• Beratungsschwerpunkte
  • |
  • Über Marian Härtel
  • |
  • Meine Prinzipien
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • info@itmedialaw.com
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
  • en English
  • de Deutsch
  • Über mich
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Mehr als nur Rechtsanwalt
      • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Videoreihe – über mich
      • Warum ein Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
      • Prinzipien als Rechtsanwalt
      • Focus auf Startups
      • Nerd und Rechtsanwalt
      • Idealer Partner
      • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Über die Kanzlei
      • Netzwerk an Experten
      • Schnell und flexibel erreichbar
      • Agile und leane Kanzlei
      • Team: Saskia Härtel
      • Preisübersicht
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Sonstige Informationen
      • Einwilligungen widerrufen
      • Privatsphäre-Einstellungen ändern
      • Historie der Privatsphäre-Einstellungen
      • Datenschutzerklärung
    • Testimonials
    • Impressum
  • Leistungen
    • Beratungsschwerpunkte
      • Begleitung bei der Gründung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung im E-Commerce
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Streamer und Influencer
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Arbeitsschwerpunkte
      • Games- und Esportrecht
        • Esport. Was ist das?
      • Unternehmensrecht
      • IT/IP-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
        • Influencer & Streamer
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zu DLT und Blockchain
        • Blockchain Übersicht
      • Investmentberatung
      • KI und SaaS
  • Artikel/News
    • Aktuelle Artikel
    • Langartikel / Guides
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Recht im Internet
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Onlinehandel
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • Steuerrecht
    • Kanzlei News
    • Sonstiges
  • Glosse
  • Videos/Podcasts
    • Videos
    • Podcast
      • ITMediaLaw Podcast
      • ITMediaLaw Kurz-Podcast
  • Wissensdatenbank
  • Kontakt
Kurzberatung
  • Über mich
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Mehr als nur Rechtsanwalt
      • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
      • Videoreihe – über mich
      • Warum ein Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
      • Prinzipien als Rechtsanwalt
      • Focus auf Startups
      • Nerd und Rechtsanwalt
      • Idealer Partner
      • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Über die Kanzlei
      • Netzwerk an Experten
      • Schnell und flexibel erreichbar
      • Agile und leane Kanzlei
      • Team: Saskia Härtel
      • Preisübersicht
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Sonstige Informationen
      • Einwilligungen widerrufen
      • Privatsphäre-Einstellungen ändern
      • Historie der Privatsphäre-Einstellungen
      • Datenschutzerklärung
    • Testimonials
    • Impressum
  • Leistungen
    • Beratungsschwerpunkte
      • Begleitung bei der Gründung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung im E-Commerce
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Streamer und Influencer
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
    • Arbeitsschwerpunkte
      • Games- und Esportrecht
        • Esport. Was ist das?
      • Unternehmensrecht
      • IT/IP-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
        • Influencer & Streamer
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zu DLT und Blockchain
        • Blockchain Übersicht
      • Investmentberatung
      • KI und SaaS
  • Artikel/News
    • Aktuelle Artikel
    • Langartikel / Guides
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Recht im Internet
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Onlinehandel
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • Steuerrecht
    • Kanzlei News
    • Sonstiges
  • Glosse
  • Videos/Podcasts
    • Videos
    • Podcast
      • ITMediaLaw Podcast
      • ITMediaLaw Kurz-Podcast
  • Wissensdatenbank
  • Kontakt
ITMediaLaw - Rechtsanwalt Marian Härtel
Home Gesellschaftsrecht

Doppelte Holdingstruktur: Sinnvoll für Startups?

19. Juli 2024
in Gesellschaftsrecht
Lesezeit: 5 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
SOMKID THONGDEE | Shutterstock

SOMKID THONGDEE | Shutterstock

Wichtigste Punkte
  • Doppelte Holdingstruktur: Besteht aus mehreren Ebenen von Unternehmen, mit operativen Gesellschaften und Holding-Gesellschaften.
  • Steuervorteile: Veräußerungsgewinne in einer Holding sind zu 95% steuerbefreit, wodurch effektive Steuerbelastung nur ca. 1,5% beträgt.
  • Kapital für Reinvestitionen: Geringe Steuerbelastung ermöglicht mehr Mittel für Wachstum, strategische Investitionen und Akquisitionen.
  • Flexibilität bei Investoren: Neue Investoren können einfach auf Holding-Ebene eintreten, ohne bestehende Beteiligungen anzupassen.
  • Haftungsbeschränkung: Aufteilung der Unternehmen begrenzt Haftungsrisiko, schützt Privatvermögen der Gründer.
  • Internationale Steuervorteile: Gewinne von Auslandstöchtern können unter bestimmten Bedingungen der deutschen Besteuerung entzogen werden.
  • Strategische Planung: Struktur sollte schrittweise implementiert und stets mit Experten besprochen werden, um Förderungen zu maximieren.

Für Startups und junge Unternehmen stellt sich oft die Frage nach der optimalen Unternehmensstruktur. Eine Option, die viele Vorteile bieten kann, ist die doppelte Holdingstruktur. Doch was genau verbirgt sich dahinter und für welche Startups lohnt sich eine solche Struktur?

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Was ist eine doppelte Holdingstruktur?
2. Vorteile einer doppelten Holding für Startups
3. Für wen lohnt sich eine doppelte Holding?

Die Wahl der richtigen Rechtsform und Unternehmensstruktur ist gerade in der Gründungsphase von enormer Bedeutung. Sie hat weitreichende Auswirkungen auf Haftung, Steuern, Finanzierung und den zukünftigen Exit. Viele Gründer stehen vor der Entscheidung, ob sie direkt mit der operativen Gesellschaft starten oder eine Holdingstruktur wählen. Insbesondere die doppelte Holdingstruktur erfreut sich bei Startups zunehmender Beliebtheit.

In meiner Beratungspraxis ist die Frage nach der optimalen Struktur ein zentrales Thema. Bei der Planung für meine Mandanten hinterfrage ich daher stets, ob aktuell oder in Zukunft Investments anstehen, für die unterschiedliche Strukturen relevant sein könnten. Denn gerade wenn Startups externes Kapital aufnehmen oder einen Exit anstreben, kann die Wahl der richtigen Struktur entscheidende Vorteile bringen.

Aber ist die doppelte Holding wirklich sinnvoll und welche Vorteile bringt sie konkret? Für wen lohnt sich der zusätzliche Aufwand und wann sollte man besser darauf verzichten? Dieser Blogpost gibt einen detaillierten Überblick über die doppelte Holding, ihre Funktionsweise und die Vor- und Nachteile für Startups. Anhand von Praxisbeispielen zeigen wir, in welchen Fällen diese Struktur ein echter Mehrwert sein kann und wann andere Lösungen die bessere Wahl sind.

Erfahren Sie, wie Sie als Gründer durch eine intelligente Strukturierung von Anfang an die Weichen für den Erfolg Ihres Startups stellen können. Denn die richtige Rechtsform und Beteiligungsstruktur ist eine der wichtigsten Entscheidungen, die Sie auf dem Weg zum erfolgreichen Unternehmen treffen. Lesen Sie jetzt mehr über die doppelte Holding als möglichen Lösungsansatz und finden Sie heraus, ob diese Option auch für Ihr Startup interessant sein könnte.

Was ist eine doppelte Holdingstruktur?

Eine doppelte Holdingstruktur besteht aus mehreren Ebenen von Unternehmen, die miteinander verbunden sind:

– Ganz unten stehen die operativen Unternehmen, die das eigentliche Geschäft betreiben. Diese Gesellschaften sind für die Umsetzung der Geschäftsidee und die Generierung von Umsätzen und Gewinnen verantwortlich. Typischerweise handelt es sich dabei um Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder GmbH & Co. KGs.

– Darüber gibt es eine Holding-Gesellschaft, oft in Form einer GmbH, die Anteile an den operativen Unternehmen hält. Diese Holding-GmbH fungiert als Muttergesellschaft und bündelt die Beteiligungen an den Tochtergesellschaften. Sie ist in der Regel nicht selbst operativ tätig, sondern übernimmt übergeordnete Aufgaben wie die strategische Steuerung, das Beteiligungsmanagement und die Finanzierung.

– Zwischen der Holding-GmbH und den Gesellschaftern liegt noch eine Holding GmbH & Co. KG. Diese Ebene ist wichtig für die Steuergestaltung. Die Holding GmbH & Co. KG ist eine Personengesellschaft, an der die Holding-GmbH als Komplementärin und die Gesellschafter als Kommanditisten beteiligt sind. Durch diese Struktur können steuerliche Vorteile wie die Vermeidung der doppelten Besteuerung von Gewinnen erreicht werden.

– Zuoberst stehen die Holding-Gesellschafter als natürliche Personen, die von den Gewinnen der Struktur profitieren. Sie sind an der Holding GmbH & Co. KG beteiligt und erhalten über diese die Gewinne aus den operativen Gesellschaften. Durch die Zwischenschaltung der Holding-Ebenen können die Gesellschafter ihre Haftung begrenzen und die Gewinne steueroptimiert an sich ausschütten lassen.

Insgesamt ermöglicht die doppelte Holdingstruktur eine klare Trennung zwischen operativem Geschäft und Vermögensverwaltung. Sie bietet Spielraum für eine flexible Gestaltung der Beteiligungsverhältnisse und der Finanzströme. Zudem können durch die geschickte Kombination von Kapital- und Personengesellschaften die steuerlichen Folgen optimiert werden. Allerdings ist eine solch komplexe Struktur auch mit höheren Kosten und Administrationsaufwand verbunden, sodass im Einzelfall geprüft werden muss, ob sie für das jeweilige Unternehmen sinnvoll ist.

Vorteile einer doppelten Holding für Startups

Eine doppelte Holdingstruktur kann gerade für Startups einige entscheidende Vorteile bieten:

Steuervorteile beim Exit: Der größte Vorteil liegt in der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen. Innerhalb einer Holdingstruktur werden diese zu 95% steuerbefreit. Nur die verbleibenden 5% unterliegen der normalen Besteuerung von ca. 30%. Effektiv ergibt sich so eine Steuerbelastung von nur ca. 1,5% auf den Veräußerungsgewinn. Ohne Holding würde ein deutlich höherer Steuersatz anfallen.

Kapital für Reinvestitionen und Investments: Durch die geringe Steuerbelastung stehen nach einem Exit oder Teilexit (z.B. Verkauf von Anteilen an Investoren) mehr Mittel für Reinvestitionen in neue Projekte zur Verfügung. Dies ist gerade für Startups wichtig, die oft mehrere Finanzierungsrunden durchlaufen und das Kapital für weiteres Wachstum benötigen. Auch für strategische Investments oder Akquisitionen kann das Kapital in der Holding genutzt werden.

Flexibilität bei Investoren: Die Holdingstruktur erleichtert es, später neue Investoren aufzunehmen. Diese können sich einfach auf Ebene der Holding-GmbH beteiligen, ohne dass bestehende Beteiligungsverhältnisse in den operativen Gesellschaften angepasst werden müssen. So lässt sich neues Kapital leichter einwerben, ohne die Strukturen in den Tochtergesellschaften zu verändern. Auch für Mitarbeiterbeteiligungen oder Managementbeteiligungen bietet die Holding Gestaltungsspielraum.

Haftungsbeschränkung: Durch die Aufteilung in mehrere Gesellschaften wird das Haftungsrisiko begrenzt. Probleme in einem operativen Unternehmen wirken sich nicht direkt auf die Gesellschafter aus. Die Holding fungiert als Puffer und schützt das Privatvermögen der Gründer. Gerade bei riskanten Startup-Projekten ist das ein wichtiger Vorteil.

Steuervorteile im internationalen Kontext: Hat die Holding Tochtergesellschaften im Ausland, können dort erzielte Gewinne unter bestimmten Voraussetzungen von der deutschen Besteuerung verschont bleiben. Auch der Wegzug von Gesellschaftern ins Ausland lässt sich ohne Wegzugsbesteuerung gestalten. Für Startups, die international expandieren wollen, kann das ein entscheidender Vorteil sein.

Allerdings darf man nicht vergessen, dass eine Holdingstruktur auch mit mehr Verwaltungsaufwand und höheren laufenden Kosten verbunden ist. Es müssen separate Jahresabschlüsse und Steuererklärungen für die Holding und die Tochtergesellschaften erstellt werden. Auch die Gründung und Unterhaltung mehrerer Gesellschaften verursacht Kosten, z.B. für Notar, Handelsregister und Steuerberater. Dieser Mehraufwand muss gegen die steuerlichen und sonstigen Vorteile abgewogen werden. In der Regel lohnt sich eine Holding aber gerade für schnell wachsende, investorenfinanzierte Startups mit Exit-Perspektive.

Für wen lohnt sich eine doppelte Holding?

Eine doppelte Holdingstruktur ist natürlich mit einem gewissen Aufwand und Kosten verbunden. Sie lohnt sich daher vor allem für Startups, bei denen folgende Punkte zutreffen:

– Es ist mittelfristig ein Exit geplant, z.B. durch Verkauf an einen Investor.
– In Zukunft sollen weitere Investoren aufgenommen werden.
– Das Unternehmen soll langfristig wachsen und expandieren, eventuell auch international.
– Es werden hohe Gewinne und Veräußerungserlöse erwartet.

Gerade für schnell wachsende Technologie-Startups mit Exit-Perspektive kann eine doppelte Holding also sehr interessant sein. Allerdings muss die Struktur nicht von Anfang an vollständig implementiert werden. Oft ist es sinnvoll, die Holdingstruktur schrittweise aufzubauen, um den Aufwand und die Kosten zu Beginn zu begrenzen. So kann man z.B. zunächst mit einer einfachen GmbH starten und später eine Holding darüber etablieren, wenn weitere Investoren ins Boot geholt werden sollen.

Auch im Bereich Blockchain, wo ich häufig berate, kann eine GmbH & Co. KG als Struktur interessant sein. Denn hier werden für bestimmte Aktivitäten oft Genehmigungen oder Zulassungen von Aufsichtsbehörden benötigt. Mit einer GmbH & Co. KG lässt sich das operative Geschäft von den regulierten Aktivitäten trennen.

Alternativ kann man auch überlegen, eine Holdingstruktur zu nutzen, um bestimmte Projekte oder Vermögenswerte auszugliedern. So lassen sich z.B. Patente oder IP-Rechte in eigene Gesellschaften übertragen. Im Insolvenzfall der operativen Gesellschaft sind diese dann geschützt. Auch für riskante Projekte kann es sinnvoll sein, separate Projektgesellschaften unter dem Dach einer Holding zu gründen.

Die genaue Ausgestaltung der Struktur sollte aber immer mit Experten wie Steuerberatern und Anwälten besprochen werden. Nur so lässt sich die Struktur optimal auf die individuellen Bedürfnisse des Startups zuschneiden und alle rechtlichen Vorgaben einhalten. Denn die steuerliche und rechtliche Komplexität einer Holding darf nicht unterschätzt werden. Mit der richtigen Planung kann sie aber ein wertvolles Instrument für Startups sein, um Investoren anzuziehen, Vermögenswerte zu schützen und langfristiges Wachstum zu ermöglichen.

 

Tags: BlockchainEntscheidungenFinanzierungHaftungHandelsregisterInvestorPatenteStartupsSteuerberaterTechnologieWachstum

Beliebte Beträge

Notarielle Beurkundung bei Asset Deals: Ein Blick auf § 311b Abs. 3 BGB

Notarielle Beurkundung bei Asset Deals: Ein Blick auf § 311b Abs. 3 BGB
14. Juni 2023

Unternehmenskäufe gehören zum Tagesgeschäft in der gesellschaftsrechtlichen Beratung. Zwei Gestaltungsformen dominieren die Praxis: Asset Deal und Share Deal. Beide sind...

Mehr lesenDetails

CEO, Managing Director, President…Achtung bei Jobbezeichnungen

CEO, Managing Director, President…Achtung bei Jobbezeichnungen
28. April 2020

Durchkämmt man Businessportale wie LinkedIn oder auch Impressumsinhalte vieler Webseiten, findet man zahlreiche Berufsbezeichnungen wie CEO oder President. Aber welche...

Mehr lesenDetails

Ein Startup gründen: Welche Rechtsform ist die richtige für dich?

Ein Startup gründen: Welche Rechtsform ist die richtige für dich?
10. Januar 2023

Wenn du dich entschieden hast, ein Startup zu gründen, wirst du dir Gedanken über die richtige Rechtsform machen müssen. Je...

Mehr lesenDetails

Risiko einer GbR, die zu einer OHG wird

Risiko einer GbR, die zu einer OHG wird
24. April 2019

Wie man beim regelmäßigen Lesen meiner Posts mitbekommt, gibt es mehr als genug Stolperfallen, in die man juristisch stürzen kann....

Mehr lesenDetails

Startupfinanzierung durch tokenisierte Genussrechte und verwandte Finanzierungsmöglichkeiten

Startupfinanzierung durch tokenisierte Genussrechte und verwandte Finanzierungsmöglichkeiten
18. August 2021

Einleitung In Deutschland versuchen sich Startups immer noch auf die klassische Weise zu finanzieren: Business Angel, Kapital von Friends &...

Mehr lesenDetails

Kapitalerhöhung mit Agio: Schenkungsteuerliche Fallstricke und Lösungsansätze für Startups

Kapitalerhöhung mit Agio: Schenkungsteuerliche Fallstricke und Lösungsansätze für Startups
9. Oktober 2024

Als erfahrener Rechtsanwalt für IT-Recht, Gesellschaftsrecht und Medienrecht beobachte ich seit geraumer Zeit eine interessante Entwicklung im Bereich der Startupfinanzierungen....

Mehr lesenDetails

Verdeckte Sachgründung: Ein unterschätztes Risiko für Startups

Verdeckte Sachgründung: Ein unterschätztes Risiko für Startups
3. November 2023

Als Rechtsanwalt begegne ich immer wieder Fällen, in denen Startups durch rechtliche Fallstricke unerwartet ins Straucheln geraten. Ein solcher Stolperstein,...

Mehr lesenDetails

Die Rolle des Aufsichtsrats in jungen Unternehmen – Wann und warum ein Aufsichtsrat sinnvoll sein kann

Begleitung bei der Gründung
11. März 2025

Der Aufsichtsrat stellt ein zentrales Organ der Unternehmensüberwachung dar, dessen Bedeutung insbesondere vor dem Hintergrund der Corporate Governance nicht zu...

Mehr lesenDetails

Still investieren: Typische und atypische stille Beteiligungen für Startups

Still investieren: Typische und atypische stille Beteiligungen für Startups
14. März 2023

Hinweis: Bevor Sie sich mit den Unterschieden zwischen typischen und atypischen stillen Beteiligungen beschäftigen, möchte ich darauf hinweisen, dass es...

Mehr lesenDetails

5,0 60 reviews

  • Avatar Lennart Korte ★★★★★ vor 2 Monaten
    Ich kann Herrn Härtel als Anwalt absolut weiterempfehlen! Sein Service ist erstklassig – schnelle Antwortzeiten, effiziente … Mehr Arbeit und dabei sehr kostengünstig, was für Startups besonders wichtig ist. Er hat für mein Startup einen Vertrag erstellt, und ich bin von seiner professionellen und zuverlässigen Arbeit überzeugt. Klare Empfehlung!
  • Avatar R.H. ★★★★★ vor 3 Monaten
    Ich kann Hr. Härtel nur empfehlen! Er hat mich bei einem Betrugsversuch einer Krypto Börse rechtlich vertreten. Ich bin sehr … Mehr zufrieden mit seiner engagierten Arbeit gewesen. Ich wurde von Anfang an kompetent, fair und absolut transparent beraten. Trotz eines zähen Verfahrens und einer großen Börse als Gegner, habe ich mich immer sicher und zuversichtlich gefühlt. Auch die Schnelligkeit und die sehr gute Erreichbarkeit möchte ich an der Stelle hoch loben und nochmal meinen herzlichsten Dank aussprechen! Daumen hoch mit 10 Sternen!
  • Avatar P! Galerie ★★★★★ vor 4 Monaten
    Herr Härtel hat uns äusserst kompetent in einen lästigen Fall mit META betreut. Er war effizient, beharrlich, aber auch mit … Mehr uns geduldig. Menschlich top, bis wir am Ende Dank ihm erfolgreich zum Ziel gekommen sind. Können wir wärmstens empfehlen. Und nochmals danke. P.H.
  • Avatar Philip Lucas ★★★★★ vor 8 Monaten
    Wir haben Herrn Härtel für unser Unternehmen konsultiert und sind äußerst zufrieden mit seiner Arbeit. Von Anfang an hat … Mehr er einen überaus kompetenten Eindruck gemacht und sich als ein sehr angenehmer Gesprächspartner erwiesen. Seine fachliche Expertise und seine verständliche und zugängliche Art im Umgang mit komplexen Themen haben uns überzeugt. Wir freuen uns auf eine langfristige und erfolgreiche Zusammenarbeit!
  • Avatar Mosaic Mask Studio ★★★★★ vor 5 Monaten
    Die Kanzlei ist immer ein verlässlicher Partner bei der Sichtung und Bearbeitung von Verträgen in der IT Branche. Es ist … Mehr stets ein professioneller Austausch auf Augenhöhe.
    Die Ergebnisse sind auf hohem Niveau und haben die interessen unsers Unternehmens immer bestmöglich wiedergespiegelt.
    Vielen Dank für die sehr gute Zusammenarbeit.
  • Avatar Mikael Hällgren ★★★★★ vor einem Monat
    I got fantastic support from Marian Härtel. He managed to get my wrongfully suspended Instagram account restored. He was … Mehr incredibly helpful the whole way until the positive outcome. Highly recommended!
  • Avatar Doris H. ★★★★★ vor 10 Monaten
    Herr Härtel hat uns bezüglich eines Telefonvertrags beraten und vertreten. Wir waren mit seinem Service sehr zufrieden. Er … Mehr hat stets schnell auf unsere E-mails und Anrufe reagiert und den Sachverhalt einfach und verständlich erklärt. Wir würden Herrn Härtel jederzeit wieder beauftragen.Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung
  • Avatar Philipp Skaar ★★★★★ vor 9 Monaten
    Als kleines inhabergeführtes Hotel sehen wir uns ab und dann (bei sonst weit über dem Durchschnitt liegenden Bewertungen) … Mehr der Herausforderung von aus der Anonymität heraus agierenden "Netz-Querulanten" gegenüber gestellt. Herr Härtel versteht es außerordentlich spür- und feinsinnig, derartige - oftmals auf Rufschädigung ausgerichtete - Bewertungen bereits im Keim, also außergerichtlich, zu ersticken und somit unseren Betrieb vor weiteren Folgeschäden zu bewahren. Seine Umsetzungsgeschwindigkeit ist beeindruckend, seine bisherige Erfolgsquote = 100%.Ergo: Unsere erste Adresse zur Abwehr von geschäftsschädigenden Angriffen aus dem Web.
  • ●
  • ●
  • ●
  • ●

Video-Galerie

Wie läuft eine Zusammenarbeit mit mir?
Wie läuft eine Zusammenarbeit mit mir?
Was hat sich in meinen Markt verändert?
Was hat sich in meinen Markt verändert?
Lizenzverträge für Software-Startups: Strategischer Schutz des geistigen Eigentums
Lizenzverträge für Software-Startups: Strategischer Schutz des geistigen Eigentums
Stufenklage

Mahnbescheid / Vollstreckungsbescheid

25. Juni 2023

Ein Mahnbescheid und ein Vollstreckungsbescheid sind wichtige Instrumente im deutschen Rechtssystem, die es Gläubigern ermöglichen, Forderungen gegen Schuldner geltend zu...

Mehr lesenDetails
Verein (e.V.)

Verein (e.V.)

25. Juni 2023
Prokurist

Prokurist

26. Juni 2023
Verbraucherschutzgesetz

Verbraucherschutzgesetz

15. Oktober 2024
EUIPO Markenanmeldung folgen betrügerische Zahlungsaufforderungen

EUIPO

25. Juni 2023

Podcast Folgen

Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

17. November 2024

In dieser Episode des ITmedialaw.com Podcasts dreht sich alles um die Bedeutung rechtlicher Beratung für Startups. Host Marian Härtel spricht...

Das Metaverse – Rechtliche Herausforderungen in virtuellen Welten

Das Metaverse – Rechtliche Herausforderungen in virtuellen Welten

25. September 2024

In dieser faszinierenden Episode tauchen wir tief in die rechtlichen Aspekte des Metaverse ein. Als Rechtsanwalt und Technik-Enthusiast beleuchte ich...

Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

19. April 2025

In dieser Episode werfen Anna und Max einen Blick auf die rechtlichen Grundlagen rund um den Einsatz von Open-Source-Software in...

Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

2. Oktober 2024

Dieser informative Podcast bietet einen umfassenden Einblick in die rechtlichen Herausforderungen, denen sich Startups bei ihrer internationalen Expansion gegenübersehen. Der...

  • Home
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • AGB
  • Agile und leane Kanzlei
  • Idealer Partner
  • Kontaktaufnahme
  • Videos
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen?

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Kontaktaufnahme
  • Leistungen
    • Unternehmensgründung
    • Beratungsschwerpunkte
    • Influencer und Streamer
    • Beratung E-Commerce
    • DLT und Blockchain
    • Games-Recht
    • Beratung Agenturen
    • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht: Von der Gründung bis zur Strukturierung
    • Kryptowährungen, Blockchain und Games
    • Investmentberatung
    • Speakertätigkeit
    • Legal Compliance
    • Gesellschaftsrecht
    • Vertragserstellung
  • Informationen
    • Über mich
    • Agile und leane Kanzlei
    • Focus auf Startups
    • Meine Prinzipien
    • Alltag IT-Rechtsanwalt?
    • Wie helfe ich Mandanten?
    • Rechtsanwalt und Berater?
    • Gründung bis Erfolg
    • Wie helfe ich?
    • Team: Saskia Härtel
    • Testimonials
    • Impressum
  • Videos
    • Videoreihe – über mich
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Shorts
    • Drittanbietervideos
    • Podcast Format
    • Sonstige Videos
  • Wissensdatenbank
  • Podcast
  • Blogposts
    • Aktuelle Artikel
    • Lange Artikel / Ausführungen
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Arbeitsrecht
    • EU-Recht
    • Gesellschaftsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
    • Steuerrecht
    • Intern
    • Sonstiges
  • Meinung/Glosse
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung