• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
esport and the concept of sport let it stay

Datenschutz im Esport

10. Dezember 2024
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

BGH: FRAND-Einwand scheitert an fehlender Lizenzwilligkeit

28. Januar 2026
marianregel

InformationCheck.de ist live: Nebenprojekt für quellenbasierte Einordnung von Social-Media-Behauptungen

22. Januar 2026
DPMA

Bezahlte Mods, Fan-Guidelines und EULA: Wann Monetarisierung möglich ist

21. Januar 2026
Ist ein 8jähriger als Esport Spieler zulässig?

LOI, Term Sheet, MoU, für Startups oft bindend?

20. Januar 2026
Was ist eigentlich eine IP? In der Games, Musik und Film-Industrie!

Freelancer bezahlt, Rechte trotzdem nicht bekommen?

19. Januar 2026
Affiliate-Links bei Streamern und Influencern

Vergleichsseiten als SEO-Trick

16. Januar 2026
Reverse Vesting

Vesting, Good Leaver, Bad Leaver – warum fehlende Regelungen Startups teuer zu stehen kommen

15. Januar 2026
ai generated g63ed67bf8 1280

KI-Richtlinie für Agenturen und externe Dienstleister

14. Januar 2026
KI-generierte Musik in Filmen, Games und auf Streaming-Plattformen

KI-generierte Musik in Filmen, Games und auf Streaming-Plattformen

13. Januar 2026
Cold Contacting auf LinkedIn: Aktuelles Urteil des OLG Hamm und was es für Sie bedeutet

LinkedIn Avatare („AI Avatars“) im Unternehmens- und Marketingeinsatz

12. Januar 2026
Key Learnings aus meinem Vortrag: Navigieren durch die komplexe Welt der KI und des Rechts

Nach dem OLG-Hamburg-Urteil: Best Practices für KI-Anbieter

20. Dezember 2025
Kryptowert

Verloren nach Kryptobetrug? – Technisch-rechtliche Symbiose als Rettungsanker

17. Dezember 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

Russmedia (EuGH C-492/23): Wenn „Host Provider“ plötzlich Verantwortliche sind

15. Dezember 2025
Achtung mit Black Friday Werbung!

Firmennamen schützen: Domainrecht, Markenrecht und Namensrecht in Deutschland

11. Dezember 2025
ai generated g63ed67bf8 1280

Urheberrecht und KI-Training vor Hamburger Gerichten

11. Dezember 2025
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Britische Anbieter, deutscher Gerichtsstand

10. Dezember 2025
LogoRechteck

LawOMate startet in den Alphatest: Legal Automation wird zur Infrastruktur

3. Dezember 2025
EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

2. Dezember 2025
Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

1. Dezember 2025
Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

28. November 2025
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Datenschutz im Esport

Wie Teams und Veranstalter DSGVO-konform agieren können

10. Dezember 2024
in Recht und Esport
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
esport and the concept of sport let it stay

Der Esport hat sich in den letzten Jahren zu einer globalen Industrie entwickelt, die nicht nur Millionen von Fans begeistert, sondern auch große Mengen an Daten generiert. Von Spielerstatistiken über Gesundheitsdaten bis hin zu persönlichen Informationen der Teilnehmer – die Verarbeitung dieser Daten ist ein zentraler Bestandteil des Esports. Doch genau hier lauern Herausforderungen: Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt hohe Anforderungen an den Umgang mit personenbezogenen Daten. Teams, Veranstalter und Organisationen müssen sicherstellen, dass sie diese Vorgaben einhalten, um rechtliche Risiken zu vermeiden und das Vertrauen ihrer Akteure zu gewinnen.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Warum Datenschutz im Esport so wichtig ist
2. Pflichten nach der DSGVO: Was Teams und Veranstalter beachten müssen
2.1. Zweckbindung der Datenverarbeitung
2.2. Informationspflichten
2.3. Schutzmaßnahmen
2.4. Einwilligung
3. Datenschutz in Verträgen: Worauf Teams und Veranstalter achten sollten
3.1. Lizenzvereinbarungen
3.2. Auftragsverarbeitungsverträge
3.3. Vergütungsmodelle
4. Praktische Maßnahmen für DSGVO-Konformität
5. Fazit: Datenschutz als Erfolgsfaktor im Esport
5.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • Esport hat sich zu einer globalen Industrie entwickelt, die Daten in großem Umfang generiert.
  • Die DSGVO stellt hohe Anforderungen an den Umgang mit personenbezogenen Daten im Esport.
  • Ein Verstoß gegen die DSGVO kann erhebliche Konsequenzen, einschließlich Bußgeldern, nach sich ziehen.
  • Teams müssen den rechtlichen Anforderungen der DSGVO durch klare Prozesse und Einwilligungen gerecht werden.
  • Vertragliche Regelungen sind notwendig, um die Nutzung von Leistungs- und Gesundheitsdaten zu regeln.
  • Praktische Maßnahmen für DSGVO-Konformität umfassen die Benennung eines Datenschutzbeauftragten.
  • Der Schutz personenbezogener Daten stärkt das Vertrauen und den Erfolg im Esport.

In diesem Beitrag wird erläutert, welche datenschutzrechtlichen Anforderungen im Esport gelten, warum DSGVO-Konformität für Teams und Veranstalter essenziell ist und welche Maßnahmen ergriffen werden können, um diese zu erfüllen. Praxisnahe Beispiele zeigen, wie Datenschutz im Esport effektiv umgesetzt werden kann.

Warum Datenschutz im Esport so wichtig ist

Im Esport werden eine Vielzahl personenbezogener Daten verarbeitet – von Namen und Geburtsdaten der Spieler über Accountnamen bis hin zu sensiblen Leistungs- und Gesundheitsdaten. Diese Daten sind nicht nur für die Organisation von Turnieren relevant, sondern auch für Trainingsanalysen, Sponsorenberichte oder die Vermarktung der Spieler. Besonders problematisch wird es, wenn Gesundheitsdaten wie Herzfrequenzen oder Stresslevel erfasst werden, da diese als besonders schützenswerte Daten gemäß Art. 9 DSGVO gelten.

Ein Verstoß gegen die DSGVO kann erhebliche Konsequenzen haben – von Bußgeldern bis hin zu Schadensersatzforderungen durch betroffene Spieler. Gleichzeitig ist Datenschutz ein Vertrauensfaktor: Spieler und Teams erwarten, dass ihre Daten sicher verarbeitet werden und nicht ohne ihre Zustimmung weitergegeben werden. Für Veranstalter und Organisationen bedeutet dies, dass sie klare Prozesse etablieren müssen, um den Anforderungen der DSGVO gerecht zu werden.

Pflichten nach der DSGVO: Was Teams und Veranstalter beachten müssen

Die DSGVO legt zahlreiche Pflichten für Verantwortliche fest, die personenbezogene Daten verarbeiten. Für Teams und Veranstalter im Esport sind insbesondere folgende Aspekte relevant:

Zweckbindung der Datenverarbeitung

Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie ursprünglich erhoben wurden. Wenn beispielsweise Leistungsdaten eines Spielers für ein Turnier erfasst wurden, dürfen diese nach dem Turnier nicht ohne Weiteres an Sponsoren oder Analysten weitergegeben werden.

Beispiel:
Ein Veranstalter speichert die Accountnamen der Spieler zur Organisation eines Turniers. Nach Abschluss des Turniers möchte er diese Daten an einen Sponsor weitergeben. Dies wäre ohne die ausdrückliche Einwilligung der Spieler ein Verstoß gegen die DSGVO.

Informationspflichten

Verantwortliche müssen betroffene Personen umfassend über die Verarbeitung ihrer Daten informieren. Dazu gehört unter anderem die Angabe des Verarbeitungszwecks, der Speicherdauer und der Empfänger der Daten.

Beispiel:
Ein Teammanager erfasst Gesundheitsdaten seiner Spieler zur Optimierung des Trainingsplans. Die Spieler müssen darüber informiert werden, welche Daten erfasst werden, wie lange sie gespeichert bleiben und wer Zugriff darauf hat.

Schutzmaßnahmen

Teams und Veranstalter müssen sicherstellen, dass personenbezogene Daten vor unbefugtem Zugriff geschützt sind – etwa durch Verschlüsselung oder sichere Serverstrukturen.

Beispiel:
Ein Turnierveranstalter speichert Teilnehmerdaten in einer Cloud-Lösung. Um DSGVO-konform zu handeln, muss sichergestellt sein, dass die Cloud-Anbieter entsprechende Sicherheitsstandards einhalten und ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen wurde.

Einwilligung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten bedarf in vielen Fällen der Einwilligung der betroffenen Person. Diese muss freiwillig, spezifisch und eindeutig sein.

Beispiel:
Ein Team möchte Leistungsdaten seiner Spieler an einen Sponsor weitergeben. Hierfür ist eine klare Einwilligung jedes einzelnen Spielers erforderlich – eine allgemeine Zustimmung im Vertrag reicht nicht aus.

Datenschutz in Verträgen: Worauf Teams und Veranstalter achten sollten

Ein häufiges Problem im Esport sind unzureichende vertragliche Regelungen zum Datenschutz. Sowohl zwischen Spielern und Organisationen als auch zwischen Organisationen und Dritten (z. B. Sponsoren oder Analysten) fehlen oft klare Vereinbarungen zur Nutzung personenbezogener Daten.

Lizenzvereinbarungen

Spieler sollten vertraglich regeln lassen, wie ihre Leistungs- und Gesundheitsdaten genutzt werden dürfen – etwa ob diese an Dritte weitergegeben oder kommerziell verwertet werden können.

Beispiel:
Ein Spieler stimmt zu, dass seine Leistungsdaten für Trainingsanalysen genutzt werden dürfen, nicht jedoch für Marketingzwecke eines Sponsors. Ohne eine solche Regelung könnten die Daten ohne Zustimmung des Spielers verwendet werden.

Auftragsverarbeitungsverträge

Wenn Dritte wie Analysten oder Sponsoren Zugriff auf personenbezogene Daten erhalten, muss ein Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen werden, um die Verantwortlichkeiten klar zu regeln.

Beispiel:
Ein Turnierveranstalter beauftragt einen externen Dienstleister mit der Analyse von Spielerdaten. Der Vertrag muss sicherstellen, dass der Dienstleister die Daten nur im Rahmen des Auftrags verarbeitet und geeignete Sicherheitsmaßnahmen trifft.

Vergütungsmodelle

Spieler sollten prüfen, ob sie an den Einnahmen beteiligt werden können, die durch die Nutzung ihrer Daten erzielt werden – etwa durch Sponsorenverträge oder den Verkauf von Analysedaten.

Beispiel:
Ein Team verkauft Leistungsdaten seiner Spieler an einen Wettanbieter. Ohne eine entsprechende Regelung im Vertrag gehen die Einnahmen vollständig an das Team – zum Nachteil der Spieler.

Praktische Maßnahmen für DSGVO-Konformität

Um DSGVO-konform zu agieren, sollten Teams und Veranstalter folgende Maßnahmen umsetzen:

1. Datenschutzbeauftragten benennen: Wenn regelmäßig große Mengen personenbezogener Daten verarbeitet werden (z. B. bei großen Turnieren), ist ein Datenschutzbeauftragter erforderlich.
2. Verarbeitungsverzeichnis führen: Alle Verarbeitungstätigkeiten sollten dokumentiert werden – inklusive Zweckbindung, Speicherdauer und Sicherheitsmaßnahmen.
3. Datenschutzerklärungen erstellen: Klare Datenschutzerklärungen sollten auf Websites oder in Verträgen bereitgestellt werden.
4. Schulungen durchführen: Mitarbeiter sollten regelmäßig geschult werden, um Datenschutzverstöße zu vermeiden.
5. Technische Maßnahmen implementieren: Verschlüsselung von sensiblen Daten oder Zwei-Faktor-Authentifizierung können das Risiko von Datenschutzverletzungen minimieren.

 

Fazit: Datenschutz als Erfolgsfaktor im Esport

Datenschutz ist kein Hindernis für den Erfolg im Esport – vielmehr bietet er eine Chance, das Vertrauen von Spielern und Partnern zu stärken. Teams und Veranstalter können durch klare Regelungen und transparente Prozesse nicht nur rechtliche Risiken minimieren, sondern auch ihre Professionalität unter Beweis stellen.

Als Rechtsanwalt mit Erfahrung im Bereich IT-Recht unterstütze ich dabei, individuelle Lösungen für den Datenschutz im Esport zu entwickeln – sei es durch maßgeschneiderte Verträge oder praxisorientierte Beratung zur DSGVO-Konformität. Denn am Ende zählt vor allem eines: Der Schutz der persönlichen Daten aller Beteiligten schafft Vertrauen und legt den Grundstein für nachhaltigen Erfolg in einer wachsenden Branche!

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Weitere spannende Blogposts

BGH entscheidet zur Auskunftspflicht von YouTube

YouTube: Was tun bei Urheberrechts-Erpressungen?
14. Dezember 2020

Der unter anderem für Urheberrechtssachen zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass Betreiber einer Videoplattform keine E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder...

Mehr lesenDetails

Webseitenbetreiber haften für Datenverarbeitung von Like-Buttons

Facebook-Seiten, Datenschutz und der 1. August 2019
29. Juli 2019

Schon Ende letzten Jahres hatte ich darüber berichtet, dass der Generalanwalt des EuGH diesem empfohlen hatte, zu entscheiden, dass ein...

Mehr lesenDetails

Durchsuchungen in Fällen der „Google Fonts“-Abmahnungen

Durchsuchungen in Fällen der „Google Fonts“-Abmahnungen
3. Januar 2023

In einem Verfahren gegen zwei Beschuldigte – einen 53-jährigen Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Berlin und dessen 41-jährigen Mandanten, dem angeblichen...

Mehr lesenDetails

Eine kleine Anekdote für den Abend

Eine kleine Anekdote für den Abend
5. Juli 2023

Guten Abend, liebe Leserinnen und Leser! Heute möchte ich Ihnen eine kleine Anekdote erzählen, anstatt wie üblich einen abstrakten Rechtsfall...

Mehr lesenDetails

Angebot: Referendar für die Rechtsanwalts- oder Wahlstation gesucht

Angebot: Referendar für die Rechtsanwalts- oder Wahlstation gesucht
17. Juni 2019

Aktuell biete ich wieder eine Position für einen Rechtsreferendar in Berlin, der Interesse hat, seine Rechtsanwaltsstation oder - alternativ -...

Mehr lesenDetails

Wie Unternehmen die rechtlichen Rahmenbedingungen der digitalen Transformation meistern

Wie Unternehmen die rechtlichen Rahmenbedingungen der digitalen Transformation meistern
27. Januar 2023

Die digitale Transformation ist eines der meistdiskutierten Themen der Gegenwart. Sie stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen und Chancen, die es...

Mehr lesenDetails

LG Köln zur Haftung von Hotelbildern auf Buchungsplattform

Urheberrecht
22. Februar 2023

Das Landgericht Köln hat vor kurzem ein spannendes Urteil zur Frage der Haftung eines Hoteliers gefällt, wenn dieser ein Fotos...

Mehr lesenDetails

Esporteinrichtungen und Alkohol?

Esporteinrichtungen und Alkohol?
17. Juli 2019

Auch wenn Esportler eher die Energydrink-Konsumenten sind, so fragen sich Locations wie Esportbars oder LAN-Arenen durchaus, ob es möglich ist,...

Mehr lesenDetails

Abrufübertragungsrecht im digitalen Raum: Streaming, § 19a UrhG und Lizenzierung

Abrufübertragungsrecht im digitalen Raum: Streaming, § 19a UrhG und Lizenzierung
6. August 2025

Kurzüberblick: Das Abrufübertragungsrecht wird seit Jahren als Begriff verwendet, um die On-Demand-Übertragung von Werken im Internet zu beschreiben. Dogmatisch ist...

Mehr lesenDetails
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
Sonstiges

BGH: FRAND-Einwand scheitert an fehlender Lizenzwilligkeit

28. Januar 2026

Mit Urteil vom 27. Januar 2026 (KZR 10/25) hat der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs eine Patentverletzungsklage aus standardessenziellen Patenten (SEP) bestätigt...

Mehr lesenDetails
marianregel

InformationCheck.de ist live: Nebenprojekt für quellenbasierte Einordnung von Social-Media-Behauptungen

22. Januar 2026
DPMA

Bezahlte Mods, Fan-Guidelines und EULA: Wann Monetarisierung möglich ist

21. Januar 2026
Ist ein 8jähriger als Esport Spieler zulässig?

LOI, Term Sheet, MoU, für Startups oft bindend?

20. Januar 2026
Was ist eigentlich eine IP? In der Games, Musik und Film-Industrie!

Freelancer bezahlt, Rechte trotzdem nicht bekommen?

19. Januar 2026

Produkte

  • 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert 163,63 €

    inkl. MwSt.

  • Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit
    Bewertet mit 5.00 von 5

    geprüfte Gesamtbewertungen

    49,99 €

    inkl. MwSt.

  • Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt 9,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

17. November 2024

In dieser Episode des ITmedialaw.com Podcasts dreht sich alles um die Bedeutung rechtlicher Beratung für Startups. Host Marian Härtel spricht...

Mehr lesenDetails
8315f1ef298eb54dfeed2f5e55c8b9da 1

Erste Testfolge des ITMediaLaw Podcast

26. August 2024
Juristische Trends für Startups 2025: Chancen und Herausforderungen

Juristische Trends für Startups 2025: Chancen und Herausforderungen

19. April 2025
Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

26. August 2024
Rechtskette beim Spieleentwickler

Rechtskette beim Spieleentwickler

19. April 2025

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung