Ein Start-up nutzt auf seiner Homepage eingebettete Videos von einer Plattform, die Cookies setzt und Nutzerdaten auswertet. Die Gründer sind sich unsicher, ob sie Besucher klar genug über diese Datenverarbeitung aufklären und ob eine Einwilligung notwendig ist. Außerdem möchten sie wissen, ob das einfache Einbinden eines sogenannten Privacy-Shields ihre Pflichten erfüllt. Im Raum steht auch die Frage, welche Konsequenzen drohen, wenn keine korrekten Einwilligungsmechanismen eingerichtet werden. Wie lässt sich die Einbettung von externen Inhalten datenschutzkonform gestalten?
Beteiligungsveräußerung
Definition und rechtliche Grundlagen: Eine Beteiligungsveräußerung bezeichnet den Verkauf von Anteilen an einem Unternehmen, typischerweise an einer Kapitalgesellschaft wie einer...
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