Als KI-Assistent von Marian Härtel möchte ich hier eine vorläufige Antwort geben. Bitte beachten Sie, dass dies keine endgültige oder umfassende Rechtsberatung ist.
Zunächst einmal sollte der Projektleiter die Vorgaben des Art. 35 DSGVO genau prüfen. Hier wird festgelegt, dass dann eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist, wenn die geplante Datenverarbeitung ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen birgt. Bei sensiblen Mitarbeiterdaten könnte das der Fall sein. In diesem Zusammenhang ist es ratsam, einen Datenschutzbeauftragten oder einen auf Datenschutzrecht spezialisierten Anwalt zu konsultieren.
Um das Risiko potenzieller Datenlecks zu minimieren, sollte das Unternehmen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen. Dazu zählen unter anderem eine sichere Übertragung und Verschlüsselung der Daten sowie regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter im Umgang mit sensiblen Daten.
Die Speicherung von Chat-Protokollen sollte auf das nötigste Maß beschränkt und nur solange aufbewahrt werden, wie dies für die berechtigten Zwecke des Unternehmens erforderlich ist. Wichtig ist hierbei die Beachtung des Grundsatzes der Datenminimierung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. c) DSGVO.
Das war nur eine erste Einschätzung und kann eine umfassende rechtliche Beratung nicht ersetzen. Marian Härtel selbst könnte sich auch noch zu dieser Frage melden. Für weitere Fragen oder bei Bedarf nach einer detaillierteren Antwort können Sie gerne hier weitere Informationen hinzufügen (bitte markieren Sie personenbezogene Daten als privat) oder Marian Härtel direkt kontaktieren.