgesamt ist die Verwendung von KI-Generatoren in der Vertragsgestaltung und -überprüfung eine vielversprechende Technologie, die in Zukunft noch weiter ausgebaut werden wird. Trotzdem sollten Mandanten und Nutzer von KI-Generatoren vorsichtig sein und sicherstellen, dass sie über ausreichende Kenntnisse im Vertragsrecht verfügen, um die generierten Verträge zu beurteilen. Es bleibt festzuhalten, dass KI-Generatoren die Erfahrung eines erfahrenen Anwalts nicht ersetzen können, sondern nur ergänzen und unterstützen können.

Tags: GesetzeKIModelTestUrteileVerträgeVertragsrecht

Beliebte Beträge

Schlechtes WLAN im Urlaub? Reisepreisminderung!

Schlechtes WLAN im Urlaub? Reisepreisminderung!
22. Juli 2019

Das Thema WLAN beschäftigt Menschen auch im Urlaub und somit auch Gerichte, wenn sich über Minderungen des Reisepreises gestritten wird....

Mehr lesenDetails

Werkvertrag vs. Dienstvertrag: Was Sie im Bereich IT, Software und Esports wissen müssen

Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages
22. September 2023

Einleitung: Warum der richtige Vertragstyp entscheidend ist In der Welt der Verträge gibt es viele Grauzonen, die oft zu Verwirrung...

Mehr lesenDetails

Fake-Rechnungen mit falscher IBAN – Was tun, wenn man auf Betrüger reingefallen ist?

Fake-Rechnungen mit falscher IBAN – Was tun, wenn man auf Betrüger reingefallen ist?
13. Juni 2024

In meiner Kanzlei häufen sich die Fälle, in denen Mandanten Opfer von Überweisungsbetrug geworden sind und auf gefälschte Rechnungen mit...

Mehr lesenDetails

CEOTECC/SEOTECC: Anbieter überzieht Selbstständige und Unternehmen weiter mit Klagen

CEOTECC/SEOTECC: Anbieter überzieht Selbstständige und Unternehmen weiter mit Klagen
30. Januar 2024

Als Rechtsanwalt, der sich üblicherweise auf konkrete Rechtsfragen in den Bereichen IT-Recht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht konzentriert, widme ich mich in...

Mehr lesenDetails

Der ‚Letter of Intent‘ entmystifiziert: Der Unterschied zwischen LOI und MOU

Der ‚Letter of Intent‘ entmystifiziert: Der Unterschied zwischen LOI und MOU
22. Juni 2023

Ein "Letter of Intent" (LOI) oder ein "Memorandum of Understanding" (MOU)? Diese Begriffe haben wir alle schon einmal gehört, aber...

Mehr lesenDetails

Wie man eigene Brettspiele entwickelt, ohne gegen Urheberrechte zu verstoßen.

Wie man eigene Brettspiele entwickelt, ohne gegen Urheberrechte zu verstoßen.
29. Dezember 2022

Welche Gesetze sollte man beachten, um gegen keine Urheberrechte zu verstoßen? In Deutschland ist das Urheberrecht durch ein komplexes Thema....

Mehr lesenDetails

Die 5 Auslegungsregeln für Verträge, die jeder kennen sollte!

Die 5 Auslegungsregeln für Verträge, die jeder kennen sollte!
5. Januar 2023

Regel Nr. 1: Zweifel sollten immer zu Lasten des Verwenders gehen Die erste der fünf Auslegungsregeln, die jeder kennen sollte,...

Mehr lesenDetails

Wann kommt endlich der BGH in Sachen FernUSG und Coaching-Verträge zum Zug?

BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
6. September 2024

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in einem aktuellen Urteil (OLG Stuttgart, Urteil v. 01.08.2024 - 4 U 101/24) einen Coaching-Vertrag wegen...

Mehr lesenDetails

Was ist eigentlich eine IP? In der Games, Musik und Film-Industrie!

Was ist eigentlich eine IP? In der Games, Musik und Film-Industrie!
28. Juli 2023

In der heutigen digitalen Welt stolpern wir oft über den Begriff "IT/IP" (Informationstechnologie/Intellectual Property). Dieser Begriff bezieht sich auf das...

Mehr lesenDetails

5,0 60 reviews

  • Avatar Mikael Hällgren ★★★★★ vor einem Monat
    I got fantastic support from Marian Härtel. He managed to get my wrongfully suspended Instagram account restored. He was … Mehr incredibly helpful the whole way until the positive outcome. Highly recommended!
  • Avatar Lennart Korte ★★★★★ vor 2 Monaten
    Ich kann Herrn Härtel als Anwalt absolut weiterempfehlen! Sein Service ist erstklassig – schnelle Antwortzeiten, effiziente … Mehr Arbeit und dabei sehr kostengünstig, was für Startups besonders wichtig ist. Er hat für mein Startup einen Vertrag erstellt, und ich bin von seiner professionellen und zuverlässigen Arbeit überzeugt. Klare Empfehlung!
  • Avatar R.H. ★★★★★ vor 3 Monaten
    Ich kann Hr. Härtel nur empfehlen! Er hat mich bei einem Betrugsversuch einer Krypto Börse rechtlich vertreten. Ich bin sehr … Mehr zufrieden mit seiner engagierten Arbeit gewesen. Ich wurde von Anfang an kompetent, fair und absolut transparent beraten. Trotz eines zähen Verfahrens und einer großen Börse als Gegner, habe ich mich immer sicher und zuversichtlich gefühlt. Auch die Schnelligkeit und die sehr gute Erreichbarkeit möchte ich an der Stelle hoch loben und nochmal meinen herzlichsten Dank aussprechen! Daumen hoch mit 10 Sternen!
  • Avatar P! Galerie ★★★★★ vor 4 Monaten
    Herr Härtel hat uns äusserst kompetent in einen lästigen Fall mit META betreut. Er war effizient, beharrlich, aber auch mit … Mehr uns geduldig. Menschlich top, bis wir am Ende Dank ihm erfolgreich zum Ziel gekommen sind. Können wir wärmstens empfehlen. Und nochmals danke. P.H.
  • Avatar Mosaic Mask Studio ★★★★★ vor 5 Monaten
    Die Kanzlei ist immer ein verlässlicher Partner bei der Sichtung und Bearbeitung von Verträgen in der IT Branche. Es ist … Mehr stets ein professioneller Austausch auf Augenhöhe.
    Die Ergebnisse sind auf hohem Niveau und haben die interessen unsers Unternehmens immer bestmöglich wiedergespiegelt.
    Vielen Dank für die sehr gute Zusammenarbeit.
  • Avatar Philip Lucas ★★★★★ vor 8 Monaten
    Wir haben Herrn Härtel für unser Unternehmen konsultiert und sind äußerst zufrieden mit seiner Arbeit. Von Anfang an hat … Mehr er einen überaus kompetenten Eindruck gemacht und sich als ein sehr angenehmer Gesprächspartner erwiesen. Seine fachliche Expertise und seine verständliche und zugängliche Art im Umgang mit komplexen Themen haben uns überzeugt. Wir freuen uns auf eine langfristige und erfolgreiche Zusammenarbeit!
  • Avatar Doris H. ★★★★★ vor 10 Monaten
    Herr Härtel hat uns bezüglich eines Telefonvertrags beraten und vertreten. Wir waren mit seinem Service sehr zufrieden. Er … Mehr hat stets schnell auf unsere E-mails und Anrufe reagiert und den Sachverhalt einfach und verständlich erklärt. Wir würden Herrn Härtel jederzeit wieder beauftragen.Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung
  • Avatar Philipp Skaar ★★★★★ vor 8 Monaten
    Als kleines inhabergeführtes Hotel sehen wir uns ab und dann (bei sonst weit über dem Durchschnitt liegenden Bewertungen) … Mehr der Herausforderung von aus der Anonymität heraus agierenden "Netz-Querulanten" gegenüber gestellt. Herr Härtel versteht es außerordentlich spür- und feinsinnig, derartige - oftmals auf Rufschädigung ausgerichtete - Bewertungen bereits im Keim, also außergerichtlich, zu ersticken und somit unseren Betrieb vor weiteren Folgeschäden zu bewahren. Seine Umsetzungsgeschwindigkeit ist beeindruckend, seine bisherige Erfolgsquote = 100%.Ergo: Unsere erste Adresse zur Abwehr von geschäftsschädigenden Angriffen aus dem Web.
  • ●
  • ●
  • ●
  • ●

Video-Galerie

Wann ist eine doppelte Holdingstruktur sinnvoll?
Wann ist eine doppelte Holdingstruktur sinnvoll?
Sunset-Klauseln im Influencer-Management: Rechtliche Fallstricke und Tipps
Sunset-Klauseln im Influencer-Management: Rechtliche Fallstricke und Tipps
KI Generierte Videos - Fluch oder Segen?
KI Generierte Videos – Fluch oder Segen?
e1b22941 8541 4953 98a5 7858790f09a7 20191530

Schutzschrift

29. März 2025

Definition und Zweck der Schutzschrift Die Schutzschrift ist ein vorbeugendes, schriftliches Verteidigungsmittel, das potenzielle Antragsgegner vorsorglich bei Gerichten einreichen können,...

Mehr lesenDetails
Hamburger Brauch

Hamburger Brauch

26. Juni 2023
Arbitrageklausel

Arbitrageklausel

9. November 2024
Providerhaftung

Providerhaftung

15. Oktober 2024
Binding Corporate Rules

Binding Corporate Rules

15. Oktober 2024

Podcast Folgen

Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

19. April 2025

In dieser Episode wird die rechtliche Einordnung von virtuellen Mitarbeitenden und KI-Influencern im Marketing untersucht. Der Fokus liegt auf den...

Rechtliche Herausforderungen im Gaming-Universum: Ein Leitfaden für Entwickler, Esportler und Gamer

Was wird 2025 für Startups juristisch bringen? Chancen? Risiken?

24. Januar 2025

In dieser spannenden Episode des itmedialaw-Podcasts tauchen wir tief in die rechtlichen Entwicklungen ein, die die Startup-Welt im Jahr 2025...

Web3, Blockchain und Recht – Eine kritische Bestandsaufnahme

Web3, Blockchain und Recht – Eine kritische Bestandsaufnahme

25. September 2024

  In dieser aufschlussreichen Episode des ITmedialaw-Podcasts wird ein tiefgehender Blick auf die Schnittstelle von Web3, Blockchain-Technologie und Recht geworfen....

Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

25. September 2024

In dieser persönlichen und fesselnden Episode taucht der erfahrene IT- und Medienrechtsanwalt tief in die Grauzone seiner beruflichen Tätigkeit ein....

  • Home
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • AGB
  • Agile und leane Kanzlei
  • Idealer Partner
  • Kontaktaufnahme
  • Videos
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen?

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Kontaktaufnahme
  • Leistungen
    • Unternehmensgründung
    • Beratungsschwerpunkte
    • Influencer und Streamer
    • Beratung E-Commerce
    • DLT und Blockchain
    • Games-Recht
    • Beratung Agenturen
    • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht: Von der Gründung bis zur Strukturierung
    • Kryptowährungen, Blockchain und Games
    • Investmentberatung
    • Speakertätigkeit
    • Legal Compliance
    • Gesellschaftsrecht
    • Vertragserstellung
  • Informationen
    • Über mich
    • Agile und leane Kanzlei
    • Focus auf Startups
    • Meine Prinzipien
    • Alltag IT-Rechtsanwalt?
    • Wie helfe ich Mandanten?
    • Rechtsanwalt und Berater?
    • Gründung bis Erfolg
    • Wie helfe ich?
    • Team: Saskia Härtel
    • Testimonials
    • Impressum
  • Videos
    • Videoreihe – über mich
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Shorts
    • Drittanbietervideos
    • Podcast Format
    • Sonstige Videos
  • Wissensdatenbank
  • Podcast
  • Blogposts
    • Aktuelle Artikel
    • Lange Artikel / Ausführungen
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • EU-Recht
    • Gesellschaftsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • Steuerrecht
    • Intern
    • Sonstiges
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung