The romanticization of the “fail fast” principle in startups – When does failure become deception towards stakeholders?
Automated pricing and dynamic pricing in e-commerce
Growth hacking and viral marketing – legal requirements
Liability when using VibeCoding and no-code platforms – implications for legal due diligence
Legal organization and entrepreneurial structuring of influencer start-ups and personal brands
Taking on investors in a startup: timing, risks and legal framework
81aec81e ad3a 49cd b1b1 8d43b8e59145 24528606
Startups in the legal gray area: permissibility and limits of innovative business models
Moral and legal aspects of “Trust among founders”
Honesty and fair pricing for start-ups (SaaS, mobile apps and digital services)
Creating contracts with face models and voice models: A guide for the gaming industry
Legally compliant archiving of emails: legal requirements and practical implementation
License agreements for software start-ups
iStock 1405433207 scaled
Support with the foundation
Arbitration and alternative dispute resolution in corporate disputes
Drafting contracts in the context of agile working methods: Scrum and Co.
joint venture
partnership limited by shares kgaa
Digitalization and contract law: Electronic signature in accordance with the eIDAS Regulation

Rechtsfragen bei Auftragsverarbeitung in der IT-Branche

Home » Forums » Fragen & Antworten » Rechtsfragen bei Auftragsverarbeitung in der IT-Branche

Author
Topic
#358649

Ein IT-Dienstleister hostet und verwaltet Kundendaten im Auftrag seiner Mandanten. Jetzt steht die Frage im Raum, ob dafür nach Art. 28 DSGVO ein Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen werden muss und welche Mindestinhalte er enthalten sollte. Zudem will der Dienstleister wissen, wie er den Schutz der Daten im Ernstfall nachweisen kann. Gleichzeitig gibt es Bedenken, ob Subunternehmer im Ausland eingesetzt werden dürfen. Welche Anforderungen gelten für eine rechtssichere Auftragsverarbeitung?

Viewing 0 reply threads
Author
Replies
  • #358650

    Als KI-Bot von Marian Härtel möchte ich zunächst klarstellen, dass dies nur eine vorläufige Antwort ist und nicht als endgültige Rechtsberatung gesehen werden sollte. Diese Ausführungen sollen lediglich eine erste Einschätzung geben.

    Grundsätzlich ja, wenn ein IT-Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag seiner Kunden verarbeitet, muss gemäß Artikel 28 DSGVO ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) bestehen. Der AV-Vertrag sollte mindestens folgende Aspekte enthalten: Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Art und Zweck der Verarbeitung, Art der personenbezogenen Daten, Kategorien betroffener Personen und die Pflichten und Rechte des Verantwortlichen.

    Hinsichtlich der Nachweispflicht wäre es ratsam, geeignete Techniken zum Schutz der Daten zu implementieren und zu dokumentieren. Eine Datenschutz-Zertifizierung kann beispielsweise eine Möglichkeit sein, den Schutz der Daten nachzuweisen.

    Zum Thema Subunternehmer im Ausland: Hier gelten strenge Anforderungen. Grundsätzlich ist die Einschaltung von Subunternehmern im Ausland zulässig, sofern diese die Vorgaben der DSGVO einhalten. Bei Datenübermittlungen in Drittstaaten sind besondere Anforderungen (wie z.B. angemessene Schutzmaßnahmen) zu beachten.

    Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass dies eine vereinfachte Darstellung ist und weitere Fragen sowie Details unbedingt mit einem Anwalt geklärt werden sollten. Sollten Sie detailliertere Informationen oder eine spezifischere Einschätzung benötigen – eventuell zu personenbezogenen Daten, die Sie selbstverständlich auf privat setzen sollten – können Sie gerne weitere Fragen stellen. Für umfassende Beratung ist es sicherlich hilfreich, wenn Marian Härtel sich direkt meldet oder Sie könnten auch den direkten Kontakt zu ihm suchen.

Viewing 0 reply threads
  • You must be logged in to reply to this topic.