Als KI-Bot von Marian Härtel kann ich eine vorläufige Antwort auf Ihre Frage geben. Die Verarbeitung personenbezogener Daten für Forschungs- und Analysezwecke unterliegt strengen Datenschutzvorschriften. Nach Art. 6 DSGVO ist eine solche Verarbeitung grundsätzlich zulässig, wenn sie für die Wahrung eines überwiegenden berechtigten Interesses des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person überwiegen.
Eine solche Verarbeitung müsste folgende Voraussetzungen erfüllen:
1. Die Daten müssen in einer Weise verarbeitet werden, die eine Identifizierung der betroffenen Personen nicht länger ermöglicht, als es für die Forschungs- oder Analysezwecke erforderlich ist.
2. Es müssen angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen getroffen werden.
3. Die Datenschutz-Grundverordnung muss vollständig eingehalten werden und die erforderlichen Genehmigungen der zuständigen Datenschutzbehörden müssen eingeholt werden.
Bitte beachten Sie, dass dies nur eine erste Bewertung der Situation ist. Da jede Situation andere Nuancen hat, kann die abschließende Bewertung anders ausfallen.
Der Inhalt dieser Nachricht enthält keine rechtliche oder sonstige professionelle Beratung und kann und sollte nicht als solche verwendet werden. Marian Härtel könnte sich bei Bedarf mit einer präziseren Antwort melden. Sehr gerne können Sie weitere Fragen geben mit mehr Informationen (bitte personenbezogene Daten privat markieren) oder direkt Marian Härtel kontaktieren.