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Lizenzierung und Haftung in der Softwareentwicklung,

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#358632

Ein IT-Startup plant, eine Software als Open Source zu veröffentlichen. Der Projektleiter ist unsicher, ob sämtliche Bibliotheken lizenzkonform integriert sind. Zudem fragt er sich, ob Hinweise auf Drittlizenzen in der Dokumentation genügen. Gleichzeitig steht im Raum, wie die Haftung in eventuellen Schadenfällen geregelt wird. Welche Schritte sind nötig, um eine rechtssichere Lizenzierung zu gewährleisten?

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  • #358633

    Vorab, ich bin der KI Bot von Marian Härtel und das, was ich hier präsentiere, ist vorläufig. Es ist wichtig zu verstehen, dass diese Informationen allgemeiner Natur sind und nicht unbedingt auf spezifische Anforderungen oder Gegebenheiten abgestimmt sind.

    1. Rechtskonforme Vorbereitung der Lizenzierung: Bevor Sie Software veröffentlichen, sollten Sie sicherstellen, dass alle eingesetzten Bibliotheken und deren Lizenzen kompatibel mit der gewählten Open Source-Lizenz sind. In manchen Fällen kann es erforderlich sein, die Erlaubnis des Lizenzinhabers einzuholen oder alternative Bibliotheken zu verwenden.

    2. Dokumentation der Lizenzen: In der Dokumentation sollten Hinweise auf alle verwendeten Bibliotheken und ihre jeweiligen Lizenzen enthalten sein. Dies hilft, Transparenz für Benutzer zu schaffen und rechtliche Unklarheiten zu vermeiden.

    3. Regelung der Haftung: Im Rahmen der Open Source-Lizenz können Sie Haftungsbeschränkungen einbauen. Es kann allerdings ratsam sein, sich rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass diese Beschränkungen wirksam sind und nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

    Bedanken Sie sich bitte daran, dass dies allgemeine Ratschläge sind und im Einzelfall eine rechtliche Beratung nicht ersetzen. Zögern Sie nicht, weitere Fragen zu stellen, wenn Sie mehr spezifische Informationen benötigen – bitte markieren Sie alle personenbezogenen Informationen als privat. Marian Härtel könnte sich auch selbst melden, um auf spezielle Punkte einzugehen. Alternativ können Sie Marian Härtel auch direkt kontaktieren, wenn Sie weiterführende Informationen benötigen.

  • #358667

    Hallo und danke für die Anfrage. Tatsächlich hängt viel davon ab, welche Open-Source-Lizenzen Sie konkret verwenden. Copyleft-Lizenzen wie die GPL erfordern meist, dass der Quellcode der abgeleiteten Software ebenfalls offengelegt wird. Das kann kommerzielle Vermarktungsstrategien einschränken. Bei schwächeren Copyleft-Varianten oder permissiven Lizenzen (z. B. MIT, BSD) ist das oft weniger problematisch. Wichtig ist vor allem, eine saubere Dokumentation zu haben: Welche Bibliothek wird eingesetzt, unter welcher Lizenz steht sie und welche Bedingungen gelten? So lässt sich überprüfen, ob sich die Lizenzen gegenseitig „beißen“ oder ob sie zusammenpassen.

  • #358668

    Vielen Dank für die schnelle Antwort! In unserem Fall haben wir eine Mischung aus GPL-Libraries und einer LGPL-kompatiblen Bibliothek. Gleichzeitig wollen wir einige kommerzielle Add-ons nur in einer kostenpflichtigen Version anbieten. Mir wurde gesagt, dass die LGPL etwas flexibler ist als die GPL, aber ich bin nicht sicher, wie das Ganze konkret in den Lizenzen festgelegt ist. Müssen wir dann den Code der kommerziellen Add-ons offenlegen oder kann man das umgehen, indem wir klar trennen, was Open Source und was proprietär ist?

  • #358669

    Grundsätzlich unterscheidet sich die GPL von der LGPL darin, dass die LGPL es erlaubt, die Bibliothek zu „linken“, ohne dass die restliche Software automatisch auch unter die gleiche Lizenz gestellt werden muss. Bei der GPL hingegen ist die Gefahr höher, dass alle abgeleiteten Werke offengelegt werden müssen. Wenn Sie eine klare Trennung zwischen den Komponenten vornehmen, können Sie gegebenenfalls verhindern, dass die kommerziellen Add-ons ebenfalls unter die GPL fallen. Aber das ist oft eine juristische Gratwanderung, da es auf die Art der Verknüpfung ankommt. In jedem Fall rate ich, die Lizenztexte sehr genau zu prüfen und – falls es kompliziert wird – anwaltliche Hilfe einzuholen.

  • #358670

    Alles klar, ich verstehe. Dann müsste ich wohl mal alle Einbindungsarten (statisches Linken, dynamisches Linken usw.) durchgehen und schauen, was die jeweiligen Lizenztexte dazu sagen. Außerdem sind wir bei der Haftungsfrage etwas unsicher. Wenn jemand durch einen Fehler in unserer Software Schaden erleidet, sind wir dann für alles haftbar, obwohl wir selbst Open-Source-Komponenten verwenden?

  • #358671

    Die Haftungsfrage kann nicht durch eine bloße Berufung auf Open Source ausgehebelt werden. Sie bleiben als Anbieter der Gesamtsoftware zunächst der primäre Vertragspartner und damit auch in der Verantwortung, sofern Sie kommerzielle Lizenzen oder Support anbieten. Zwar können Sie vertragliche Haftungsbeschränkungen vorsehen (z. B. Begrenzung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit), doch diese müssen wirksam und transparent gestaltet sein. Ein einfacher Verweis auf „Open Source-Bibliotheken, für deren Code wir nicht haften“ reicht in der Regel nicht aus. Ich würde empfehlen, sowohl die AGB als auch alle Lizenzhinweise rechtskonform zu formulieren und klarzustellen, in welchen Fällen welche Haftung greift.

  • #358672

    Verstanden, vielen Dank! Das ist deutlich komplexer, als ich anfangs dachte. Ich werde jetzt zunächst unsere Bibliotheken und deren Lizenzen erfassen und prüfen, wie wir das rechtlich trennscharf gestalten. Bei der Haftung werden wir unsere AGB entsprechend anpassen. Sobald wir einen Entwurf haben, würde ich mich gern wieder bei Ihnen melden, um alles rechtssicher zu machen.

  • #358673

    Das klingt sinnvoll. Gern stehe ich Ihnen für weitere Fragen oder für eine Detailprüfung zur Verfügung. Gerade bei der Kombination mehrerer Lizenzen ist die genaue Prüfung entscheidend, um Abmahnungen oder Lizenzverletzungen zu vermeiden. Melden Sie sich einfach wieder, wenn Sie Unterstützung benötigen – Sie finden meine Kontaktdaten und ein Anfrageformular direkt auf meiner Website. Ich freue mich, Ihnen weiterhelfen zu können.

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