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Vorsicht davor, nur binäre Anmeldemöglichkeiten anzubieten!

Wichtigste Punkte
  • Die gängige Praxis, nur "männlich" und "weiblich" anzubieten, schließt viele Menschen mit diversen Geschlechtsidentitäten aus.
  • Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.
  • Webseitenbetreiber laufen Gefahr, gegen das AGG zu verstoßen, wenn sie nur binäre Optionen anbieten.
  • Die Deutsche Bahn wurde verklagt und musste hohe Strafen zahlen, was die Risiken verdeutlicht.
  • Alle Anbieter, einschließlich Startups, sollten Geschlechtsabfragen überdenken.
  • Empfehlung: Bieten Sie mindestens eine dritte Option, wie "divers", oder verzichten Sie auf die Geschlechtsabfrage.
  • Besuchen Sie unseren Blogpost für weitere Tipps zur diskriminierungsfreien Gestaltung von Webseiten.

In diesem aufschlussreichen Video beleuchten wir ein oft übersehenes Thema: Geschlechtsangaben in Anmeldeformularen auf Webseiten. Zunächst zeigen wir anhand anschaulicher Beispiele, warum die gängige Praxis, nur “männlich” und “weiblich” anzubieten, problematisch ist. Viele Menschen mit diversen Geschlechtsidentitäten fühlen sich dadurch ausgeschlossen und diskriminiert.

Doch dann komme ich selbst als Rechtsanwalt zu Wort und gebe einen dringenden Hinweis zur Rechtslage. Ich erkläre, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Diskriminierung aufgrund des Geschlechts verbietet – und zwar nicht nur für binäre Optionen, sondern auch für diverse Geschlechtsidentitäten. Webseitenbetreiber, die nur “männlich” und “weiblich” anbieten, laufen Gefahr, gegen das AGG zu verstoßen.

Ich veranschauliche die möglichen Konsequenzen am Beispiel der Deutschen Bahn, die verklagt wurde und eine empfindliche Strafe zahlen musste. Dabei betone ich, dass dieses Risiko nicht nur Großunternehmen betrifft, sondern alle Anbieter von Waren und Dienstleistungen – also auch Startups mit Onlineshops und digitalen Plattformen.

Eindringlich appelliere ich an die Zuschauer, dieses Thema ernst zu nehmen und ihre Anmeldeformulare gründlich zu prüfen. Mein Rat: Bieten Sie mindestens eine dritte Option wie “divers” an oder verzichten Sie ganz auf die Geschlechtsabfrage, wenn sie nicht zwingend nötig ist. So vermeiden Sie rechtliche Fallstricke und zeigen gleichzeitig Ihre Wertschätzung für Vielfalt.

Abschließend verweise ich auf unseren ausführlichen Blogpost zu diesem Thema, den Sie hier finden. Dort gehen wir noch tiefer ins Detail und geben weitere wertvolle Tipps für eine diskriminierungsfreie Gestaltung Ihrer Webseite.

Dieses Video ist ein Muss für alle Webseitenbetreiber, die rechtssicher und inklusiv agieren möchten. Schauen Sie rein und informieren Sie sich über dieses wichtige Thema!


Marian Härtel

Marian Härtel ist spezialisiert auf die Rechtsgebiete Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und IT/IP Recht und hat seinen Schwerpunkt im Bereich Computerspiele, Esport, Marketing und Streamer/Influencer. Er betreut Startups im Aufbau, begleitet diese bei sämtlichen Rechtsproblemen und unterstützt sie im Business Development.

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