• Aktuellste News
  • Gerade im Trend...
Erstellung von Verträgen mit Facemodellen und Stimmenmodellen: Ein Leitfaden für die Gaming-Industrie

Erstellung von Verträgen mit Facemodellen und Stimmenmodellen: Ein Leitfaden für die Gaming-Industrie

15. Februar 2025
marianregel

InformationCheck.de ist live: Nebenprojekt für quellenbasierte Einordnung von Social-Media-Behauptungen

22. Januar 2026
DPMA

Bezahlte Mods, Fan-Guidelines und EULA: Wann Monetarisierung möglich ist

21. Januar 2026
Ist ein 8jähriger als Esport Spieler zulässig?

LOI, Term Sheet, MoU, für Startups oft bindend?

20. Januar 2026
Was ist eigentlich eine IP? In der Games, Musik und Film-Industrie!

Freelancer bezahlt, Rechte trotzdem nicht bekommen?

19. Januar 2026
Affiliate-Links bei Streamern und Influencern

Vergleichsseiten als SEO-Trick

16. Januar 2026
Reverse Vesting

Vesting, Good Leaver, Bad Leaver – warum fehlende Regelungen Startups teuer zu stehen kommen

15. Januar 2026
ai generated g63ed67bf8 1280

KI-Richtlinie für Agenturen und externe Dienstleister

14. Januar 2026
KI-generierte Musik in Filmen, Games und auf Streaming-Plattformen

KI-generierte Musik in Filmen, Games und auf Streaming-Plattformen

13. Januar 2026
Cold Contacting auf LinkedIn: Aktuelles Urteil des OLG Hamm und was es für Sie bedeutet

LinkedIn Avatare („AI Avatars“) im Unternehmens- und Marketingeinsatz

12. Januar 2026
Key Learnings aus meinem Vortrag: Navigieren durch die komplexe Welt der KI und des Rechts

Nach dem OLG-Hamburg-Urteil: Best Practices für KI-Anbieter

20. Dezember 2025
Kryptowert

Verloren nach Kryptobetrug? – Technisch-rechtliche Symbiose als Rettungsanker

17. Dezember 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

Russmedia (EuGH C-492/23): Wenn „Host Provider“ plötzlich Verantwortliche sind

15. Dezember 2025
Achtung mit Black Friday Werbung!

Firmennamen schützen: Domainrecht, Markenrecht und Namensrecht in Deutschland

11. Dezember 2025
ai generated g63ed67bf8 1280

Urheberrecht und KI-Training vor Hamburger Gerichten

11. Dezember 2025
BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig

Britische Anbieter, deutscher Gerichtsstand

10. Dezember 2025
LogoRechteck

LawOMate startet in den Alphatest: Legal Automation wird zur Infrastruktur

3. Dezember 2025
EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

EU-Chatcontrol und Digital Services Act: Was sich für Spieleentwickler und Online-Plattformen wirklich ändert

2. Dezember 2025
Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

Agile Softwareentwicklung in internationalen Projekten

1. Dezember 2025
Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

Deepfakes im Influencer-Marketing: Rechtliche Grenzen, vertragliche Absicherung und strategische Einsatzfelder

28. November 2025
Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

Wenn „agil“ als Etikett genügt – und plötzlich das ganze Projekt wackelt

19. November 2025
  • Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Erstellung von Verträgen mit Facemodellen und Stimmenmodellen: Ein Leitfaden für die Gaming-Industrie

15. Februar 2025
in Recht und Computerspiele
Lesezeit: 6 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
7ea4e7c2 5426 4530 9505 15c40e2e0832 172626378

Die Integration von Facemodellen und Stimmenmodellen in Computerspiele bietet Entwicklern eine Vielzahl von Möglichkeiten, realistische Charaktere zu erstellen und immersive Spielerlebnisse zu schaffen. Gleichzeitig ergeben sich jedoch zahlreiche juristische Herausforderungen, die sorgfältig berücksichtigt werden müssen. Insbesondere bei der Erstellung von Verträgen für die Nutzung solcher Modelle sind Aspekte wie Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte und Lizenzvereinbarungen von zentraler Bedeutung.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Vertragsgestaltung für Facemodelle und Stimmenmodelle
2. Juristische Herausforderungen bei der Nutzung von KI-generierten Inhalten
3. Praktische Umsetzung und Zukunftsaussichten
3.1. Author: Marian Härtel
Wichtigste Punkte
  • Die Integration von Facemodellen und Stimmenmodellen in Spielen schafft realistische Charaktere und immersive Erlebnisse.
  • Juristische Herausforderungen, besonders Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte, müssen sorgfältig berücksichtigt werden.
  • KI-generierte Inhalte sind nach UrhG nicht urheberrechtlich geschützt, was rechtliche Risiken birgt.
  • Die Einwilligung der abgebildeten Personen ist entscheidend, um Konflikten um Persönlichkeitsrechte vorzubeugen.
  • Verträge sollten die Nutzungsrechte von Facemodellen und Stimmenmodellen klar definieren und ordnungsgemäße Lizenzierungen sicherstellen.
  • Entwickler benötigen rechtliche Beratung, um juristische Risiken zu minimieren und anpassungsfähige Verträge zu erstellen.
  • Die Zukunft der Spieleentwicklung ist stark von der effektiven Integration von KI-Technologien geprägt.

Ein wesentlicher Punkt bei der Verwendung von KI-generierten Inhalten ist das Urheberrecht. Nach § 2 Abs. 2 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) können KI-generierte Werke nicht als urheberrechtlich geschützt gelten, da sie keine persönliche geistige Schöpfung darstellen. Dies bedeutet, dass solche Inhalte grundsätzlich von jedem verwendet werden dürfen. Allerdings birgt dies auch Risiken, da andere Entwickler dieselben Inhalte nutzen könnten, ohne dass juristische Schritte dagegen möglich sind. Für Spieleentwickler ist es daher entscheidend, klare vertragliche Regelungen zu treffen, um die Nutzung solcher Inhalte abzusichern und exklusive Rechte zu vereinbaren, soweit dies technisch und juristisch möglich ist.

Ein weiteres wichtiges Thema ist der Schutz des Persönlichkeitsrechts. Bei der Verwendung von Facemodellen oder Deepfakes besteht die Gefahr, dass das Bildnis einer realen Person ohne deren Zustimmung genutzt wird. Das Recht am eigenen Bild, das in den §§ 22 ff. des Kunsturhebergesetzes (KUG) geregelt ist, schützt Personen davor, dass ihre Bilder oder Ähnlichkeiten unbefugt verwendet werden. Um juristische Konflikte zu vermeiden, sollten Spieleentwickler sicherstellen, dass sie die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person einholen oder sich auf gesetzliche Ausnahmeregelungen berufen können, etwa wenn die Nutzung im Rahmen eines künstlerischen Werks erfolgt.

Auch bei Stimmenmodellen sind juristische Hürden zu beachten. Die Verwendung von KI-generierten Stimmen oder Sprachsynthese kann ebenfalls Persönlichkeitsrechte berühren, insbesondere wenn die Stimme einer realen Person nachempfunden wird. Hier ist es wichtig, vertraglich festzulegen, wie das Stimmenmodell genutzt werden darf und ob Einschränkungen hinsichtlich der Art der Verwendung bestehen. Zudem sollten Entwickler sicherstellen, dass alle verwendeten Modelle und Inhalte ordnungsgemäß lizenziert sind, um juristische Konflikte zu vermeiden.

Die juristischen Aspekte der KI-Technologie sind komplex und erfordern eine sorgfältige Abwägung der Risiken und Chancen. Durch die richtige Vertragsgestaltung können Spieleentwickler sicherstellen, dass sie die Vorteile der KI-Technologie nutzen können, ohne juristische Risiken einzugehen. Es ist wichtig, dass Entwickler sich der juristischen Rahmenbedingungen bewusst sind und entsprechend handeln, um den Erfolg ihrer Projekte zu sichern.

In der Praxis zeigt sich, dass viele Spieleentwickler Schwierigkeiten haben, die juristischen Anforderungen vollständig zu verstehen und umzusetzen. Hier kann eine professionelle Beratung durch einen Anwalt mit Spezialisierung auf IT- und Medienrecht hilfreich sein. Ein erfahrener Anwalt kann dabei unterstützen, die juristischen Risiken zu minimieren und sicherzustellen, dass alle Verträge juristisch einwandfrei sind.

Die Integration von KI-Technologien in die Spieleentwicklung ist ein dynamischer Prozess, der ständig neue Herausforderungen mit sich bringt. Daher ist es entscheidend, dass Entwickler flexibel auf Veränderungen reagieren können und ihre juristischen Strategien entsprechend anpassen. Dies erfordert ein tiefes Verständnis der juristischen Rahmenbedingungen und die Fähigkeit, diese in der Praxis umzusetzen.

Insgesamt bietet die Nutzung von Facemodellen und Stimmenmodellen in der Spieleentwicklung enorme Chancen für Innovationen und verbesserte Spielerlebnisse. Durch die richtige juristische Beratung und Vertragsgestaltung können Entwickler diese Chancen nutzen, ohne juristische Risiken einzugehen.

Vertragsgestaltung für Facemodelle und Stimmenmodelle

Die Erstellung von Verträgen für Facemodelle und Voicemodelle erfordert eine präzise Definition der Nutzungsrechte und -beschränkungen. Entwickler sollten darauf achten, dass alle verwendeten Modelle und Inhalte ordnungsgemäß lizenziert sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn externe Dienstleister oder Plattformen zur Erstellung der Modelle genutzt werden. Datenschutzrechtliche Anforderungen spielen ebenfalls eine Rolle, insbesondere wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden, um KI-Modelle zu trainieren. Hierbei ist es wichtig, die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten und sicherzustellen, dass die erforderlichen Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung vorliegen, wie etwa die Einwilligung der betroffenen Personen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO oder die Erfüllung eines Vertrags gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Neben den juristischen Aspekten müssen auch technische und künstlerische Überlegungen in die Vertragsgestaltung einfließen. So sollte beispielsweise geregelt werden, ob ein Facemodell für mehrere Spiele oder nur für ein bestimmtes Projekt genutzt werden darf. Gleiches gilt für Stimmenmodelle: Hier kann es sinnvoll sein, Exklusivitätsklauseln einzuführen, um sicherzustellen, dass eine bestimmte Stimme nicht in Konkurrenzprodukten verwendet wird.

Die Vertragsgestaltung sollte auch die Frage der Urheberschaft klären. Da KI-generierte Inhalte nicht urheberrechtlich geschützt sind, müssen alternative Schutzmechanismen gefunden werden, um die Exklusivität der Nutzung sicherzustellen. Dies kann durch vertragliche Vereinbarungen erfolgen, die die Nutzung durch Dritte einschränken oder verbieten. Solche Vereinbarungen sollten im Einklang mit den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) stehen, insbesondere § 2 Abs. 2 UrhG, der die urheberrechtliche Schutzfähigkeit von KI-generierten Werken regelt.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Laufzeit der Verträge. Spieleentwickler sollten sicherstellen, dass die Verträge flexibel genug sind, um Anpassungen an veränderte Marktbedingungen oder technologische Fortschritte zu ermöglichen. Dies kann durch Optionen zur Vertragsverlängerung oder -änderung erreicht werden, wobei die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zur Vertragsänderung und -kündigung zu beachten sind.

Die Integration von KI-Technologien in die Spieleentwicklung erfordert auch eine sorgfältige Abwägung der Kosten. Entwickler sollten sicherstellen, dass die Kosten für die Erstellung und Nutzung von Facemodellen und Stimmenmodellen im Verhältnis zu den erwarteten Erträgen stehen. Hier kann eine klare Vertragsgestaltung helfen, unerwartete Kosten zu vermeiden.

In der Praxis zeigt sich, dass viele Verträge nicht ausreichend auf die spezifischen Bedürfnisse der Spieleentwicklung zugeschnitten sind. Hier kann eine professionelle Beratung durch einen Anwalt helfen, die Verträge an die Bedürfnisse des Projekts anzupassen und juristische Risiken zu minimieren.

Die Vertragsgestaltung für Facemodelle und Stimmenmodelle ist ein komplexer Prozess, der sorgfältige Planung und Berücksichtigung der juristischen Rahmenbedingungen erfordert. Durch die richtige Gestaltung der Verträge können Spieleentwickler sicherstellen, dass sie die Vorteile der KI-Technologie nutzen können, ohne juristische Risiken einzugehen.

Insgesamt ist die Vertragsgestaltung ein entscheidender Faktor für den Erfolg von Projekten, die Facemodelle und Stimmenmodelle nutzen. Durch die richtige Beratung und Planung können Entwickler sicherstellen, dass ihre Projekte juristisch einwandfrei sind und die erwarteten Ergebnisse erzielen.

Juristische Herausforderungen bei der Nutzung von KI-generierten Inhalten

Die Nutzung von KI-generierten Inhalten in der Spieleentwicklung wirft eine Reihe rechtlicher Herausforderungen auf. Ein zentrales Thema ist das Urheberrecht. Da KI-generierte Werke nicht als urheberrechtlich geschützt gelten, müssen alternative Schutzmechanismen gefunden werden, um die Exklusivität der Nutzung sicherzustellen. Dies kann durch vertragliche Vereinbarungen erfolgen, die die Nutzung durch Dritte einschränken oder verbieten.

Ein weiteres wichtiges Thema ist der Schutz des Persönlichkeitsrechts. Bei der Verwendung von Facemodellen oder Deepfakes besteht die Gefahr, dass das Bildnis einer realen Person ohne deren Zustimmung genutzt wird. Das Recht am eigenen Bild (§§ 22 ff. KUG) schützt Personen davor, dass ihre Bilder oder Ähnlichkeiten unbefugt verwendet werden. Um rechtliche Konflikte zu vermeiden, sollten Spieleentwickler sicherstellen, dass sie die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person einholen oder sich auf gesetzliche Ausnahmeregelungen berufen können.

Auch bei Stimmenmodellen sind rechtliche Hürden zu beachten. Die Verwendung von KI-generierten Stimmen oder Sprachsynthese kann ebenfalls Persönlichkeitsrechte berühren, insbesondere wenn die Stimme einer realen Person nachempfunden wird. Hier ist es wichtig, vertraglich festzulegen, wie das Stimmenmodell genutzt werden darf und ob Einschränkungen hinsichtlich der Art der Verwendung bestehen.

Die Integration von KI-Technologien in die Spieleentwicklung erfordert auch eine sorgfältige Abwägung der Datenschutzanforderungen. Wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden, um KI-Modelle zu trainieren, müssen die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingehalten werden. Dies umfasst die Transparenz über die Datenverarbeitung, die Einholung von Einwilligungen und die Sicherstellung der Datenintegrität.

In der Praxis zeigt sich, dass viele Spieleentwickler Schwierigkeiten haben, die rechtlichen Anforderungen vollständig zu verstehen und umzusetzen. Hier kann eine professionelle Beratung durch einen Anwalt mit Spezialisierung auf IT- und Medienrecht hilfreich sein. Ein erfahrener Anwalt kann dabei unterstützen, die rechtlichen Risiken zu minimieren und sicherzustellen, dass alle Verträge rechtssicher sind.

Die rechtlichen Herausforderungen bei der Nutzung von KI-generierten Inhalten sind vielfältig und erfordern eine sorgfältige Abwägung der Risiken und Chancen. Durch die richtige Vertragsgestaltung und rechtliche Beratung können Spieleentwickler sicherstellen

Praktische Umsetzung und Zukunftsaussichten

Die Integration von Facemodellen und Stimmenmodellen in Computerspiele ist ein dynamischer Prozess, der ständig neue Herausforderungen mit sich bringt. Um diese Herausforderungen erfolgreich zu meistern, sollten Spieleentwickler eine strategische Planung verfolgen, die sowohl die technischen als auch die rechtlichen Aspekte berücksichtigt.

Ein wichtiger Schritt ist die Zusammenarbeit mit Experten aus verschiedenen Bereichen, wie etwa Anwälten, die auf IT- und Medienrecht spezialisiert sind. Diese können helfen, die rechtlichen Risiken zu minimieren und sicherzustellen, dass alle Verträge rechtssicher sind. Zudem können sie bei der Gestaltung von Lizenzvereinbarungen und Nutzungsrechten unterstützen, um die Exklusivität der Nutzung von Facemodellen und Stimmenmodellen zu sichern.

In Zukunft wird die Bedeutung von KI-Technologien in der Spieleentwicklung weiter steigen. Daher ist es entscheidend, dass Entwickler flexibel auf Veränderungen reagieren können und ihre rechtlichen Strategien entsprechend anpassen. Dies erfordert ein tiefes Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen und die Fähigkeit, diese in der Praxis umzusetzen.

Die Integration von KI-Technologien in die Spieleentwicklung bietet auch Chancen für neue Geschäftsmodelle und Einnahmequellen. So könnten beispielsweise Lizenzgebühren für die Nutzung von KI-generierten Inhalten eine wichtige Rolle spielen. Hier ist es wichtig, dass Entwickler klare Verträge haben, die die Nutzungsbedingungen und die Vergütung regeln.

Insgesamt bietet die Nutzung von Facemodellen und Stimmenmodellen in der Spieleentwicklung enorme Chancen für Innovationen und verbesserte Spielerlebnisse. Durch die richtige rechtliche Beratung und Vertragsgestaltung können Entwickler diese Chancen nutzen, ohne rechtliche Risiken einzugehen. Die Zukunft der Spieleentwicklung wird von der Fähigkeit geprägt sein, KI-Technologien effektiv und rechtssicher zu integrieren.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Weitere spannende Blogposts

Doppelvertretung bei Influencer-Agenturen – Ein rechtliches Minenfeld?

Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf
4. September 2024

Als Influencer-Agentur stehen Sie täglich vor der Herausforderung, die Interessen Ihrer Klienten bestmöglich zu vertreten und gleichzeitig für alle Beteiligten...

Mehr lesenDetails

OLG Hamburg: Kunuu muss anonyme Bewertungen löschen

OLG Hamburg: Kunuu muss anonyme Bewertungen löschen
17. Februar 2024

Einleitung Als Rechtsanwalt, der sich auf Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und IT-Recht spezialisiert hat, begegne ich regelmäßig der Herausforderung, meine Mandanten vor...

Mehr lesenDetails

HOT/Wichtig: Steuerrechtliche Haftungsfalle Google-Ads

HOT/Wichtig: Steuerrechtliche Haftungsfalle Google-Ads
23. Februar 2019

Heutzutage nutzen extrem viele Google Ads, um die eigenen Dienstleistungen, Webshops und dergleichen zu bewerben. Sei es im Werbenetzwerk und/oder...

Mehr lesenDetails

Internationale Herausforderungen für digitale Unternehmen: Wie navigieren Unternehmen durch nationale Unterschiede?

Deutsche Gerichte zuständig bei .de Domain
19. Februar 2025

Die digitale Transformation hat die Weltwirtschaft grundlegend verändert und ermöglicht es Unternehmen, global zu agieren. Doch trotz der Vorteile, die...

Mehr lesenDetails

Polizeianwärter nach YouTube-Videos zu Recht entlassen

YouTube: Was tun bei Urheberrechts-Erpressungen?
21. Juni 2019

Stellt ein Polizeianwärter Videos ins Internet, die den Eindruck betrügerischen Verhaltens vermitteln, rechtfertigt dies Zweifel an seiner charakterlichen Eignung für...

Mehr lesenDetails

Der rechtliche Schutz eines Businessplans

De-Minimis-Förderung erfolgreich; jetzt noch mitmachen
5. Juli 2024

Ein Businessplan ist ein unverzichtbares strategisches Dokument für Startups und Unternehmensgründer. Er dient als Fahrplan für die Geschäftsentwicklung und als...

Mehr lesenDetails

Quellensteuer und Google-Ads

HOT/Wichtig: Steuerrechtliche Haftungsfalle Google-Ads
26. Februar 2019

Am Samstag habe ich ausführlich zur Frage der Quellensteuer bei Google Ads / Adwords berichtet. Mir war zwar klar, dass...

Mehr lesenDetails

AG Frankfurt zur Reisestornierung wegen Corona und Stornogebühren

AG Frankfurt zur Reisestornierung wegen Corona und Stornogebühren
17. August 2020

Eines der ersten mir bekannten Urteile zu der Thematik der Stornierung von Reisen wegen Corona kommt vom Amtsgericht Frankfurt. Auch...

Mehr lesenDetails

Unterlassungsschuldner haftet für Google Cache!

Onlineshops: Achtung bei Werbung mit UVP
1. Oktober 2019

Wer in den letzten Monaten hier im Blog mitgelesen hat, wird mitbekommen haben, dass ich inzwischen dem Konzept einer Unterlassungserklärung...

Mehr lesenDetails
marianregel
Intern

InformationCheck.de ist live: Nebenprojekt für quellenbasierte Einordnung von Social-Media-Behauptungen

22. Januar 2026

Auf itmedialaw.com geht es regelmäßig um die rechtliche und praktische Realität digitaler Kommunikation: Reichweite, Plattformlogik, Streit um Aussagen, Screenshots, Kontexte...

Mehr lesenDetails
DPMA

Bezahlte Mods, Fan-Guidelines und EULA: Wann Monetarisierung möglich ist

21. Januar 2026
Ist ein 8jähriger als Esport Spieler zulässig?

LOI, Term Sheet, MoU, für Startups oft bindend?

20. Januar 2026
Was ist eigentlich eine IP? In der Games, Musik und Film-Industrie!

Freelancer bezahlt, Rechte trotzdem nicht bekommen?

19. Januar 2026
Affiliate-Links bei Streamern und Influencern

Vergleichsseiten als SEO-Trick

16. Januar 2026

Produkte

  • Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell 327,25 €

    inkl. MwSt.

  • Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM 5,99 €

    inkl. MwSt.

  • Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments Absichtserklärung (Letter of Intent) für Startup-Investments 5,99 € Ursprünglicher Preis war: 5,99 €0,00 €Aktueller Preis ist: 0,00 €.

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen 99,99 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen 89,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

25. September 2024

In dieser fesselnden Episode des Podcasts "Der Unkonventionelle Anwalt" tauchen wir ein in die Welt eines Juristen, der die traditionellen...

Mehr lesenDetails
Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

Rechtliche Risiken bei langen Entwicklungszeiten und der Stornierung von Crowdfundingspielen

20. April 2025
Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

20. April 2025
Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

19. April 2025
Startups und Innovation in Deutschland – Herausforderungen und Chancen

Startups und Innovation in Deutschland – Herausforderungen und Chancen

25. September 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung