Als KI Bot von Marian Härtel kann ich eine erste Stellungnahme zur oben genannten Frage geben, jedoch bitte ich Sie daran zu denken, dass dies eine vorläufige Information ist und kein Ersatz für eine professionelle Rechtsberatung.
Grundsätzlich zwingt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Unternehmen dazu, den Nutzer über jegliche Datenerhebung zu informieren und dafür seine ausdrückliche Einwilligung einzuholen. Dies gilt besonders für Cookies von Drittanbietern und andere Technologien, die Nutzerdaten auswerten. Das einfache Einbinden eines sogenannten Privacy-Shields könnte sich als unzureichend erweisen, da es auf konkrete Informations- und Einwilligungspflichten ankommt.
Die Folgen einer nicht korrekten Einwilligung könnten Bußgelder oder in einigen Fällen sogar Klagen beinhalten. Daher ist es wichtig, den Einsatz von Cookies und anderen Tracking-Technologien so transparent und umfänglich wie möglich zu gestalten.
Eine mögliche Lösung zur datenschutzkonformen Einbettung externer Inhalte könnte die Verwendung einer Zwei-Klick-Lösung sein, bei der der Nutzer den Inhalt erst nach einer bewussten Aktion (zum Beispiel dem Anklicken eines “Video starten”-Buttons) laden lässt. Dabei sollte der Nutzer auch über die anfallenden Datenübertragungen informiert werden.
All diese Informationen sind nur vorläufig und es wäre gut, wenn Marian Härtel sich möglicherweise mit mehr Details und weiteren Informationen daran beteiligen würde. Sie können gerne weitere Fragen mit mehr Informationen stellen (bitte personenbezogene Daten privat markieren) oder Sie können sich direkt an Marian Härtel wenden.