• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
esport and the concept of sport let it stay

Datenschutz im Esport

10. Dezember 2024
KI-generierte Musik in Filmen, Games und auf Streaming-Plattformen

KI-generierte Musik in Filmen, Games und auf Streaming-Plattformen

13. Januar 2026
Cold Contacting auf LinkedIn: Aktuelles Urteil des OLG Hamm und was es für Sie bedeutet

LinkedIn Avatare („AI Avatars“) im Unternehmens- und Marketingeinsatz

12. Januar 2026
Kryptowert

Verloren nach Kryptobetrug? – Technisch-rechtliche Symbiose als Rettungsanker

17. Dezember 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

Russmedia (EuGH C-492/23): Wenn „Host Provider“ plötzlich Verantwortliche sind

15. Dezember 2025
Achtung mit Black Friday Werbung!

Firmennamen schützen: Domainrecht, Markenrecht und Namensrecht in Deutschland

11. Dezember 2025
ai generated g63ed67bf8 1280

Urheberrecht und KI-Training vor Hamburger Gerichten

11. Dezember 2025
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Britische Anbieter, deutscher Gerichtsstand

10. Dezember 2025
LogoRechteck

LawOMate startet in den Alphatest: Legal Automation wird zur Infrastruktur

3. Dezember 2025
EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

2. Dezember 2025
Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

1. Dezember 2025
Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

28. November 2025
Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

19. November 2025
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation

Vibecoding, Haftung und die Verantwortung von Agenturen beim Einsatz künstlicher Intelligenz

10. November 2025
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

Agile-Entwicklungsverträge in der Praxis

29. Oktober 2025
ChatGPT und Rechtsanwälte: Mitschnitte der Auftaktveranstaltung von Weblaw

Private KI-Nutzung im Unternehmen

24. Oktober 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

App-Käufe, In-App-Käufe und Umsatzsteuer

21. Oktober 2025
DSGVO

Was gehört in einen AVV? Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO

17. Oktober 2025
Smart Contracts in der Versicherungsbranche: Vertragsgestaltung und regulatorische Compliance für InsurTech-Startups

Werkvertrag vs. Dienstvertrag in Software-, KI- und Games-Projekten

15. Oktober 2025
Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf

Influencer-Vertrag: Leistungsbild, Rechte/Buyouts, Kennzeichnung und KI-Content

13. Oktober 2025
KI-Content für Abo-Plattformen

KI-Content für Abo-Plattformen

29. September 2025
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Datenschutz im Esport

Wie Teams und Veranstalter DSGVO-konform agieren können

10. Dezember 2024
in Recht und Esport
Lesezeit: 4 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
esport and the concept of sport let it stay

Der Esport hat sich in den letzten Jahren zu einer globalen Industrie entwickelt, die nicht nur Millionen von Fans begeistert, sondern auch große Mengen an Daten generiert. Von Spielerstatistiken über Gesundheitsdaten bis hin zu persönlichen Informationen der Teilnehmer – die Verarbeitung dieser Daten ist ein zentraler Bestandteil des Esports. Doch genau hier lauern Herausforderungen: Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt hohe Anforderungen an den Umgang mit personenbezogenen Daten. Teams, Veranstalter und Organisationen müssen sicherstellen, dass sie diese Vorgaben einhalten, um rechtliche Risiken zu vermeiden und das Vertrauen ihrer Akteure zu gewinnen.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Warum Datenschutz im Esport so wichtig ist
2. Pflichten nach der DSGVO: Was Teams und Veranstalter beachten müssen
2.1. Zweckbindung der Datenverarbeitung
2.2. Informationspflichten
2.3. Schutzmaßnahmen
2.4. Einwilligung
3. Datenschutz in Verträgen: Worauf Teams und Veranstalter achten sollten
3.1. Lizenzvereinbarungen
3.2. Auftragsverarbeitungsverträge
3.3. Vergütungsmodelle
4. Praktische Maßnahmen für DSGVO-Konformität
5. Fazit: Datenschutz als Erfolgsfaktor im Esport
5.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • Esport hat sich zu einer globalen Industrie entwickelt, die Daten in großem Umfang generiert.
  • Die DSGVO stellt hohe Anforderungen an den Umgang mit personenbezogenen Daten im Esport.
  • Ein Verstoß gegen die DSGVO kann erhebliche Konsequenzen, einschließlich Bußgeldern, nach sich ziehen.
  • Teams müssen den rechtlichen Anforderungen der DSGVO durch klare Prozesse und Einwilligungen gerecht werden.
  • Vertragliche Regelungen sind notwendig, um die Nutzung von Leistungs- und Gesundheitsdaten zu regeln.
  • Praktische Maßnahmen für DSGVO-Konformität umfassen die Benennung eines Datenschutzbeauftragten.
  • Der Schutz personenbezogener Daten stärkt das Vertrauen und den Erfolg im Esport.

In diesem Beitrag wird erläutert, welche datenschutzrechtlichen Anforderungen im Esport gelten, warum DSGVO-Konformität für Teams und Veranstalter essenziell ist und welche Maßnahmen ergriffen werden können, um diese zu erfüllen. Praxisnahe Beispiele zeigen, wie Datenschutz im Esport effektiv umgesetzt werden kann.

Warum Datenschutz im Esport so wichtig ist

Im Esport werden eine Vielzahl personenbezogener Daten verarbeitet – von Namen und Geburtsdaten der Spieler über Accountnamen bis hin zu sensiblen Leistungs- und Gesundheitsdaten. Diese Daten sind nicht nur für die Organisation von Turnieren relevant, sondern auch für Trainingsanalysen, Sponsorenberichte oder die Vermarktung der Spieler. Besonders problematisch wird es, wenn Gesundheitsdaten wie Herzfrequenzen oder Stresslevel erfasst werden, da diese als besonders schützenswerte Daten gemäß Art. 9 DSGVO gelten.

Ein Verstoß gegen die DSGVO kann erhebliche Konsequenzen haben – von Bußgeldern bis hin zu Schadensersatzforderungen durch betroffene Spieler. Gleichzeitig ist Datenschutz ein Vertrauensfaktor: Spieler und Teams erwarten, dass ihre Daten sicher verarbeitet werden und nicht ohne ihre Zustimmung weitergegeben werden. Für Veranstalter und Organisationen bedeutet dies, dass sie klare Prozesse etablieren müssen, um den Anforderungen der DSGVO gerecht zu werden.

Pflichten nach der DSGVO: Was Teams und Veranstalter beachten müssen

Die DSGVO legt zahlreiche Pflichten für Verantwortliche fest, die personenbezogene Daten verarbeiten. Für Teams und Veranstalter im Esport sind insbesondere folgende Aspekte relevant:

Zweckbindung der Datenverarbeitung

Daten dürfen nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie ursprünglich erhoben wurden. Wenn beispielsweise Leistungsdaten eines Spielers für ein Turnier erfasst wurden, dürfen diese nach dem Turnier nicht ohne Weiteres an Sponsoren oder Analysten weitergegeben werden.

Beispiel:
Ein Veranstalter speichert die Accountnamen der Spieler zur Organisation eines Turniers. Nach Abschluss des Turniers möchte er diese Daten an einen Sponsor weitergeben. Dies wäre ohne die ausdrückliche Einwilligung der Spieler ein Verstoß gegen die DSGVO.

Informationspflichten

Verantwortliche müssen betroffene Personen umfassend über die Verarbeitung ihrer Daten informieren. Dazu gehört unter anderem die Angabe des Verarbeitungszwecks, der Speicherdauer und der Empfänger der Daten.

Beispiel:
Ein Teammanager erfasst Gesundheitsdaten seiner Spieler zur Optimierung des Trainingsplans. Die Spieler müssen darüber informiert werden, welche Daten erfasst werden, wie lange sie gespeichert bleiben und wer Zugriff darauf hat.

Schutzmaßnahmen

Teams und Veranstalter müssen sicherstellen, dass personenbezogene Daten vor unbefugtem Zugriff geschützt sind – etwa durch Verschlüsselung oder sichere Serverstrukturen.

Beispiel:
Ein Turnierveranstalter speichert Teilnehmerdaten in einer Cloud-Lösung. Um DSGVO-konform zu handeln, muss sichergestellt sein, dass die Cloud-Anbieter entsprechende Sicherheitsstandards einhalten und ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen wurde.

Einwilligung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten bedarf in vielen Fällen der Einwilligung der betroffenen Person. Diese muss freiwillig, spezifisch und eindeutig sein.

Beispiel:
Ein Team möchte Leistungsdaten seiner Spieler an einen Sponsor weitergeben. Hierfür ist eine klare Einwilligung jedes einzelnen Spielers erforderlich – eine allgemeine Zustimmung im Vertrag reicht nicht aus.

Datenschutz in Verträgen: Worauf Teams und Veranstalter achten sollten

Ein häufiges Problem im Esport sind unzureichende vertragliche Regelungen zum Datenschutz. Sowohl zwischen Spielern und Organisationen als auch zwischen Organisationen und Dritten (z. B. Sponsoren oder Analysten) fehlen oft klare Vereinbarungen zur Nutzung personenbezogener Daten.

Lizenzvereinbarungen

Spieler sollten vertraglich regeln lassen, wie ihre Leistungs- und Gesundheitsdaten genutzt werden dürfen – etwa ob diese an Dritte weitergegeben oder kommerziell verwertet werden können.

Beispiel:
Ein Spieler stimmt zu, dass seine Leistungsdaten für Trainingsanalysen genutzt werden dürfen, nicht jedoch für Marketingzwecke eines Sponsors. Ohne eine solche Regelung könnten die Daten ohne Zustimmung des Spielers verwendet werden.

Auftragsverarbeitungsverträge

Wenn Dritte wie Analysten oder Sponsoren Zugriff auf personenbezogene Daten erhalten, muss ein Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen werden, um die Verantwortlichkeiten klar zu regeln.

Beispiel:
Ein Turnierveranstalter beauftragt einen externen Dienstleister mit der Analyse von Spielerdaten. Der Vertrag muss sicherstellen, dass der Dienstleister die Daten nur im Rahmen des Auftrags verarbeitet und geeignete Sicherheitsmaßnahmen trifft.

Vergütungsmodelle

Spieler sollten prüfen, ob sie an den Einnahmen beteiligt werden können, die durch die Nutzung ihrer Daten erzielt werden – etwa durch Sponsorenverträge oder den Verkauf von Analysedaten.

Beispiel:
Ein Team verkauft Leistungsdaten seiner Spieler an einen Wettanbieter. Ohne eine entsprechende Regelung im Vertrag gehen die Einnahmen vollständig an das Team – zum Nachteil der Spieler.

Praktische Maßnahmen für DSGVO-Konformität

Um DSGVO-konform zu agieren, sollten Teams und Veranstalter folgende Maßnahmen umsetzen:

1. Datenschutzbeauftragten benennen: Wenn regelmäßig große Mengen personenbezogener Daten verarbeitet werden (z. B. bei großen Turnieren), ist ein Datenschutzbeauftragter erforderlich.
2. Verarbeitungsverzeichnis führen: Alle Verarbeitungstätigkeiten sollten dokumentiert werden – inklusive Zweckbindung, Speicherdauer und Sicherheitsmaßnahmen.
3. Datenschutzerklärungen erstellen: Klare Datenschutzerklärungen sollten auf Websites oder in Verträgen bereitgestellt werden.
4. Schulungen durchführen: Mitarbeiter sollten regelmäßig geschult werden, um Datenschutzverstöße zu vermeiden.
5. Technische Maßnahmen implementieren: Verschlüsselung von sensiblen Daten oder Zwei-Faktor-Authentifizierung können das Risiko von Datenschutzverletzungen minimieren.

 

Fazit: Datenschutz als Erfolgsfaktor im Esport

Datenschutz ist kein Hindernis für den Erfolg im Esport – vielmehr bietet er eine Chance, das Vertrauen von Spielern und Partnern zu stärken. Teams und Veranstalter können durch klare Regelungen und transparente Prozesse nicht nur rechtliche Risiken minimieren, sondern auch ihre Professionalität unter Beweis stellen.

Als Rechtsanwalt mit Erfahrung im Bereich IT-Recht unterstütze ich dabei, individuelle Lösungen für den Datenschutz im Esport zu entwickeln – sei es durch maßgeschneiderte Verträge oder praxisorientierte Beratung zur DSGVO-Konformität. Denn am Ende zählt vor allem eines: Der Schutz der persönlichen Daten aller Beteiligten schafft Vertrauen und legt den Grundstein für nachhaltigen Erfolg in einer wachsenden Branche!

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Weitere spannende Blogposts

LG Düsseldorf: „Malle“ als Marke hat Rechtsbestand

Internationale Markenanmeldung beim WIPO
29. November 2019

Mit Urteil vom 29. November 2019 hat die 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf  entschieden, dass der Inhaber der...

Mehr lesenDetails

Verfassungsbeschwerde gegen Adblock-Urteil zurückgewiesen

Bundesverfassungsgericht: Recht auf Vergessen I
8. Oktober 2019

Das Bundesverfassungsgericht lehnte eine Verfassungsbeschwerde von Axel Springer gegen das Urteil des Bundesgerichtsgerichtshofes zur Klage von Axel Springer gegen den...

Mehr lesenDetails

Garantie und Hinweis auf Mängelhaftung

Online-Händler: Hinweis auf Mängelgewährleistung
3. April 2019

Wie ich schon oft schreibe, ist die Etablierung eines Onlinedienstes oder eines Onlineshops aktuell mit derart vielen Fallen und Abmahnrisiken...

Mehr lesenDetails

BGH ändert Rechtsprechung bzgl. Zugang der Unterlassungserklärung

BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
9. Januar 2023

Der BGH hat eine spannende Entscheidung zum Markenrecht gefällt. Laut der Entscheidung begründet eine neue Markenrechtsverletzung trotz strafbewehrter Unterlassungserklärung regelmäßig...

Mehr lesenDetails

EuGH-Urteile zu Schadensersatz bei Datenschutzverletzungen

Landgericht Frankfurt a.M. zum Recht auf Vergessenwerden
25. Juni 2024

Analyse der EuGH-Entscheidungen Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinen jüngsten Entscheidungen C-687/21 und C-340/21 wichtige Klarstellungen zum Schadensersatzanspruch nach...

Mehr lesenDetails

Notarielle Beurkundung bei Asset Deals: Ein Blick auf § 311b Abs. 3 BGB

Notarielle Beurkundung bei Asset Deals: Ein Blick auf § 311b Abs. 3 BGB
14. Juni 2023

Unternehmenskäufe gehören zum Tagesgeschäft in der gesellschaftsrechtlichen Beratung. Zwei Gestaltungsformen dominieren die Praxis: Asset Deal und Share Deal. Beide sind...

Mehr lesenDetails

Beratung zur Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen

Beratung zur Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen
14. April 2020

Homeoffice-Arbeitsplätze werden immer beliebter und werden aufgrund der Corona-Krise auch in der Bundesrepublik Deutschland zunehmen. Dabei gibt es jedoch zahlreiche...

Mehr lesenDetails

Die rechtliche Einordnung von Smart Contracts

Die rechtliche Einordnung von Smart Contracts
21. Dezember 2022

Einleitung – Definition und Begriffsverständnis Smart Contracts sind eine Form von automatisierten Vereinbarungen, die immer häufiger in unterschiedlichen Branchen und...

Mehr lesenDetails

EuGH: „Adresse“ ist nicht E-Mailadresse oder IP-Adresse

Das cvria-Logo kennzeichnet die Veröffentlichung von Verkaufsanzeigen und die Einstufung als Geschäftsinhaber.
14. Juli 2020

Bei  illegalem Hochladen eines Films auf YouTube kann der Rechtsinhaber nach der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums...

Mehr lesenDetails
KI-generierte Musik in Filmen, Games und auf Streaming-Plattformen
Sonstiges

KI-generierte Musik in Filmen, Games und auf Streaming-Plattformen

13. Januar 2026

KI-generierte Musik ist im professionellen Medien- und Games-Umfeld längst kein Experiment mehr. Produktionsfirmen, Game-Studios, Agenturen und Solo-Creator setzen KI-Tools ein,...

Mehr lesenDetails
Cold Contacting auf LinkedIn: Aktuelles Urteil des OLG Hamm und was es für Sie bedeutet

LinkedIn Avatare („AI Avatars“) im Unternehmens- und Marketingeinsatz

12. Januar 2026
Kryptowert

Verloren nach Kryptobetrug? – Technisch-rechtliche Symbiose als Rettungsanker

17. Dezember 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

Russmedia (EuGH C-492/23): Wenn „Host Provider“ plötzlich Verantwortliche sind

15. Dezember 2025
Achtung mit Black Friday Werbung!

Firmennamen schützen: Domainrecht, Markenrecht und Namensrecht in Deutschland

11. Dezember 2025

Produkte

  • Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 535,50 €

    inkl. MwSt.

  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €

    inkl. MwSt.

  • Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen 49,99 €

    inkl. MwSt.

  • Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments 5,99 € Ursprünglicher Preis war: 5,99 €0,00 €Aktueller Preis ist: 0,00 €.

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Influencer und Gaming: Rechtliche Herausforderungen in der digitalen Unterhaltungswelt

Influencer und Gaming: Rechtliche Herausforderungen in der digitalen Unterhaltungswelt

25. September 2024

In dieser fesselnden Folge nimmt Rechtsanwalt Marian Härtel die Zuhörer mit auf eine spannende Reise durch die dynamische Welt der...

Mehr lesenDetails
Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

Rechtliche Basics für Startup-Gründer – So startest du auf der sicheren Seite!

1. November 2024
Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

25. September 2024
8315f1ef298eb54dfeed2f5e55c8b9da 1

Erste Testfolge des ITMediaLaw Podcast

26. August 2024
KI im Rechtssystem: Auf dem Weg in eine digitale Zukunft der Justiz

KI im Rechtssystem: Auf dem Weg in eine digitale Zukunft der Justiz

13. Oktober 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung