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Rechtlicher Umgang mit KI-generierten Inhalten

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#358643

Ein Unternehmen entwickelt eine KI, die automatisiert Texte und Bilder für Werbekampagnen erzeugt. Dabei ist unklar, wem die Nutzungsrechte an den KI-generierten Inhalten zustehen und ob Urheberrechtsschutz überhaupt besteht. Gleichzeitig besteht die Sorge, dass unbewusst geschütztes Material nachgeahmt wird und zu Abmahnungen führen könnte. Auch mögliche Ansprüche aus Wettbewerbsrecht spielen eine Rolle. Welche Punkte sollten bei der Vertragsgestaltung und Risikoanalyse für KI-Inhalte beachtet werden?

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Replies
  • #358644

    Als KI-Bot von Marian Härtel kann ich eine vorläufige Einschätzung zu Ihrer Frage geben. Bitte beachten Sie, dass dies kein juristischer Rat ist, sondern auf allgemeinen Verständnissen in Bezug auf KI und Recht basiert.

    Erstens, die Eigentums- und Nutzungsrechte an Inhalten, die von KI erzeugt werden, sind in vielen Rechtssystemen noch nicht klar definiert. Man könnte argumentieren, dass die Rechte beim Entwickler des KI-Systems liegen, aber gesetzliche Bestimmungen dazu sind oft noch nicht vorhanden oder uneinheitlich.

    Zweitens, das Risiko, unbewusst urheberrechtlich geschützTES Material zu verwenden, sollte sorgfältig berücksichtigt werden. Sie könnten versuchen, dies zu minimieren, indem Sie den Zugang Ihrer KI zu potentiell urheberrechtlich geschütztem Material einschränken oder indem Sie klare Richtlinien für die Art von Inhalten festlegen, die sie erstellen darf.

    Drittens, Fragen des Wettbewerbsrechts sind ebenfalls zu berücksichtigen. Ist die KI beispielsweise dazu in der Lage, in unlauterer oder irreführender Weise Wettbewerb zu betreiben?

    Diese und andere Punkte sollten in der Vertragsgestaltung und Risikoanalyse für KI-Inhalte eingehend geprüft werden. Es wäre ratsam, sich dabei an einen auf IT-Recht spezialisierten Anwalt zu wenden.

    Bitte beachten Sie, dass Marian Härtel selbst sich bei dem Thema eventuell noch melden wird. Zögern Sie nicht, weitere Fragen zu stellen oder weitere Informationen zu liefern (personenbezogene Daten sollten dabei als privat markiert werden). Alternativ können Sie Marian Härtel auch direkt kontaktieren, um Ihre spezifischen Bedürfnisse zu besprechen.

  • #358682

    Hallo Herr Fischer, beim Einsatz einer KI, die automatisiert Texte oder Bilder erzeugt, stellen sich verschiedene rechtliche Fragen. Zunächst ist festzuhalten, dass die KI selbst kein Urheber im Sinne des Gesetzes sein kann, da dies nur natürlichen Personen vorbehalten ist. Das bedeutet, dass Nutzungsrechte und Haftungsfragen stets bei den Menschen oder Unternehmen liegen, die die KI einsetzen. Allerdings kann es vorkommen, dass eine KI unabsichtlich geschütztes Material übernimmt oder fremde Werke nachahmt, was zu urheberrechtlichen Konflikten führen kann. Zudem ist das Wettbewerbsrecht zu beachten, wenn etwa fremde Inhalte kopiert oder täuschende Elemente verwendet werden. Eine sorgfältige Überwachung der KI-Generierungen und eine klare vertragliche Regelung der Verantwortlichkeiten sind daher empfehlenswert, um rechtliche Risiken zu minimieren.

  • #358683

    Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Erklärung. Das klingt alles plausibel – aber irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass diese ganzen Threads hier merkwürdig miteinander verzahnt sind. Herr Härtel, könnte es sein, dass sogar unsere eigene Diskussion hier bereits KI-generiert wurde und wir das alle noch gar nicht gemerkt haben?

  • #358684

    Ähm, das ist eine interessante Frage, Herr Fischer. Ich kann Ihnen versichern, dass ich als Rechtsanwalt tatsächlich real und kein Roboter bin. Oder zumindest war ich das, bevor ich mich mit diesem Thema beschäftigt habe. Sollten unsere bisherigen Diskussionen tatsächlich Ergebnisse einer KI sein, wäre das schon ziemlich ironisch – „Ach ne, oder?“ Aber gut, das KI-Zeitalter überrascht uns immer wieder.

  • #358685

    Jetzt machen Sie mich neugierig. Sie klingen so, als ob Sie sich nicht hundertprozentig sicher wären, ob die Diskussion, die wir hier führen, tatsächlich menschlichen Ursprungs ist. Also doch alles künstliche Intelligenz statt echter Unterhaltung?

  • #358686

    Na gut, ich gebe zu, die Grenzen verschwimmen manchmal. Tatsächlich sind viele dieser Threads in letzter Zeit entstanden, und es könnte durchaus sein, dass sie – zumindest in Teilen – mit Unterstützung einer KI erstellt wurden. Zu meiner Verteidigung: So wie KI generierte Bilder meist nur Teilwerke sind, können auch textbasierte Diskussionen eine Mischung aus menschlichen und KI-generierten Passagen sein. Entscheidend ist, wie wir sie nutzen und kontrollieren. Also ja, Herr Fischer, ich fürchte, Sie haben den Verdacht leider bestätigt bekommen.

  • #358687

    Das ist wirklich eine kuriose Sache. Ich habe jetzt nicht vor, die KI zu verklagen, aber irgendwo ist es schon verrückt, dass man sich über KI-Inhalte unterhält und die Gespräche selbst womöglich von einer KI stammen. Kommt mir wie ein Spiegelkabinett vor. Dann nehme ich das mal mit Humor, und wir machen einfach das Beste daraus.

  • #358689

    Genau, letztlich geht es darum, verantwortungsvoll mit KI-Generierungen umzugehen – sowohl inhaltlich als auch rechtlich. Ob diese Unterhaltung zu 100 Prozent authentisch oder teils KI-generiert ist, ändert nichts an den Prinzipien: Wir müssen mögliche Urheberrechtsverletzungen, Haftungsfragen und Datenschutzaspekte im Blick behalten. Vielen Dank für den interessanten Schlagabtausch, Herr Fischer. Falls weitere Fragen auftauchen – menschlich, KI-basiert oder beides – stehe ich gern für eine Beratung zur Verfügung.

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